hallo,
vielleicht kann ein Wissender mir helfen.
Mir ist nicht klar welche Grundkosten in Bezug auf Gründung und dann laufenden Kosten zu einem auf den Makler zum anderen auf den Mehrfachagenten ( HGB 92, 84 ) auf einen zukommen.
§ 34 d GewO klar
Sachkunde klar
Registereintragung klar ( ca. 300,- eur )
Gewerbeanmeldung klar
Vermögenschadenshaftpflicht klar ( ca 900,- eur p.a.)
evt. Logistikkosten Maklerpool, Versichererplattform ( 40 - 100,- eur monatl.)
Ist die Erlaubnis § 34 c GewO unbedingt erforderlich ? Wann ja, wann nein ?
Erlaubnis § 34 c GewO : Im Gesetz steht: jährliche Prüfung durch vereidigten Sachverständigen sind durchzuführen. Trifft das auch auf den Versicherungsmakler - Mehrfachagenten zu ?
Wie geht Ihr damit um ?
Wie ist das mit der Rentenversicherungspflicht als Makler oder Mehrfachagent ( HGB ) ?
Sonstige Verpflichtungen ?
Wär schön wenn ich reichlich Reaktionen bekommen würde.
Grüße
Ist die Erlaubnis § 34 c GewO unbedingt erforderlich ? Wann
ja, wann nein ?
ich bin der Meinung, dass der 34c jetzt obligatorisch ist (für Neueinsteiger) hundertprozentig sicher bin ich nicht.
Erlaubnis § 34 c GewO : Im Gesetz steht: jährliche Prüfung
durch vereidigten Sachverständigen sind durchzuführen. Trifft
das auch auf den Versicherungsmakler - Mehrfachagenten zu ?
Nur wenn Umsätz nach der MaBV getätigt werden (Investmentfonds !!).
Wie geht Ihr damit um ?
Gar nicht, mache keine entsprechenden Umsätze.
Wie ist das mit der Rentenversicherungspflicht als Makler oder
Mehrfachagent ( HGB ) ?
Dürfte keine geben, da keine arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit (wie beim Ausschließlichkeitsvermittler).
Sonstige Verpflichtungen ?
IHK.
hallo,
vielleicht kann ein Wissender mir helfen.
Mir ist nicht klar welche Grundkosten in Bezug auf Gründung
und dann laufenden Kosten zu einem auf den Makler zum anderen
auf den Mehrfachagenten ( HGB 92, 84 ) auf einen zukommen.
§ 34 d GewO klar
Sachkunde klar
Registereintragung klar ( ca. 300,- eur )
Gewerbeanmeldung klar
Vermögenschadenshaftpflicht klar ( ca 900,- eur p.a.)
evt. Logistikkosten Maklerpool, Versichererplattform ( 40 -
100,- eur monatl.)
zu wenig - Kundenverwaltungssoftware, Vergleichssoftware…
Ist die Erlaubnis § 34 c GewO unbedingt erforderlich ? Wann
ja, wann nein ?
welcher 34c?
für Baufinanzierungen/Kredite: ca. 700.-
Erlaubnis § 34 c GewO : Im Gesetz steht: jährliche Prüfung
durch vereidigten Sachverständigen sind durchzuführen. Trifft
das auch auf den Versicherungsmakler - Mehrfachagenten zu ?
Wie geht Ihr damit um ?
Aber auf jeden Fall!
Machen oder bleiben lassen. - oder: Haftungsdach
Wie ist das mit der Rentenversicherungspflicht als Makler oder
Mehrfachagent ( HGB ) ?
Nö, da nicht ein Auftraggeber vorliegt.
Sonstige Verpflichtungen ?
Auto bezahlen, Familie ernähren, Steuern zahlen…
Wär schön wenn ich reichlich Reaktionen bekommen würde.
Grüße
Aber mal ehrlich: Mehrfachagent? Wenn schon, denn schon.