Hallo,
auch hallo,
angenommen ein AN hat einen befristeten Arbeitsvertrag,
welcher am 31.01. endet. Am 02.02. bietet der Chef einen neuen
befristeten AV an, der AN lehnt ab, mit der Begründung, er
habe nun einen unbefristeten Vertrag, da er die letzten zwei
Tage weiter beschäftigt wurde.
Grenzfällig, aber so könnte man es sehen, es sei denn, dass der AG am ersten Arbeitstag ein weiteres befristetes AV „mündlich“ zugesagt hat, wobei allerdings dem im Widerspruch zum Gesetz steht, in dem es heißt, dass ein befristetes AV vor Arbeisaufnahme, begründet und in Schriftform vem AN vorgelegt werden müsse.
Der Chef meint daraufhin laut befristeten Vertrag ende dieser
ohne das es einer Kündigung bedürfe,
richtig, ist ja Sinn der Befristung,
der AN solle den
befristeten Vertrag unterschreiben sonst könne er seine Sachen
packen.
AN verweigert.
Chef teilt mit, dass er ihn als gekündigt betrachtet, ihm
zukünftig kein Geld zahlen wird und ihm das Betreten der Firma
untersagt.
AN muss das Grundstück verlassen
Was jetzt? An kann klagen, klar. Aber was hat er davon? Eine
Abfindung nach 2 Arbeitstagen verlangen scheint nicht wirklich
aussichtsreich.
Beim AA droht zuerst eine Sperre von bis zu 12 Monaten, da das AA ohne weitere Anhörung davon ausgeht, dass AN rechtswidrig handelte.
Klage beim Arbeitsgericht, dazu braucht man keinen Rechtsanwalt, weil die dort beschäftigten Rechtspfleger die Klage selber mit aufsetzen helfen, genügt vorerst, um den AG zur Räson zu bringen und dem AA nachzuweisen, dass AN den Arbeitsplatzverlust nicht mutwillig herbei geführt hat.
Was kann der AN hier geltend machen? Wie muss er sich
verhalten um sich bestmöglich abzusichern?
Klage vor dem Arbeitsgericht, wie oben beschrieben zur Vermeidung evtl. Sanktionen vom AA.
Falls noch Fragen, gern,
schönen Tag noch.