Grundlagen

Hallo,

ich möchte gerne eine eigene Firma gründen. Mir ist klar, dass ich mich nun mit vielen Dingen und viel Papierkram auseinandersetzen muss. Vielleicht kann mir jemand folgende Fragen beantworten, damit ich weiss wie ich richtig anfange und ob ich meine Idee in die Tat umsetzen kann. Ich möchte fürs erste PC-Schulungen anbieten. Später eventuell auch einen eigenen Online-Shop eröffnen. Deshalb meine Fragen: 1. Wieviel kostet ein Gewerbeschein, bzw. wie berechne ich die Kosten? 2. Man hat mir gesagt, die Buchführung bräuchte eigentlich nur ein Einnahmen und ein Ausgabenkonto enthalten. Reicht das wirklich? Es gibt schließlich sehr viele Konten und ich brauche ja eigentlich auch andere wie Porto, Bank, Kasse, etc. Oder muß man das nicht so genau führen? 3. Kann ich mit einem Gewerbeschein mehrere Sachen machen, also wie oben schon gesagt, Schulungen durchführen und Ware verkaufen (keine Lebensmittel o.ä.).

Es wäre super, wenn mir jemand helfen könnte.

Vielen Dank im voraus.

Ciao
Jerry Seinfeld

Hallo,

ich möchte gerne eine eigene Firma
gründen. Mir ist klar, dass ich mich nun
mit vielen Dingen und viel Papierkram
auseinandersetzen muss. Vielleicht kann
mir jemand folgende Fragen beantworten,
damit ich weiss wie ich richtig anfange
und ob ich meine Idee in die Tat umsetzen
kann. Ich möchte fürs erste PC-Schulungen
anbieten. Später eventuell auch einen
eigenen Online-Shop eröffnen. Deshalb
meine Fragen:

  1. Wieviel kostet ein

Gewerbeschein, bzw. wie berechne ich die
Kosten?

Die Kosten sind je nach Kommune unterschiedlich; bei uns im Saarland reicht die Spanne von 40 - 80 DM; also bestimmt nicht die Welt.

  1. Man hat mir gesagt, die

Buchführung bräuchte eigentlich nur ein
Einnahmen und ein Ausgabenkonto
enthalten. Reicht das wirklich? Es gibt
schließlich sehr viele Konten und ich
brauche ja eigentlich auch andere wie
Porto, Bank, Kasse, etc. Oder muß man das
nicht so genau führen?

Bis zu einem gewissen Umsatz reicht die sog. „Überschußrechnung“, bei der tatsächlich nur Einnahmen und Ausgaben gegenüber gestellt werden. Man sollte aber trotzdem einzelne Konten führen, da es die Buchführung übersichtlicher macht und man einzelne Kosten- und Gewinnschwerpunkte besser erkennen kann. Es gibt übrigens durchaus brauchbare Programme für wenige Mark, die eine solche Buchhaltung gut erledigen.

  1. Kann ich mit

einem Gewerbeschein mehrere Sachen
machen, also wie oben schon gesagt,
Schulungen durchführen und Ware verkaufen
(keine Lebensmittel o.ä.).

Ja, das kann man. Man muß halt den Geschäftszweck bei der Beantragung des Gewerbescheins entsprechend weit fassen. Es ist auch möglich den Zweck später zu erweitern, das kostet jedoch nur wieder Geld. Die Mitarbeiter der zuständigen Kommune helfen da aber sicher weiter.

MfG
Dietmar Lucas

Hi Jerry,

unabhängig davon ob Du eine doppelte Buchführung machen mußt (bei niedrigen Umsätzen nicht nötig), solltest Du auf jeden Fall eine Ahnung haben, wie Du was und vor allem warum verbuchst.

Du wirst es nicht glauben aber es gibt tausende von Existenzgründern im zweiten und dritten Gründungsjahr die gar nicht wissen daß sie bereits pleite sind weil sie keine oder nur sehr ungenügende Buchhaltungskenntnisse haben.

Die Alternative: Buchhaltungsprogramm und Steuerberater. Dabei bitte aber auch Vorsicht da der Steuerberater nur dann auch berät wenn Du ihm Dein Mandat dafür erteilst. Wenn nicht verbucht er nur und das wars. Außerdem ist diese Variante naturgemäß etwas teurer.

Wenn Du PC-Schulungen machen willst solltest Du Dich z.B. auch über Abschreibungsmöglickeiten bzw. Leasing der Hardware informieren. Wie willst Du es mit den Räumlichkeiten anstellen. Hast Du genügend Grundkapital und wie schaut die Finanzierung aus. Diese Fragen haben endgültig immer etwas mit Buchhaltung zu tun.

Ein Tipp für die Banken: Geh zu zwei verschiedenen Instituten damit Du Vergleichsmöglichkeiten hast, bereite Dich gut vor und erstelle vorab bereits ein schriftliches Konzept über Dein Vorhaben mit einem Finanzplan und Mittelfristiger Planung. Damit trittst Du gleich sicherer auf und kanst Dich rechtfertigen wenns ums Eingemachte geht.

Ein Banker hat mir das mal so erklärt: Der Sachbearbeiter/Kundenberater muß mit Deinem Kreditwunsch zu seinem Vorgesetzten und wenn der Sachbearbeiter Deine Erklärungen nicht versteht und weitergeben kann dann wird der Vorgesetzte auch nicht zustimmen. Klingt eigentlich auch einleuchtend.

Die o.a. Punkte haben mir (seit zwei Jahren selbständig) sehr geholfen.

