Grundgesetz = Verfassung?

Hallo,

faktisch ist das deutsche Grundgesetz eine Verfassung, bzw. die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.

Aus historischen Gründen bevorzugte man jedoch bei seiner Verabschiedung 1949 den Namen „Grundgesetz“ (es wurde als provisorisch angesehen und galt nicht für ganz Deutschland).

Warum wird dieser Name heute noch beibehalten – warum wird das Grundgesetz nicht in „Verfassung“ umgetauft? Zu viel Aufwand? Keine Lust? Andere Gründe?

Über fundierte Antworten auf diese Frage würde ich mich sehr freuen!

Viele Grüße,
John.

p.s.: Warum heißt es eigentlich Bundesverfassungsgericht und nicht Bundesgrundgesetzgericht?

Hi

Ich kann mich jetzt vertun, aber eigentlich sollte das Grundgesetz ja nur bestehen, bis sich das gesamte Deutsche Volk eine Verfassung geben könne. Das ist seit 1990 möglich, aber offenbar hatte da noch niemand Lust zu.

Gruss

link o.T.
http://www.aufdemstundenplan.de/ausgaben/top/32.htm

Hallo John,

faktisch ist das deutsche Grundgesetz eine Verfassung, bzw.
die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.

So ist es…

Aus historischen Gründen bevorzugte man jedoch bei seiner
Verabschiedung 1949 den Namen „Grundgesetz“ (es wurde als
provisorisch angesehen und galt nicht für ganz Deutschland).

Ebenfalls…

Warum wird dieser Name heute noch beibehalten – warum wird
das Grundgesetz nicht in „Verfassung“ umgetauft? Zu viel
Aufwand? Keine Lust? Andere Gründe?

Das Grundgesetz ist eine der angesehensten Verfassungen weltweit. Nicht umsonst wurden einige Verfassungen anderer, neu-entstandener Länder unter Beratung deutscher Verfassungsrechtler in Anlehnung daran geschaffen.

Das heißt, es gibt an sich keinen wirklichen Bedarf für eine Neuentwicklung, nur weil es die Wiedervereinigung gab.

Drei Dinge würde vielleicht trotzdem dafür sprechen:

Nicht alles, was die DDR so besaß, war schlecht, manches hätte man als „Willkommens“-Gruß zum Nutzen aller übernehmen können, dann hätte sich vielleicht der eine oder andere aus Neufünfland vielleicht mehr zu Hause gefühlt in der BRD als so.

Die Symbolik, dass nun die Sonderrolle der BRD/DDR zu Ende sei, hätte mit einer neuen Verfassung gestützt werden können.

Man hätte manchen alten Unsinn der vergangenen Jahre entsorgen können.

Dagegen sprachen IMHO praktische Gründe:
Wer heute miterlebt, was das lächerlichste Gesetz für Blähungen (verbal, sprachlich, schriftlich…) erzeugt, dem graust vor einer Verfassungsdiskussion, in der alle Klientelbedarfe berücksichtigt werden müssten. Das kann derzeit nichts werden…
Der Aufwand wäre zum Nutzen indiskutabel (Verfassungsgebende Versammlung, Beratungen…), dafür, dass das GG in grün rauskäme (mit Verschlechterungen s.o.).
Man hatte, als die Chance da war (90), schlicht anderes, wichtigeres zu tun…

Verschwörungstheorien halte ich für unsinnig, wie gesagt, wir können mit dem GG durchaus sehr zufrieden sein… Und souverän sind wir sowieso schon lange nicht mehr (und in Zukunft auch immer weniger, s. EU, UNO…)

p.s.: Warum heißt es eigentlich Bundesverfassungsgericht und
nicht Bundesgrundgesetzgericht?

Klingt doch besser, oder?:smile:

Grüße
Jürgen

hä?
Hallo Jürgen,

hier bist du aber nicht ganz auif dem Laufenden. Da solltest du dich etwas besser mit unserer Geschichte und den Hintergründen befassen. Das hat nix mit einer Verschwörungstheorie zu tun, sondern sehr praktische Hintergründe.

faktisch ist das deutsche Grundgesetz eine Verfassung, bzw.
die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.

