Grundlage ALG1! Zukünftige ALG1?

Hallo!

ich würde dich bitten, mir ein wenig zu helfen.
Ich (38) falle nun zum erstenmal ins ALG1.
Mir stehen 12 Monate zu.

Ich werde nun ausgesteuert!
Falle also vom Krankengeld ins ALG1.
Ich war also 1,5 Jahre krank und habe Krankengeld bezogen.
Zuvor war ich angestellt und habe Gehalt bezogen.
(3000e pro Monat Brutto).

Nun meine 2 Fragen:
Welches ALG1 erhalte ich nun nach der Aussteuerung?
Die Regelung „150 Tage GEhalt der letzten 2 Jahre“?
Das würde ich zusammenbekommen.
Ich habe ja innerhalb von 12 Monaten ausser Krankengeld nix verdient!

Frage 2:
Angenommen, ich bekomme ALG1 nach o.g. Basis.
Wenn ich dann z.b. nach nur einem Monat ALG1 einen neuen Job finde, dieser aber sehr viel schlechter bezahlt würde (z.b. TEilzeit), wieder nach z.b. 3 Monaten in ALG1 falle (durch Kündigung während Probezeit), welches ALG1 bekomme ich dann?
-Das erste (welche ich nach der Aussteuerung für einen Monat bezogen habe.)
-Ein neues niedrigeres nach dem neuen niedrigerem Bruttogehalt (wieder die 24 Monatsregelung).

Wäre für mich sehr wichtig!
Denn sonst dürfte ich ja gar keinen neuen „schlechter bezahlten“ Job annehmen. Man muß ja damit rechnen, dass man im neuen Job während der PRobezeit gekündigt wird! Und dann wäre das ALG1 sehr viel niedriger als das erste…

Ich hoffe, Du verstehtst mich nicht falsch.

Danke
frank

hallo frank,

kann dir leider nicht so richtig helfen. kenne mich mehr bei harz iv aus.

soweit ich weiß, wird das a-geld dann auf grundlage deines krankengeldes berechnet, was du ja sehr lange bezogen hast.

wenn du nach einem monat arbeit wieder arbeitslos wärst, würden in die berechnung 2 monate krankengeld + 1 monat gehalt einbezogen.

einen schlechter bezahlten job ablehnen kannst du vergessen. wenn dir was angeboten werden sollte musst du das nehmen. egal wieviel du da verdienst.

andre

Hallo,

wenn innerhalb der letzten 2 Jahre mind. 150 KT mit Arbeitsentgelt liegen, werden diese Tage berücksichtigt und das Arbeitslosengeld wird hiernach bemessen.
Diese Regelung trifft aber nur zu, weil du zuletzt Krankengeld bezogen hast. Gewöhnlicherweise wird nur das Arbeitsentgelt der letzten 12 Monate berücksichtigt.

Das Krankengeld beträgt ja auch 60 bzw. 67 % des letzten Arbeitsentgelts - soweit ich weiß - daher sollte das Alg etwa in gleicher Höhe ausfallen.

Solltest du einen neuen Job aufnehmen und diesen z.B. nach 3 Monaten wieder verlieren, z.B. durch Kündigung in der Probezeit, hast du keinen neuen Anspruch auf Alg erworben, da du in den letzten 12 Monaten bereits einen anderen Anspruch geltend gemacht hast und diese Zeiten nicht erneut berücksichtigt werden. Du hättest also nur 3 versicherungspflichte Monate vorzuweisen, bräuchtest aber 12 für einen neuen Anspruch, so könntest du nur den Restanspruch vom alten Alg-Anspruch geltend machen.

Erwirbst du jedoch einen neuen Anspruch, weil du z.B. nach dem Alg-Bezug 12 Monate gearbeitet hast, hast du deinen neuen Anspruch erworben. Ist die Höhe dieses Algs niedriger als die des Algs zuvor, bekommst du die Höhe des zuvorigen Alg-Anspruchs.

