Wir haben kürzlich mit unserem Nachwuchs eine Frage erörtert, die wir nicht eindeutig klären konnten, deshalb möchte ich sie hier stellen:
Worin liegt der Unterschied zwischen einem Grundgesetz und einer Verfassung?
Danke im Voraus!
Anita
Wir haben kürzlich mit unserem Nachwuchs eine Frage erörtert, die wir nicht eindeutig klären konnten, deshalb möchte ich sie hier stellen:
Worin liegt der Unterschied zwischen einem Grundgesetz und einer Verfassung?
Danke im Voraus!
Anita
Hallo Anita,
eigentlich gibt es keinen Unterschied.
Dass die deutsche Verfassung den Namen „Grundgesetz“ trägt, hat historische Gründe.
Sie liegen darin, dass zu jener Zeit, als das Grundgesetz verfasst wurde, Deutschland geteilt war. Um diese Teilung nicht durch Begriffe zu zementieren, wählte man den Namen „Grundgesetz“ und stellte ihm die sogenannte „Präambel“ voran, in der darauf hingewiesen wurde, dass die Wiedervereinigung anzustreben sei und dieses Grundgesetz deshalb nur so quasi „vorläufig“ (= für eine Übergangszeit) sei. Mit Rücksicht darauf, dass die damaligen Ostdeutschen nicht an der Gestaltung der Verfassung mitwirken konnten, wählte man als Namen die Bezeichnung Grundgesetz.
Gruß
Uschi
Hallo Anita,
kuckst Du hier:
http://www.bundesregierung.de/top/dokument/Dokumenta…
Es gibt Leute, die insbesondere diesen Passus aus der Erklärung der Bundesregierung für sehr problematisch halten:
„Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3.10.1990 ist es durch die souveräne und bewusste Entscheidung der deutschen Bevölkerung zur gesamtdeutschen Verfassung geworden.“
Gruß
Wolfgang Berger
Worin liegt der Unterschied zwischen einem Grundgesetz und
einer Verfassung?
hi,
vielleicht sollte es wegen der geschichte deutlich werden, das die verfassung nicht nur aus regelungen für deutsche besteht sondern auch grundrechte kodifiziert (also gesetz - grundgesetz) sind, welche auf alle bürger anwendbar sind, auch wenn sie keine deutschen sind. das hat nicht jede verfassung der welt …
gruss vom
showbee
Noch 'ne Frage…
Danke für Eure Antworten, besonders für den Link!
Trotzdem ist mir noch nicht ganz klar: Gibt es aus juristischer Sicht irgendeinen Unterschied?
Oder anders gefragt: Sollte ein demokratischer Staat, der „nur“ ein Grundgesetz hat, den Beschluss einer Verfassung auf alle Fälle anstreben?
Zitat aus o.g. Link:
"Der Charakter der Zwischenlösung wurde im Text des Grundgesetzes in der Präambel („für eine Übergangszeit“) und im Schlussartikel 146 zum Ausdruck gebracht:
„Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Da finde ich den Satz - „Trotz dieses ursprünglich provisorischen Charakters hat sich das Grundgesetz im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik als Verfassung gefestigt und bewährt.“ - irgendwie ziemlich „schwammig“ formuliert…
Danke für Eure Antworten, besonders für den Link!
Trotzdem ist mir noch nicht ganz klar: Gibt es aus
juristischer Sicht irgendeinen Unterschied?Oder anders gefragt: Sollte ein demokratischer Staat, der
„nur“ ein Grundgesetz hat, den Beschluss einer Verfassung auf
alle Fälle anstreben?Zitat aus o.g. Link:
"Der Charakter der Zwischenlösung wurde im Text des
Grundgesetzes in der Präambel („für eine Übergangszeit“) und
im Schlussartikel 146 zum Ausdruck gebracht:
„Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an
dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen
Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Leider kam es ja nicht so.
Da finde ich den Satz - „Trotz dieses ursprünglich
provisorischen Charakters hat sich das Grundgesetz im Laufe
der Geschichte der Bundesrepublik als Verfassung gefestigt und
bewährt.“ - irgendwie ziemlich „schwammig“ formuliert…
de jure und de facto ist das GG eine Verfassung. Schliesslich kann ja jeder seine Versassung nennen wie er will.
Der zitierte Satz stellt das GG in seinen historischen Kontext:
Gedacht als Verfassung für ein vorläufiges (=halbes) D, wurde es die Verfassung für einen Staat (BRD) und später für das ganze D.
Tschuess Marco.
Geltungsbereich
Hallo Marco,
Gedacht als Verfassung für ein vorläufiges (=halbes) D, wurde
es die Verfassung für einen Staat (BRD) und später für das
ganze D.
Auch das kann man getrost als reichlich schwammig bezeichnen. Als irgendwas „gedacht“ zu sein, ist leicht.
