Laut Bundesurlaubsgesetz § 11 (Urlaubsentgelt) bemisst das Urlaubsentgeld sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat.
Wie ist nun die Grundlage, wenn man erst 2 Wochen gearbeitet hat und dann Urlaub nimmt? Welcher Wert muß dort zugrunde gelegt werden?