Grundlose Anschuldigungen

Hallo,

ich habe eine theoretische Frage:
Angenommen jemand erlaubt sich den „Spaß“ einfach jemanden anzuklagen, z.B. dass er im Besitz von illegalen Drogen sei oder sonst irgendwas illegales hat oder macht. Ist dann die Polizei berechtigt, die Wohnung zu durchsuchen bzw. kann man dann irgendwie in Bedrängnis kommen durch solche nicht begründeten Anschuldigungen ?

Danke.

MfG,

Master.

Hallo Master,

zunächst einmal: die Behörden müssen natürlich jeder Anzeige (auch einer anonymen) nachgehen. D. h.: es kann durchaus sein, daß die freundlichen Freunde und Helfer den ahnungslosen Beschuldigten eines schönen Morgens mit einem Durchsuchungsbeschluß aus den Federn klingeln. Hängt natürlich von dem vermeintlichen Vergehen ab; bei Betrug, Hehlerei, Drogen- oder Waffenbesitz, etc., kommt man schwer um eine Hausdurchsuchung herum.

Ein Späßchen ist eine solche Anzeige allerdings nicht. Sie bringt Dir ein leckeres Ermittlungsverfahren wegen Vergehens nach § 164 StGB (Falsche Verdächtigung) ein. Wenn Du verknackt wirst, kannst Du Dich auf bis zu fünf Jahren Kost und Logie auf Staatskosten bzw. eine saftige Geldstrafe freuen.

Beste Grüße

Tessa

Hallo,

Ein Späßchen ist eine solche Anzeige allerdings nicht. Sie
bringt Dir ein leckeres Ermittlungsverfahren wegen Vergehens
nach § 164 StGB (Falsche Verdächtigung) ein. Wenn Du verknackt
wirst, kannst Du Dich auf bis zu fünf Jahren Kost und Logie
auf Staatskosten bzw. eine saftige Geldstrafe freuen.

verstehe mich bitte nicht falsch. Solche „Späßchen“ würden mir im Traum nicht einfallen.
Angenommen jemand würde behaupten Du hättest illegale Raubkopien von Software oder Du würdest illegal Pay-TV Sender knacken oder ähnliches. Wie kann man sich dagegen wehren ? Ich meine da könnte ja jeder daherkommen und irgendwas sagen und jedes Mal kommt die Polizei dann in die Wohnung. Das kann’s doch nicht sein, oder ?

MfG,

Master.

verstehe mich bitte nicht falsch. Solche „Späßchen“ würden mir
im Traum nicht einfallen.

Naaaaa, war auch nicht so gemeint… Ich habe nur die Du-Form gewählt, weil es sich - für mich - bequemer schreibt. Dir würde ich sowas niemals nicht unterstellen. *lach*

Angenommen jemand würde behaupten Du hättest illegale
Raubkopien von Software oder Du würdest illegal Pay-TV Sender
knacken oder ähnliches. Wie kann man sich dagegen wehren ? Ich
meine da könnte ja jeder daherkommen und irgendwas sagen und
jedes Mal kommt die Polizei dann in die Wohnung. Das kann’s
doch nicht sein, oder ?

Nein, nein, so ist es nun auch wieder nicht. Zunächst wird eifrig ermittelt. Durchsuchungsbeschlüsse werden dann hübsch ordentlich von einem Richter erlassen, wenn zumindestens ein begründeter Anfangsverdacht und die Vermutung, daß die Durchsuchung zum Auffinden von Beweismitteln führen wird, besteht. Staatsanwalt & Kripo können ohne den Wisch nur eine Durchsuchung anordnen, wenn Gefahr im Verzug besteht (z. B. Du vernichtest Beweise oder schaffst sie beiseite). Hach! Ich liebe Juristen-Deutsch… *g*

Grüßlis

Tessa

Angenommen jemand würde behaupten Du hättest illegale
Raubkopien von Software oder Du würdest illegal Pay-TV Sender
knacken oder ähnliches. Wie kann man sich dagegen wehren ? Ich
meine da könnte ja jeder daherkommen und irgendwas sagen und
jedes Mal kommt die Polizei dann in die Wohnung. Das kann’s
doch nicht sein, oder ?

Haste Schiß? :wink: Nein, einfach nur behaupten wird da nicht reichen. Da gibt es AFAIK so etwas wie „hinreichende Verdachtsmomente“, die gegeben sein müssen. Also nur, weil ein anonymer Anrufer sowas sagt, stürmt das SEK Deine Bude nicht. Wenn das allerdings namentlich und begründet angegeben wird und einen Umfang erahnen lässt, der ein öffentliches Interesse rechtfertigt, kann das genau so schon passieren.

Aber: IANAL = I Am Not A Lawyer.

Gruß,

Doc.

Hach! Ich
liebe Juristen-Deutsch… *g*

ich sag nur:

„Mit Vorsatz handelt, wer sich den Erfolg als wahrscheinlich (d.h. mehr als bloß möglich, wenn auch weniger als überwiegend wahrscheinlich) vorgestellt hat.“

wuärgs!

gute nacht.
lars

Hi!

Ehr lich gesagt geht die Polizei GOTTSEIDANK jedem solchen Hinweis nach und lieber ne Wohnung zuviel als eine zu wenig durchsucht oder gestürmt!
Kannst dir aber sicher sein, daß die Polizei nict jeden Tag bei dir ist wenn dich ständig jemand verleugnet.

Also abwarten bis du „gestürmt“ worden bist und danach biste sicher und kannst ohne Ende Drogen in der Wohnung sammeln ;o)))

Bernd