(§ 131 Abs. 4: Hat der Arbeitslose innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Entstehung des Anspruchs Arbeitslosengeld bezogen, ist Bemessungsentgelt mindestens das Entgelt, nach dem das Arbeitslosengeld zuletzt bemessen worden ist.)

Du kannst auf jeden Fall einen schlechter bezahlten Job annehmen. Das verbietet dir niemand. Beim Alg-Bezug wirst du dadurch auch nicht benachteiligt.

Bei weiteren Fragen wende dich gerne wieder an mich.

Viele Grüße, SweetAngel1801

hallo sweetangel!
danke für deine schnelle antwort.
hab ich also richtig verstanden?

ich habe von meinem alg1 (von 12 monaten anspruch) z.b. 1 monat verbraucht.
nehme dann neuen schlechter bezahlten job an, welcher innerhalb von z.b. 3 monaten während der probezet vom chef gekündigt wird.
nun würde ich praktisch noch 11 monate vom alten alg1 bekommen.
das wäre gar nicht so schlecht, da ich ja dann ein höhreres alg1 bekommen würde, als wenn der neue job zur berechnung genommen würde.
paßt es so???

danke
frank

Ja, das ist richtig so. Das soll eine Art Belohnung dafür sein, dass man einen schlechter bezahlten Job annimmt. Dafür soll man schließlich nicht auch noch „bestraft“ werden.

hallo sweetangel!
nochmals vielen vielen dank!

aber gilt das auch in meinem fall?

-ich werde ausgesteuert und falle in alg1.
aber nur für 2 wochen.
fange dann einen „teilzeitjob“ an, welcher total schlecht bezahlt wird. zusätzlich muß ich noch einen 400e job annehmen.

ich rechne aber damit, dass ich diesen teilzeitjob nicht lange machen werde. der chef ist total streng.

!!!selbst wenn ich 12 monate durchhalte, und danach gekündigt werde, erhalte ich dann immer noch das höhrere alg1, welches ich ja nur 2 wochen zuvor bezogen habe??? ich hätte dann ja wieder einen 12-monatszeitraum… aber halt einen total schlechten…

danke
frank

Ja, der Bestandsschutz gilt für jeden, der innerhalb der letzten 2 Jahre vor Anspruchsentstehung einen vorherigen Anspruch erworben hat.

Hallo, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass hier nur allemeine Fragen Erörtert werden können und keine einzelfallbezogene Rechtsberatung stattfinden kann und darf. siehe hierzu auch bereits meinen Hinweis im Profil. MfG

Hallo!

ich würde dich bitten, mir ein wenig zu helfen.
Ich (38) falle nun zum erstenmal ins ALG1.
Mir stehen 12 Monate zu.

Ich werde nun ausgesteuert!
Falle also vom Krankengeld ins ALG1.
Ich war also 1,5 Jahre krank und habe Krankengeld bezogen.
Zuvor war ich angestellt und habe Gehalt bezogen.
(3000e pro Monat Brutto).

Nun meine 2 Fragen:
Welches ALG1 erhalte ich nun nach der Aussteuerung?
Die Regelung „150 Tage GEhalt der letzten 2 Jahre“?
Das würde ich zusammenbekommen.
Ich habe ja innerhalb von 12 Monaten ausser Krankengeld nix
verdient!

Frage 2:
Angenommen, ich bekomme ALG1 nach o.g. Basis.
Wenn ich dann z.b. nach nur einem Monat ALG1 einen neuen Job
finde, dieser aber sehr viel schlechter bezahlt würde (z.b.
TEilzeit), wieder nach z.b. 3 Monaten in ALG1 falle (durch
Kündigung während Probezeit), welches ALG1 bekomme ich dann?
-Das erste (welche ich nach der Aussteuerung für einen Monat
bezogen habe.)
-Ein neues niedrigeres nach dem neuen niedrigerem Bruttogehalt
(wieder die 24 Monatsregelung).

Wäre für mich sehr wichtig!
Denn sonst dürfte ich ja gar keinen neuen „schlechter
bezahlten“ Job annehmen. Man muß ja damit rechnen, dass man im
neuen Job während der PRobezeit gekündigt wird! Und dann wäre
das ALG1 sehr viel niedriger als das erste…

Ich hoffe, Du verstehtst mich nicht falsch.