So ist es…

Falsch. Es heißt nicht Grundfgesetz der bundesrepublik deutschland, sonder GG **FÜR die Bundesrepublik Deutschland. aufoktroyiert von den Besatzungsmächten in den westlichen Besatzungszonen. Nun kannst du dich mal darüber informieren, welche Reparationszahlungen so geflossen sind und in welcher Form. Die BRD ist ein einmaliges abstruses Gebilde aber kein souveräner Staat, wenn man es genau nimmt. Im Zuge der Kapitalströme bringen Grenzen ja auch keinen Sinn.
Letztendlich ist aber sogar dieses GG hochoffiziell außer Kraft, da EG-Recht wohl vorgeht. (hab ich gerade gelesen - korrigiert mich, wenn ihrs besser wißt)

Aus historischen Gründen bevorzugte man jedoch bei seiner
Verabschiedung 1949 den Namen „Grundgesetz“ (es wurde als
provisorisch angesehen und galt nicht für ganz Deutschland).

Ebenfalls…

Warum wird dieser Name heute noch beibehalten – warum wird
das Grundgesetz nicht in „Verfassung“ umgetauft? Zu viel
Aufwand? Keine Lust? Andere Gründe?

Das Grundgesetz ist eine der angesehensten Verfassungen
weltweit.

Die Weimarer Verfassung war da imho in einigen Punkten schon modernerr. Dort war wenigstens ein Schutz für den Mittelstand eingebaut. Ich hätte ganz gern ein Recht asuf Arbeit für jeden drin sowie ein simpleres Rechts- und Steuersystem, dessen Rahmen vorgegeben wird.

Nicht umsonst wurden einige Verfassungen anderer,

neu-entstandener Länder unter Beratung deutscher
Verfassungsrechtler in Anlehnung daran geschaffen.

Das heißt, es gibt an sich keinen wirklichen Bedarf für eine
Neuentwicklung, nur weil es die Wiedervereinigung gab.

Oh doch, den sehe ich.

Drei Dinge würde vielleicht trotzdem dafür sprechen:

Nicht alles, was die DDR so besaß, war schlecht, manches hätte
man als „Willkommens“-Gruß zum Nutzen aller übernehmen können,
dann hätte sich vielleicht der eine oder andere aus
Neufünfland vielleicht mehr zu Hause gefühlt in der BRD als
so.

Die Symbolik, dass nun die Sonderrolle der BRD/DDR zu Ende
sei, hätte mit einer neuen Verfassung gestützt werden können.

Man hätte manchen alten Unsinn der vergangenen Jahre entsorgen
können.

Müssen! In diesem Land gibt es mir eine Menge zuvieler Ungereimtheiten.

Dagegen sprachen IMHO praktische Gründe:
Wer heute miterlebt, was das lächerlichste Gesetz für
Blähungen (verbal, sprachlich, schriftlich…) erzeugt, dem
graust vor einer Verfassungsdiskussion, in der alle
Klientelbedarfe berücksichtigt werden müssten. Das kann
derzeit nichts werden…
Der Aufwand wäre zum Nutzen indiskutabel (Verfassungsgebende
Versammlung, Beratungen…), dafür, dass das GG in grün
rauskäme (mit Verschlechterungen s.o.).
Man hatte, als die Chance da war (90), schlicht anderes,
wichtigeres zu tun…

Verschwörungstheorien halte ich für unsinnig, wie gesagt, wir
können mit dem GG durchaus sehr zufrieden sein… Und souverän
sind wir sowieso schon lange nicht mehr (und in Zukunft auch
immer weniger, s. EU, UNO…)

p.s.: Warum heißt es eigentlich Bundesverfassungsgericht und
nicht Bundesgrundgesetzgericht?

Klingt doch besser, oder?:smile:

von mir aus nenne es Linsengericht :smile:

Gruß
Frank**

Hallo Frank,

ich lass Dir Deine Meinung, Du lässt mir meine Meinung und wir diskutieren hier bitte nicht weiter…

Grüße
Jürgen

verstehe

Hallo Frank,

ich lass Dir Deine Meinung, Du lässt mir meine Meinung und wir
diskutieren hier bitte nicht weiter…

Hallo Jürgen,

wen ich das je verstehen würde, müßtest du vorab mir von minus Unendlich bis Null vorgezählt haben, oder so.
Aber dennoch verstehe ich nicht, wieso das keiner merken will, daß ihr an fast jeder Ecke vergackeiert werdet???

