Grundlagen

Welche Norm definiert den Anspruchsbegriff und welche Norm den Begriff der schuldrechtlichen Forderung?

Was ist eine ANspruchsgrundlage, die auf ein Unterlassen gerichtet ist?

Was ist zur Begründung eines Schuldverhältnisses durch Rechtsgeschäft erforderlich?

Was ist für die Entstehung eines vorvertraglichen Schuldverhältnisses erforderlich und welche Pflichten ergeben sich daraus?

DANKE DANKE DANKE

Hallo,

statt hier zu posten solltest du mal in ein Buch schauen. Nur die Antwort auf die Fragen wird dein Wissen nicht Klausurrelevant steigern. Ich empfehle ein Buch zum bürgerlichen Recht (AT bzw. Allgemeines Schuldrecht). Was studierst du? Ggf. gibts ne Literaturempfehlung. Ansonsten Prof. fragen bzw. in der Bibliothek schmökern gehen. Sehr empfehlenswert!

Mfg vom

showbee