Grundkosten für Strom ohne Kenntnis zahlen

Guten Tag,

nehmen wir mal einen fiktiven Mann der Probleme mit seinem Stromanschluss auf dem Wochenend Grundstück. Er hat das Grundstück vor etwas mehr als zwei Jahren übernommen. Damals hatte er sich nicht weiter um den Strom-Anschluss gekümmert und sich auch kaum Gedanken darüber gemacht, da er das Grundstück nicht genutzt hat.

Nun wurde erstmalig nach dieser Zeit von seinem Anbieter der Zähler abgelesen. Insgesamt gab es einen Verbrauch von zB. 200 KWh - was einem Betrag von ca. 40€ entspricht. Doch der Anbieter aber nochmal Grundgebühren von 2x60€ drauf geschlagen.

Das steht natürlich in keinem Verhältnis, und hätte er das vorher gewusst hätte er natürlich auch einen anderen Anbieter gesucht.

Muss er sich damit abfinden, dass das nun so berechnet wird, oder habe er eine Möglichkeit Einspruch zu erheben, da es ja keine anfängliche Vereinbarung zwischen ihm und dem Anbieter bestand?

Danke vorab.

Guten Tag,

ich würde sagen, durch die Abnahme von Strom ist hier ein Vertrag mit dem Versorger zustande gekommen.

Auf die Menge der Abnahme kommt es dabei nicht an.

Es hätte dem fiktiven Mann auch klar sein müssen, dass, wenn man ein Haus bezieht, in diesem Stromkosten anfallen können und dass ein Anbieter hierfür zu bezahlen ist. Über einen günstigeren Tarif/Anbieter hätte er sich also informieren müssen, so dass der geforderte Betrag, sofern er dem Tarif entspricht, angemessen ist.

Viele Grüße
Werner

Hallo,
es sollte allgemain bekannt sein, daß Strom Geld kostet und wer keinen besonderen Vertrag hat automatisch zum Grundversorgungstarif seines Versorgers bedient wird.

Anbieter aber nochmal Grundgebühren von 2x60€ drauf

vorher gewusst hätte er natürlich auch einen anderen Anbieter
gesucht.

Ich behaupte mal, daß am entsprechenden Ort kein Anbieter wesentlich billiger liefern kann, da alle für die Zählermiete und Durchleitungsgebühren (etwa) gleich viel an den Netzbetreiber zahlen und diese Kosten natürlich dem Kunden in Rechnung stellen.

Cu Rene

Hallo,

und sich auch kaum Gedanken darüber gemacht

also eine Gedankenlosigkeit

Insgesamt gab es einen Verbrauch von zB. 200
KWh - was einem Betrag von ca. 40€ entspricht.

Es wurde also Strom bezogen und der Mann hat sich keine Gedanken gemacht, wo der Strom wohl herkommt? (Ach ja, aus der Steckdose!)

Doch der
Anbieter aber nochmal Grundgebühren von 2x60€ drauf
geschlagen.

Die Grundgebühr (oder Bereitstellungsgebühr) enthält verschiedene Elemente:

  • die Zählermiete
  • die Kosten für Verwaltung
  • die Rücklagen für fällige Reparaturen (Instandhaltung des Netzes zum Verbraucher)
  • Kosten der Notbereitschaft

keine dieser Kosten sind abhängig vom Verbrauch. Wer wenig verbraucht, muss sie also trotzdem zahlen.

da sich dieser Mann nicht um einen anderen Anbieter gekümmert hat, wird er automatisch von dem Anbieter versorgt, in dessen Versorgungsgebiet er sich befindet. Ich würde das unter Allgemeinwissen einsortieren.

Das steht natürlich in keinem Verhältnis, und hätte er das
vorher gewusst hätte er natürlich auch einen anderen Anbieter
gesucht.

Wie gesagt, Allgemeinwissen.

Muss er sich damit abfinden, dass das nun so berechnet wird,
oder habe er eine Möglichkeit Einspruch zu erheben, da es ja
keine anfängliche Vereinbarung zwischen ihm und dem Anbieter
bestand?

Konkludentes Handeln: er hat Strom dieses Anbieters verbraucht.

Gruß, Niels