Grundlage für Rentenberechnung

Invalidenrenten nach DDR-Recht wurde später in EU-Renten und im weiteren Verlauf in BU-Renten umgewandelt. Als Grundlage der Berechnung der ersten Rente wurden lt. Gesetz ein mtl. Durchnitssverdienst brutto (ca. 1993) von bspw. rund 320 DM angenommen als ein Wert, der nach Beendigung einer Ausbildung als Durchschnitt angesehen wurde in einem kaufmännischen Beruf. Unterlagen eines tatsächlichen vergleichbaren Durchschnitssverdienstes im Ausbildungsbetrieb sind nach mehr als 25 Jahren nicht mehr beizubringen, Firma ist nicht mehr existent. Die 320 DM erscheinen als zu gering. Besteht in diesem Fall ein Anspruch auf Rentenprüfung, auch ohne die nötigen Unterlagen oder müssen die 320 DM als gegeben hingenommen werden? Welche Dokumente könnten tatsächlich rechtsverbindlich anerkannt werden?

??? Es bestand schon zu DDR-Zeiten eine Invalidenrente, die dann irgendwie 1990 in eine vergleichbare Rente nach BRD-Recht umgewandelt wurde? Oder gab es die Rente erst 1993? Und für die Rentenberechnung wurde 1993 für die Zeit der Ausbildung (irgendwann vor 1990?) ein Einkommen von 320DM angenommen?
Erscheint mit eigentlich nicht zuwenig für diese Zeit. Das entspricht Pi mal Daumen auch dem Durchschnitts"gehalt" eines Azubis in der BRD zu dieser Zeit. Und viel mehr wird man da einem Azubi in der DDR dann auch nicht anrechnen.
Daneben muss man vielleicht auch beachten, dass diverse Entgeltbestandteile nicht sv-pflichtig waren, also auch nicht in die Ermittlung eingehen. So lag beispielsweise die „Beitragsbemessungsgrenze“ bei 600 M. Das lässt sicher schon einen Schluss auf die Durchschnittsverdienste zu, erst recht auf jene von Azubis. Alles darüber war sv-frei. Außerdem waren viele Entgeltbestandteile sowieso schon sv-frei. Also auch ein Azubi kann sich vielleicht an höhere Brutto- oder Nettoentgelte erinnern, aber ob das dann komplett sv-pflichtig war, wird den damals gar nicht interessiert haben. Und deswegen kann der sich heute auch nicht mehr an solche Details erinnern.

Ansonsten waren die Azubientgelte nicht das Ergebnis von Tarifverhandlungen, sondern wurden vom Staat festgelegt. Insofern dürfte es für den größten Teil auch im Nachhinein nachvollziehbar sein, wieviel sie bekommen haben können. Hier ist z.B. von 180 M im ersten Lehrhalbjahr bis 300 M im sechsten Lehrhalbjahr die Rede. Jeweils für 1990. Davor muss es noch weniger gewesen sein. Dort ist für 1992 auch ein Durchschnitt von 321 DM in den neuen Ländern zu finden. Langer Rede kurzer Sinn: die 320 DM Durchschnitt für eine Zeit vor 1990 klingen absolut plausibel. Und wenn man nichts anderes nachweisen kann, wird man es annehmen müssen. Am ehesten kann man andere sv-pflichtige Einkünfte wohl mit dem SV-Nachweis oder Lohnzetteln nachweisen.

Grüße

Die Rente begann 06/1991 als Invalidenrente nach DDR-Recht (obwohl die Wiedervereinigung schon vollzogen war galt übergangsweise noch DDR-Recht). Für deren erstmalige Berechnung wurde, da noch keine Beiträge eingezahlt wurden, fiktiv und lt. Gesetz korrekt (§ 13 Abs. 2 RentenVO-DDR) der Durchnitssverdienst nach Beendigung des Ausbildung (Kaufmann) angesetzt (Rentenbeginn war in der Lehrzeit des Rentenempfängers), dieser Durchschnittsverdienst (KEIN Lehrlingsgeld) betrug lt. Rentenversicherung 320 DM. Dies erscheint zu gering. Eine andere Berechnungsgrundlage lag nicht vor, da der Rentenempfänger noch minerjährig und in Ausbildung ohne Arbeitsjahre bzw. Arbeitsverhältnis war.

Kann man diese DDR-Rentenverordnung irgendwo einsehen? Die Berechnung einer Rente folgte dort ja anderen Mechanismen. Im Grunde kann ich mir bei der beschriebenen Erwerbs-/Beitragsbiografie nicht vorstellen, dass da mehr als die Mindestrente rausgekommen sein kann, die es dort gab. Die ist dann auf irgendwelche wundersame weise in eine Rente nach BRD-Recht umgerubelt worden. Hätte es in der BRD hne einen einzigen Beitrag überhaupt einen Anspruch auf EU-Rente gegeben? Da wird es gar keinen sinnvollen Vergleichsmaßstab geben.
Diese Mindestrente waren zuletzt 330 M der DDR. Diese hat sich dann bis 1991 mal locker auf mehr als das Doppelte erhöht und natürlich dann in DM. Also schätzungsweise vielleicht 675 DM. Soviel wird keine EU-Rentner ohne einen Monat Beitragszahlung erhalten haben, schätz ich mal.
Von daher würde ich annehmen, dass hier bei eine Rentenprüfung nicht rauskommt, jedenfalls keine höhrer Rente.