Gruß
Frank

http://www.aufdemstundenplan.de/ausgaben/top/32.htm

Was soll dieser Artikel jetzt aussagen? Er baut auf der Aussage auf dass auf Grund des 2+4 Vertrages nichts aus dem Besatzungsrecht übernommen werden dürfte. Diese Folgerung ist logisch nicht nachzuvollziehen.

Es folgen beispiellose Fehlinterpretationen und Verschwörungstheorien.
Wenn man sich dann noch so ansieht was für Sondermüll sonst noch so auf der Seite verbreitet wird, kann man eigentlich nur zu dem Schluss kommen dass diese Quelle für jedwede Diskussion völlig ungeeignet ist.

SAN

Hallo!

Allen, die mir geantwortet haben, ein herzliches Dankeschön! Jetzt bin ich wieder ein Stück klüger geworden; anscheinend scheint das Thema ja doch Anlass zur Kontroverse zu geben.

Meine persönliche Überzeugung ist, dass Jürgen mit seiner Darstellung wohl am ehesten den Kern der Sache trifft. Vermutlich käme der Prozess der Verfassungsbildung und -verabschiedung dem Öffnen der Büchse Pandoras gleich; also lässt man mal lieber die Finger davon. Warum auch nicht, das Grundgesetz ist in der Tat sehr hoch angesehen (meinem anderen Heimatland Südafrika diente es 1994 als Vorbild).

Bezüglich der Regelungswut des deutschen Gesetzgebers gibt es amüsante – und teils eher traurige bis erschreckende – Bücher zu lesen, z.B. „Staatsinfarkt“ von Peter Gutjahr-Löser (1998), oder – älteres Datum, die gleichen Probleme – „Schlankheitskur für den Staat“, herausgegeben von Hubertus Zuber (1979), oder „Der überforderte Staat“ von Thomas Ellwein und Joachim Jens Hesse (1994).

Wusstet Ihr zum Beispiel, dass eine ministerielle Richtlinie die angemessene Toilettenhöhe in Kindergärten auf 42 cm für Jungen festlegt (E. und H.)? Oder dass das Kürzel SNWG für „Gesetz über die Werbung für Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung (Säuglingsnahrungswerbegesetz)“ steht (P. G.-L.)?

Ein Zitat aus „Staatsinfarkt“, S. 30:

„Man kann das exponentielle Wachstum der Gesetzestexte auch folgendermaßen darstellen: In den vier Jahren der ersten Legislaturperiode des Deutschen Bundestages umfaßte das Bundesgesetzblatt insgesamt 4302 Seiten. In den vier Jahren der siebenten Legislaturperiode (von 1972 bis 1976) hatte es bereits 12800 Seiten. Seither hat sich das Volumen fast vervierfacht: Jetzt reichen 11000 Seiten gerade zur Unterbringung des Gesetzesstoffes aus einem Jahr.
Dies alles wird im Format DIN A4 veröffentlicht. Der Schriftgrad entspricht etwa 6 Punkt, d.h., auf einer Seite, die normalerweise zwei- bis dreispaltig umgebrochen wird, befinden sich zwischen 6000 und 8400 Zeichen. Rechnet man diese auf Worte um und geht dabei von durchschnittlich acht Buchstaben aus, so bedeutet das, daß gegenwärtig (bei insgesamt etwas über 11000 Gesetzblattseiten) allein vom Bund run zehn Millionen Wörter Gesetzestext pro Jahr erlassen werden. Oder anders gesagt: Heutzutage werden in Deutschland jährlich mehr als zehnmal soviel Gesetze produziert wie zu Beginn der Bundesrepublik, obwohl damals schließlich alle wesentlichen gesetzlichen Grundlagen für das neue demokratische Rechtsleben geschaffen werden mussten.“

Ich frage mich: Wer liest das alles?

Bei solcher Regelungswut würde ich die heutigen Gesetzesmacher lieber nicht an die Aufgabe herantreten lassen, eine kurze, verständliche und fundamentale Verfassung zu formulieren. Brr!

-)

Nochmals vielen Dank und viele Grüße,

John.