Rolf

Hallo Jerry
Gehe zu Deinem zuständigen Ordnungsamt.
Beantrage ein Gewerbe GBR (Gewerbe Bürgerlichen Rechts).Kostet um die 20 DM.
Nun kannst Du loslegen!
Tip von mir:
Zur Steuer: in jedem Fall würde ich raten
mit einem Steuerberater zusammen zu arbeiten.
Ansonsten ist auch die IHK behilflich.
Gruß Albert

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Albert,

Beantrage ein Gewerbe GBR (Gewerbe
Bürgerlichen Rechts).Kostet um die 20 DM.

  1. Als Einzelperson gründet man keine GbR, sondern eine Einzelunternehmung

  2. Kostet der Gewerbeschein bei uns in Stuttgart ca. 40 DM (ist aber auch nur unwesentlich mehr

Zur Steuer: in jedem Fall würde ich raten
mit einem Steuerberater zusammen zu
arbeiten.

Nicht nur wegen der Steuer !!! Der Steuerberater (der ja auch Selbstständiger ist) kann noch einige gute Tipps geben.

Ansonsten ist auch die IHK behilflich.

Also von dem Verein (einschl. HWK, Innungen usw.) kann ich keine allzu positiven Erfahrungen berichten. Immerhin: Die Info’s sind immer noch besser als gar keine, Wunder darf man allerdings nicht erwarten.
Lieber im Internet unter Existenzgründung / Selbstständigkeit usw. fahnen.

Grüsse

Sven

Hier findest Du auch noch Antworten zu Fragen die Du noch gar nicht gestellt hast !? :wink:

http://www.gruenderlinx.de/

http://www.idex.de/

http://www.ihk.de/

viel Erfolg !!

cu

Heiner

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Vielen Dank und noch eine Frage
Hallo,

erstmal vielen Dank an alle, die mir geholfen haben, jetzt weiß ich schon mal mehr. Ein paar dumme Frage hätte ich aber noch: Wie oft wird die Gebühr für den Gewerbeschein fällig? Einmalig oder monatlich? Wenn ich die Firma mit einem Partner eröffne, was ist dann besser, ein Gewerbeschein oder ein Gerwerbe Bürgerlichen Rechts?

Wäre toll, wenn mir auch hiermit noch jemand helfen würde.

Ciao
Jerry

Hallo und erstmal Danke für die Hilfe.

Kannst Du mir vielleicht ein paar Programme empfehlen? Mir vielleicht noch eine Adresse nennen, wo ich sie als Shareware runterladen kann?

Ciao
Jerry

Hallo Jerry,

Wie oft wird die Gebühr für den

Gewerbeschein fällig? Einmalig oder
monatlich?

einmalig. Nur wenn Du Pflichtmitglied der Handwerkskammer oder der IHK wirst, dann kostet das nochmal ca. 100 DM pro Jahr (ist vom Metier abhängig, in dem Du tätig wirst).

Wenn ich die Firma mit einem

Partner eröffne, was ist dann besser, ein
Gewerbeschein oder ein Gerwerbe
Bürgerlichen Rechts?

Hier gilt nicht entweder oder, denn sobald Du ein Gewerbe betreibst, brauchst Du einen Gewerbeschein. Machst Du es alleine, dann ist es ein Einzelunternehmen, machst Du es mit Partnern, dann ist es GbR, OHG, GmbH (geht auch alleine) oder KG (es gibt noch einige weitere Formen).

Über die optimale Unternehmensform gibt es etliche Bücher, die mit ca. 10 - 15 DM gar nicht mal teuer sind.

Zu Buchhaltungsprogrammen:

Solange Du
1.nicht viel verdienst
2. ein Einzelunternehmen hast

(1.+2. = Einnahmen-Überschussrechnung, sonst komplette Bilanzierung) und

  1. Deine Lohnsteuererklärung selbst ausfüllen kannst, dann würde ich Buchhaltung selbst machen und dafür reicht dann auch ein Shareware-Programm.

Wenn Du aber doppelte Buchführung (=komplette Bilanzierung machen) musst, dann brauchst Du entweder

  1. ein vom Finanzamt anerkanntes Programm (z.B. Lexware Buchhalter für ca. 199 DM) und Buchhaltungskenntnisse

oder

  1. einen Steuerberater (besser, wenn man sich nicht auskennt)

Wäre toll, wenn mir auch hiermit noch
jemand helfen würde.

Gern geschehen.

Grüsse

Sven

Dumme Fragen gibts nicht, nur dumme Antworten ! Ich hoffe meine sinds nicht …

Wie oft wird die Gebühr für den :Gewerbeschein fällig? Einmalig oder :monatlich?

Sie wird nur einmal fällig, bei der Gewerbeanmeldung.

Wenn ich die Firma mit einem
Partner eröffne, was ist dann besser, ein
Gewerbeschein oder ein Gerwerbe
Bürgerlichen Rechts?

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts entsteht immer dann, wenn sich zwei oder mehrere Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zusammentun. Auch eine Lottospielgemeinschaft ist eine solche GbR !
Man kann schon gleich bei der Gewerbeanmeldung eine GbR eintragen lassen, indem sich alle Partner gemeinsam auf dem Schein „verewigen“ lassen. Aber auch mehrere Leute mit eigenem Schein können sich zusammentun und gemeinsam arbeiten. Es ist wichtig, daß bei einer GbR (ebenso wie bei einem Einzelgewerbe) jeder (!) Gesellschafter mit vollem Vor- und Zunamen genannt wird. Z.B. „Klaus Meyer und Georg Schmitt Computerhandel GbR“.
Alle Gesellschafter einer GbR sind Gesamtschuldner, d.h. die Gläubiger können jeden einzelnen für die gesamten Verbindlichkeiten einer GbR in Haftung nehmen !

Gruß
Dietmar