Warum wird zur Berechnung der so genannten 1% Regelung eigentlich immer der NEUwert eines Fahrzeuges zu Grunde gelegt. Wenn man einen Gebrauchtwagen betrieblich nutzt kann der Anschaffungswert doch erheblich niedriger liegen. Es ist also Jahr für Jahr ein Wert zu versteuern der gar nie genutzt wurde.
Wie erklärt das der Gesetzgeber?
Vielen Dank für eure Antworten!
Frank Fischer