Danke
frank

Hallo,

also eingangs möchte ich nur schnell erwähnen dass ich eher übers Arbeitslosengeld II etwas sagen kann als übers Arbeitslosengeld… Aber ich kann dir das sagen, was ich so im groben weiß… Notfalls fragst du einfach eine Bearbeiterin in deiner zuständigen Agentur für Arbeit :wink:

Zu deiner 1. Frage… Also ich denke, dass dein Einkommen der letzten 12 Monate zu Grunde gelegt wird… Genaue Aussagen möchte ich aber nicht treffen da ich in die direkte Berechnung des Arbeitslosengeldes nicht involviert bin…
Zu deiner zweiten Frage kann ich dir sagen, dass dein höheres Arbeitslosengeld, nach vorzeitiger Beendigung deines neuen Arbeitsverhältnisses, weitergezahlt werden würde…

Tut mir leid, dass ich dir keine konkreteren Aussagen geben kann… Für Arbeitslosengeld bin ich eben kein Spezialist…

Liebe Grüße…

Hallo frank,

du hast das schon richtig gesehen, es gilt die auf 24 Monate erweiterte Bemessungsfrist, innerhalb derer dann mindestens 150 Tage mit versicherungspflichtigem Entgelt belegt sein müssen.

Solltest du dann eine Beschäftigung ausüben, die schlechter bezahlt ist, gilt für einen Zeitraum von 2 Jahren der Bestandsschutz, das heisst dass du dich durch die Aufnahme einer schlechterbezahlten Beschäftigung nicht schlechter stellen kannst als vorher.
Viel Glück
mm

Hallo Frank,

Deine Frage ist völig verständlich und nicht falsch zu verstehen. Das einzige was mich wundert ist, dass Du nach der Aussteuerung ins ALG I fällst, also in die Sonderregelung und nun darüber nachdenkst wieder arbeiten zu gehen. Bist Du wieder gesund oder läuft der Rentenantrag und Du hast Bedenken dazwischen wieder arbeiten gehen zu müssen.

Die Berechnungsgrundlage findest Du hier:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_25690/Navigation/zen…

Und wenn Du nun einen schlechter bezahlten Job annimmst, dann wird glaube ich ein Durchschnitt berechnet. da bin ich mir aber nicht 100% sicher, da ich mich eher im ALG II auskenne.

Herzliche Grüße
Nicole

Hallo Frank,

mach Dir erstmal keine Sorgen - alles halb so schlimm.
Zu Deiner ersten Frage…
Du bekommst das Alg I 150 Tage Gehalt der letzten 2 Jahre. Von Krankengeld allein kann das Alg nicht berechnet werden.
Zu Deiner zweiten Frage…es bleibt erstmal bei dem „ersten Alg I“, dass Du nach dem Krankengeld bezogen hast. Da bleibt ja somit ein Restanspruch, dieser wird erstmal genommen und verbraucht, bevor man zu einem zweiten greifen würde…

Ich hoffe ich konnte Dir bisschen helfen.

Liebe Grüße und alles Gute
Marion

hallo frank,

ich arbeite im bereich ALG II. deswegen möchte ich mich zu komplexeren fragen aus dem bereich ALG I lieber zurückhalten.

viele grüße
burkard

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Hallo Frank,
leider ist das ALG I nicht mein Spezialgebiet. Ich bin zuständig für die Unterhaltsheranziehung für bedürftige Personen, die ALG II erhalten.
Ich habe allerdings schon gelesen, dass in einem von dir geschilderten Fall (Arbeitsaufnahme vor Ablauf des Leistungsanspruchs mit geringerem Einkommen das frühere Einkommen weiter zu Grunde gelegt wird; also dass der alte Leistungsanspruch wieder auflebt). Alles andere wäre auch ungerecht. Und niemand würde es wagen, eine schlechter bezahlte Stelle anzunehmen.
mfg von Angelika

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