Tatsächlich fehlt dem GG eine Regelung seines Geltungsbereiches. Wenn Du sagst „das ganze Deutschland“, dann könnte das z.B. sehr wohl das Gebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937 sein, evtl. mit Ausnahme meines Gehöfts, dessen Bevölkerung sich für eine andere Regierungsform entschieden hat.
Ebenso könnte man sich auf den Standpunkt stellen, daß das GG überhaupt keinen Geltungsbereich (mehr) hat, mithin die ganze BRD kein Staatswesen, sondern ein bloßes Happening sei.
Eine Verfassung ist die Verfassung eines Landes. Das Grundgesetz verdient die Bezeichnung „Verfassung“ nicht, weil es nicht gut genug dafür ist. Deshalb hat man sich für es einen anderen Namen ausgedacht.
Gruß
Wolfgang Berger
Hallo Wolfgang,
Tatsächlich fehlt dem GG eine Regelung seines
Geltungsbereiches.
Dies ist eine gute Frage an Juristen: Reicht die Präambel diesbezüglich aus ? Gegen eine exakte geograph. Zuordnung spricht die notwendige Länge. Ausserdem sind die Aussengerenzen durch internat. Verträge (Potsdamer Verträge ff., Brandts Verträge (u.a. Anerkennung derWestgrenze Polens),2+4 Verträge) festgezurt.
Hast du die Texte anderer Staaten parat, wo deren Geltungsbereich definiert wird ?
Wenn Du sagst „das ganze Deutschland“, dann könnte das z.B. sehr
wohl das Gebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937
sein, evtl. mit Ausnahme meines Gehöfts, dessen Bevölkerung sich
für eine andere Regierungsform entschieden hat.
s.o.
Ebenso könnte man sich auf den Standpunkt stellen, daß das GG
überhaupt keinen Geltungsbereich (mehr) hat, mithin die ganze
BRD kein Staatswesen, sondern ein bloßes Happening sei.
Wie konmmst Du darauf? Die Präambel zählt alle dt. Bundesländer auf. Da die D eine Bundesrepublik ist, konstituiert sich die BRD als Zusammenschluss der Bundesländer.
Eine Verfassung ist die Verfassung eines Landes. Das
Grundgesetz verdient die Bezeichnung „Verfassung“ nicht, weil
es nicht gut genug dafür ist.
Was ist nicht gut genug ? Erklär diesen Passus mal näher.
Tschuess Marco.
hi wolfgang,
diese ansicht ist die ansicht bekannter rechtsextremer, welche z.b. unter der internetadressen wie deutsches-reich.de und so weiter. ein altbekannter neonazi vertritt hier mit hilfe von anwälten wie mahler & co. die ansicht, das die BRD nicht rechtswirksam entstanden ist und jene nennen sich selber die rechtmässige regierung und basteln sich selber führerscheine etc.
völlig deppert …
gruss vom
showbee
Hallo showbee,
diese ansicht ist die ansicht bekannter rechtsextremer, welche
z.b. unter der internetadressen wie deutsches-reich.de und so
weiter.
ein altbekannter neonazi vertritt hier mit hilfe von
anwälten wie mahler & co. die ansicht, das die BRD nicht
rechtswirksam entstanden ist und jene nennen sich selber die
rechtmässige regierung und basteln sich selber führerscheine
etc.
Meinst Du so etwas ?
http://www.principality-of-sealand.org
völlig deppert …
zustimm
Tschuess Marco.
Hallo Showbee,
diese ansicht ist die ansicht bekannter rechtsextremer, welche
Diese Ansicht selber bezeichnest Du nicht als „rechtsextrem“, sondern als „Ansicht bekannter Rechtsextremer“. Was willst Du mit dieser Relativierung sagen?
Ich weiß z.B. aus eigener Anschauung, daß bekannte Rechtsextreme der Meinung sind, bei Regen würde Wasser aus Wolken auf die Erde fallen.
z.b. unter der internetadressen wie deutsches-reich.de
Unter dieser Adresse kommt man zum Deutschen Kolleg, wo ich jedoch keine (von Mahler oder Oberlercher) selbstgebastelten Führerscheine fand.
