Grundlage für die Berechnung von Urlaubsgeld

Laut Bundesurlaubsgesetz § 11 (Urlaubsentgelt) bemisst das Urlaubsentgeld sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat.

Wie ist nun die Grundlage, wenn man erst 2 Wochen gearbeitet hat und dann Urlaub nimmt? Welcher Wert muß dort zugrunde gelegt werden?

Wie ist nun die Grundlage, wenn man erst 2 Wochen gearbeitet
hat und dann Urlaub nimmt? Welcher Wert muß dort zugrunde
gelegt werden?

Der Wert, der maßgeblich wäre, wenn kein Urlaub genommen würde (Lohnausfallprinzip).

Ebenfalls ohne Anrede und Gruß

Das ist klar.
Welche Berechnungsgrundlage muß aber in Betracht gezogen werden (normalerweise ja der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen - Höhe des Gehalt wird anhand von Provisionen bezahlt), wenn erst z.b. 2 Wochen gearbeitet wurde?

Der Wert, der maßgeblich wäre, wenn kein Urlaub genommen würde
(Lohnausfallprinzip).

Danke für die erneut sehr schnelle Antwort.
Die Frage ist aber weiterhin, wie sich die Höhe errechnet.
2 Wochen sind zur Berechnung nicht wirklich aussagekräftig.
Muß dann der Wert geschätzt werden? (als Hilfe lägen nach dem Urlaub 3 Monate für die Berechnung vor)

Das ist klar.

Offensichtlich ist es das nicht.

Welche Berechnungsgrundlage muß aber in Betracht gezogen
werden

Hat das Arbeitsverhältnis bis zum Urlaubsantritt erst weniger als 13 Wochen bestanden, dann ist die bisherige Dauer des Arbeitsverhältnisses der maßgebliche Bezugszeitraum (ErfK/Dörner § 11 Rn 15).