Grundkosten als Makler oder Mehrfachagent

hallo,
vielleicht kann ein Wissender mir helfen.

Mir ist nicht klar welche Grundkosten in Bezug auf Gründung und dann laufenden Kosten zu einem auf den Makler zum anderen auf den Mehrfachagenten ( HGB 92, 84 ) auf einen zukommen.

§ 34 d GewO klar
Sachkunde klar
Registereintragung klar ( ca. 300,- eur )
Gewerbeanmeldung klar
Vermögenschadenshaftpflicht klar ( ca 900,- eur p.a.)
evt. Logistikkosten Maklerpool, Versichererplattform ( 40 - 100,- eur monatl.)

Ist die Erlaubnis § 34 c GewO unbedingt erforderlich ? Wann ja, wann nein ?

Erlaubnis § 34 c GewO : Im Gesetz steht: jährliche Prüfung durch vereidigten Sachverständigen sind durchzuführen. Trifft das auch auf den Versicherungsmakler - Mehrfachagenten zu ?
Wie geht Ihr damit um ?

Wie ist das mit der Rentenversicherungspflicht als Makler oder Mehrfachagent ( HGB ) ?

Sonstige Verpflichtungen ?

Wär schön wenn ich reichlich Reaktionen bekommen würde.
Grüße

Ist die Erlaubnis § 34 c GewO unbedingt erforderlich ? Wann
ja, wann nein ?

ich bin der Meinung, dass der 34c jetzt obligatorisch ist (für Neueinsteiger) hundertprozentig sicher bin ich nicht.

Erlaubnis § 34 c GewO : Im Gesetz steht: jährliche Prüfung
durch vereidigten Sachverständigen sind durchzuführen. Trifft
das auch auf den Versicherungsmakler - Mehrfachagenten zu ?

Nur wenn Umsätz nach der MaBV getätigt werden (Investmentfonds !!).

Wie geht Ihr damit um ?

Gar nicht, mache keine entsprechenden Umsätze.

Wie ist das mit der Rentenversicherungspflicht als Makler oder
Mehrfachagent ( HGB ) ?

Dürfte keine geben, da keine arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit (wie beim Ausschließlichkeitsvermittler).

Sonstige Verpflichtungen ?

IHK.

hallo,
vielleicht kann ein Wissender mir helfen.

Mir ist nicht klar welche Grundkosten in Bezug auf Gründung
und dann laufenden Kosten zu einem auf den Makler zum anderen
auf den Mehrfachagenten ( HGB 92, 84 ) auf einen zukommen.

§ 34 d GewO klar
Sachkunde klar
Registereintragung klar ( ca. 300,- eur )
Gewerbeanmeldung klar
Vermögenschadenshaftpflicht klar ( ca 900,- eur p.a.)
evt. Logistikkosten Maklerpool, Versichererplattform ( 40 -
100,- eur monatl.)

zu wenig - Kundenverwaltungssoftware, Vergleichssoftware…

Ist die Erlaubnis § 34 c GewO unbedingt erforderlich ? Wann
ja, wann nein ?

welcher 34c?
für Baufinanzierungen/Kredite: ca. 700.-

Erlaubnis § 34 c GewO : Im Gesetz steht: jährliche Prüfung
durch vereidigten Sachverständigen sind durchzuführen. Trifft
das auch auf den Versicherungsmakler - Mehrfachagenten zu ?
Wie geht Ihr damit um ?

Aber auf jeden Fall!
Machen oder bleiben lassen. - oder: Haftungsdach

Wie ist das mit der Rentenversicherungspflicht als Makler oder
Mehrfachagent ( HGB ) ?

Nö, da nicht ein Auftraggeber vorliegt.

Sonstige Verpflichtungen ?

Auto bezahlen, Familie ernähren, Steuern zahlen…

Wär schön wenn ich reichlich Reaktionen bekommen würde.
Grüße

Aber mal ehrlich: Mehrfachagent? Wenn schon, denn schon.