Gruß
Wolfgang Berger
Hi Wolfgang
Die Typen, die ihre eigenen Pässe vertrieben haben, sind von der Kommisarischen Regierung des deutschen Reiches (KRR) v, für DM 200, das Stück… (Gewinn Pro Pass ca DM 190.–)
näheres unter:
http://www.geocities.com/frankschmidt3001/
Gruß
Mike
käse
Diese Ansicht selber bezeichnest Du nicht als „rechtsextrem“,
sondern als „Ansicht bekannter Rechtsextremer“. Was willst Du
mit dieser Relativierung sagen?
guten tag,
die frage ist hier, wie soll man „rechtsextrem“ definieren. da ich das nicht machen will, weil ich keine zeit habe, sage ich einfach das seiten wie http://www.der-reichskanzler.de/index1.html nicht nur höchstgradiger schwachsinn sind sondern auch faschistoid, chauvinistisch und hirnkrank. zusaetzlich entbehren alle thesen jeder realität.
das hier hirnverbrannte am werk sind ist doch an der seite zu sehen, da „küren“ sie sich selber zum kanzler, präsidenten etc. ohne jede rechtsgrundlage und gleichzeitig nutzen sie aber die fünfstellige postleitzahl der ehem. bundespost.
guten abend
der showbee
nachtrag:
lies das hier: http://www.ring-gegen-rechts-und-rassismus.de/Aktuel…
Hallo Marco,
das deutsche Volk hat sich nach der Kapitulation der Wehrmacht keine Verfassung gegeben.
Daß die „Bevölkerung“, wie der von mir eingangs zitierte offizielle Kommentar der Bundesregierung sagt, das GG 1990 zur Verfasssung gemacht habe, ist eine Lüge, und wenn es das nicht wäre, eine Absurdität.
Das GG ist unter der Besatzung entstanden, und Besatzungsrecht lebt heute noch in ihm genauso fort (siehe neulich unter „Europapolitik“) wie Besatzermilitär in Deutschland.
Artikel 146 stellt das GG in einen Gegensatz zu einer noch zu schaffenden Verfassung des Deutschen Volkes.
Das waren Aspekte der Minderwertigkeit des GG gegenüber einer Verfassung.
Gruß
Wolfgang Berger
Hallo Marco,
das deutsche Volk hat sich nach der Kapitulation der Wehrmacht
keine Verfassung gegeben.
ein Teil des Volkes schon: das GG
Daß die „Bevölkerung“, wie der von mir eingangs zitierte
offizielle Kommentar der Bundesregierung sagt, das GG 1990 zur
Verfasssung gemacht habe, ist eine Lüge, und wenn es das nicht
wäre, eine Absurdität.
Ich find es auch sehr schade, dass 1990ff. keine neue, geminsame Verfassung geschrieben wurde.
Besatzungsrecht lebt heute noch im GG fort
Hier wünsche ich eine genauere Erläuterung.
Artikel 146 stellt das GG in einen Gegensatz zu einer noch zu
schaffenden Verfassung des Deutschen Volkes.
Dies besagt doch nur, das gewünscht wird, dass nach der Einheit ein neuer verfassungsgebender Prozess auf die Beine gestellt wird. Meine Meinung dazu s.oben.
Das waren Aspekte der Minderwertigkeit des GG gegenüber einer
Verfassung.
Sorry, diese rein historischen Argumente belegen fürmich diese Behauptung in keiner Weise. Ich bin bereit Kritik an konkreten Artikeln (Ausnahme Technika wie Art. 22, 26,27,29) zu diskutieren.
Tschuess Marco.
Hallo Michael,
vielen Dank für Deinen Hinweis auf Frank Schmidt, dem Gegner der „KRR“.
Der „KRR“ ihre spezifische Legitimation abzusprechen, erscheint mir schon deshalb trivial, als offenbar mehrere kommisarische Reichsführungen im Internet auftreten.
Interessanter finde ich, daß die Legitimation des Grundgesetzes als würdige Verfassung des gesamten deutschen Volkes reichlich wackelig ist, und es deshalb zu solchen klugen Scherzen kommt.
Gruß
Wolfgang Berger
Hi Wolfgang
Interessanter finde ich, daß die Legitimation des
Grundgesetzes als würdige Verfassung des gesamten deutschen
Volkes reichlich wackelig ist,
Hm, wie legitimiert sich eine „würdige Verfassung“… Was ist überhaupt eine Würdige Verfassung. Das Deutsche GG ist jedenfalls nicht übel.
Auf die Art und Weise kann ich ja jede Verfassung der Welt aushebeln, Ich sage einfach, „ich erkenne diese Verfassung für mich nicht an… etc. etc“
und es deshalb zu solchen
klugen Scherzen kommt.
Ich kann ehrlich gesagt in diesen Betrügern nur geringfügig Witziges finden, insbesondere wenn diese Typen Strafandrohungen mit Todesurteilen versenden.
Gruß
Mike
Wir haben kürzlich mit unserem Nachwuchs eine Frage erörtert,
die wir nicht eindeutig klären konnten, deshalb möchte ich sie
hier stellen:Worin liegt der Unterschied zwischen einem Grundgesetz und
einer Verfassung?
Praktisch betrachtet: KEINER für Politiker und Vorstandsmitglieder der im DAX 100 aufgelisteten Firmen.