Grundlage 1% Regelung

Warum wird zur Berechnung der so genannten 1% Regelung eigentlich immer der NEUwert eines Fahrzeuges zu Grunde gelegt. Wenn man einen Gebrauchtwagen betrieblich nutzt kann der Anschaffungswert doch erheblich niedriger liegen. Es ist also Jahr für Jahr ein Wert zu versteuern der gar nie genutzt wurde.
Wie erklärt das der Gesetzgeber?

Vielen Dank für eure Antworten!

Frank Fischer

Servus,

da es sich um eine Pauschale handelt, die nicht die tatsächlichen Kosten eines PKWs wiedergeben soll, ist der Gesetzgeber völlig frei in ihrer Ausgestaltung und braucht nichts zu „erklären“, falls bei dieser Berechnung nicht völlig willkürliche Dinge wie z.B. die Quersumme des Geburtstages des Arbeitnehmers einfließen.

Unabhängig davon wäre es lustig, wenn der Vorteil, der aus der Privatnutzung eines zwei Jahre alten Autos erwächst, davon abhinge, ob es ein halbes Jahr lang jemand anderem gehört hat oder nicht.

Wer den geldwerten Vorteil zu tatsächlichen Kosten versteuern will, dem ist diese Möglichkeit unbenommen. Geht ziemlich leicht.

Schöne Grüße

MM

Moin!

Das lässt sich zumindest halbwegs erklären:

Wenn man ein neues Fahrzeug fährt, hat man hohe Kosten durch Wertverlust.

Wenn man ein altes Fahrzeug fährt hat man hohe Kosten durch Reparaturen, wenn das ein teures Fahrzeug war, sind auch die Reparaturkosten in der Regel höher als bei einem günstigen.

Dazu gab es auch schon viele Klagen bei Finanzgerichten: Die Urteile lauteten in der Regel wie folgt: Wenn Du denkst dass du zu viel versteuerst, kann du ja ein Fahrtenbuch führen.

Gruß derschwede77

P.S. Finde es auch ungerecht

Vielen Dank für die Antwort. Vielleicht sollte ich noch erklären das ich als (Klein)Selbstständiger kein Auto zu Verfügung gestellt bekomme das ich dann nutze,
sondern natürlich mein Auto selbst bezahle. Das zusätzliche zu versteuerende Einkommen pro Jahr hängt also massgeblich von dem Neupreis des Wagens ab, auch wenn dieser nach einigen Jahren vielleicht nur noch einen Bruchteil desen gekostet hat. In der Praxis könen das mehrere hundert Eure pro Jahr sein.

Prima Begründung! Vielen Dank für die Antwort, das war verständlich. Gut zu wissen das sich da andere Leute schon Gedanken gemacht haben und das auch gerichtlich hben überprüfen lassen.

Servus,

die Handhabung bei Selbständigen ist genau gleich, bloß die Begriffe heißen ein bissle anders. Auch bei Selbständigen ist die pauschale Berechnung nichts, was die tatsächlichen Kosten simulieren soll, und auch bei Selbständigen wird die Privatnutzung nicht plötzlich viel weniger wert, wenn ein Auto zuerst ein halbes Jahr lang von jemand anderem gefahren und dann mit vielleicht 7.000 km gebraucht gekauft wird, und es wäre ziemlich seltsam, wenn man auf diese Weise den Wert der privaten Nutzung mit einem einfachen Trick drücken könnte.

Auch Selbständigen steht die Möglichkeit offen, die entnommene Leistung durch Fahrtenbuch zu ermitteln. Vorsicht - während des laufenden Jahres ist kein Wechsel der Methoden möglich; noch ist es Zeit, die entnommene Leistung für 2015 ggf. zu senken.

Schöne Grüße

MM

Wichtige Ergänzung
Natürlich muß man die 1%-Pauschale mit den tatsächlich als Betriebsausgaben angesetzten Werten für dieses Fahrzeug vergleichen - liegen die wirklichen Ausgaben unter der Pauschale, dann wird nicht die Pauschale Grundlage für die private Nutzungsentnahme, sondern die Summe der Kosten für das Fahrzeug.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald