Hallo John,
faktisch ist das deutsche Grundgesetz eine Verfassung, bzw.
die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.
So ist es…
Aus historischen Gründen bevorzugte man jedoch bei seiner
Verabschiedung 1949 den Namen „Grundgesetz“ (es wurde als
provisorisch angesehen und galt nicht für ganz Deutschland).
Ebenfalls…
Warum wird dieser Name heute noch beibehalten – warum wird
das Grundgesetz nicht in „Verfassung“ umgetauft? Zu viel
Aufwand? Keine Lust? Andere Gründe?
Das Grundgesetz ist eine der angesehensten Verfassungen weltweit. Nicht umsonst wurden einige Verfassungen anderer, neu-entstandener Länder unter Beratung deutscher Verfassungsrechtler in Anlehnung daran geschaffen.
Das heißt, es gibt an sich keinen wirklichen Bedarf für eine Neuentwicklung, nur weil es die Wiedervereinigung gab.
Drei Dinge würde vielleicht trotzdem dafür sprechen:
Nicht alles, was die DDR so besaß, war schlecht, manches hätte man als „Willkommens“-Gruß zum Nutzen aller übernehmen können, dann hätte sich vielleicht der eine oder andere aus Neufünfland vielleicht mehr zu Hause gefühlt in der BRD als so.
Die Symbolik, dass nun die Sonderrolle der BRD/DDR zu Ende sei, hätte mit einer neuen Verfassung gestützt werden können.
Man hätte manchen alten Unsinn der vergangenen Jahre entsorgen können.
Dagegen sprachen IMHO praktische Gründe:
Wer heute miterlebt, was das lächerlichste Gesetz für Blähungen (verbal, sprachlich, schriftlich…) erzeugt, dem graust vor einer Verfassungsdiskussion, in der alle Klientelbedarfe berücksichtigt werden müssten. Das kann derzeit nichts werden…
Der Aufwand wäre zum Nutzen indiskutabel (Verfassungsgebende Versammlung, Beratungen…), dafür, dass das GG in grün rauskäme (mit Verschlechterungen s.o.).
Man hatte, als die Chance da war (90), schlicht anderes, wichtigeres zu tun…
Verschwörungstheorien halte ich für unsinnig, wie gesagt, wir können mit dem GG durchaus sehr zufrieden sein… Und souverän sind wir sowieso schon lange nicht mehr (und in Zukunft auch immer weniger, s. EU, UNO…)
p.s.: Warum heißt es eigentlich Bundesverfassungsgericht und
nicht Bundesgrundgesetzgericht?
Klingt doch besser, oder?
Grüße
Jürgen