Grundlose Kündigung - Rechte AN

Hallo,

angenommen ein AN hat einen befristeten Arbeitsvertrag, welcher am 31.01. endet. Am 02.02. bietet der Chef einen neuen befristeten AV an, der AN lehnt ab, mit der Begründung, er habe nun einen unbefristeten Vertrag, da er die letzten zwei Tage weiter beschäftigt wurde.

Der Chef meint daraufhin laut befristeten Vertrag ende dieser ohne das es einer Kündigung bedürfe, der AN solle den befristeten Vertrag unterschreiben sonst könne er seine Sachen packen.

AN verweigert.

Chef teilt mit, dass er ihn als gekündigt betrachtet, ihm zukünftig kein Geld zahlen wird und ihm das Betreten der Firma untersagt.

Was jetzt? An kann klagen, klar. Aber was hat er davon? Eine Abfindung nach 2 Arbeitstagen verlangen scheint nicht wirklich aussichtsreich.

Was kann der AN hier geltend machen? Wie muss er sich verhalten um sich bestmöglich abzusichern?

Im Voraus Dank für Antworten.

Grüße,

Fonz

Hallo,

auch hallo,

angenommen ein AN hat einen befristeten Arbeitsvertrag,
welcher am 31.01. endet. Am 02.02. bietet der Chef einen neuen
befristeten AV an, der AN lehnt ab, mit der Begründung, er
habe nun einen unbefristeten Vertrag, da er die letzten zwei
Tage weiter beschäftigt wurde.

Grenzfällig, aber so könnte man es sehen, es sei denn, dass der AG am ersten Arbeitstag ein weiteres befristetes AV „mündlich“ zugesagt hat, wobei allerdings dem im Widerspruch zum Gesetz steht, in dem es heißt, dass ein befristetes AV vor Arbeisaufnahme, begründet und in Schriftform vem AN vorgelegt werden müsse.

Der Chef meint daraufhin laut befristeten Vertrag ende dieser
ohne das es einer Kündigung bedürfe,

richtig, ist ja Sinn der Befristung,

der AN solle den

befristeten Vertrag unterschreiben sonst könne er seine Sachen
packen.

AN verweigert.

Chef teilt mit, dass er ihn als gekündigt betrachtet, ihm
zukünftig kein Geld zahlen wird und ihm das Betreten der Firma
untersagt.

AN muss das Grundstück verlassen

Was jetzt? An kann klagen, klar. Aber was hat er davon? Eine
Abfindung nach 2 Arbeitstagen verlangen scheint nicht wirklich
aussichtsreich.

Beim AA droht zuerst eine Sperre von bis zu 12 Monaten, da das AA ohne weitere Anhörung davon ausgeht, dass AN rechtswidrig handelte.
Klage beim Arbeitsgericht, dazu braucht man keinen Rechtsanwalt, weil die dort beschäftigten Rechtspfleger die Klage selber mit aufsetzen helfen, genügt vorerst, um den AG zur Räson zu bringen und dem AA nachzuweisen, dass AN den Arbeitsplatzverlust nicht mutwillig herbei geführt hat.

Was kann der AN hier geltend machen? Wie muss er sich
verhalten um sich bestmöglich abzusichern?

Klage vor dem Arbeitsgericht, wie oben beschrieben zur Vermeidung evtl. Sanktionen vom AA.

Falls noch Fragen, gern,

schönen Tag noch.

Hallo,

sorry,Sperre beim AA natürlich „12 Wochen“ und nicht 12 Monate;-(

Beim AA droht zuerst eine Sperre von bis zu 12 --Wochen, da das
AA ohne weitere Anhörung davon ausgeht, dass AN rechtswidrig
handelte.
Klage beim Arbeitsgericht, dazu braucht man keinen
Rechtsanwalt, weil die dort beschäftigten Rechtspfleger die
Klage selber mit aufsetzen helfen, genügt vorerst, um den AG
zur Räson zu bringen und dem AA nachzuweisen, dass AN den
Arbeitsplatzverlust nicht mutwillig herbei geführt hat.

Was kann der AN hier geltend machen? Wie muss er sich
verhalten um sich bestmöglich abzusichern?

Klage vor dem Arbeitsgericht, wie oben beschrieben zur
Vermeidung evtl. Sanktionen vom AA.

Falls noch Fragen, gern,

schönen Tag noch.

Hallo,

erst einmal vielen Dank für die Antwort.

Erst einmal interessiert mich das:

es sei denn, dass
der AG am ersten Arbeitstag ein weiteres befristetes AV
„mündlich“ zugesagt hat, wobei allerdings dem im Widerspruch
zum Gesetz steht, in dem es heißt, dass ein befristetes AV vor
Arbeisaufnahme, begründet und in Schriftform vem AN vorgelegt
werden müsse.

Wenn jetzt also AG und AN schon einmal darüber gesprochen hatten, dass ein weiteres, befristetes AV folgen soll, dies ggf. gar durch Emails beweisbar wäre, was würde dies dann ändern?
Angenommen AG macht drei Wochen vor Ende des AV den Vorschlag einen weiteren befristeten folgen zu lassen, AN zeigt sich grundsätzlich einverstanden, sieht aber noch weiteren Klärungsbedarf und zeigt sich mit einer zugesandten Zusatzvereinbarung nicht einverstanden, zu einer Unterschrift kam es nicht.
Jetzt bleibt er zwei Tage nach Ablauf des befristeten AV beschäftigt - und jetzt?
Und was wird unter „begründet“ verstanden?

Was kann der AN hier geltend machen? Wie muss er sich
verhalten um sich bestmöglich abzusichern?

Klage vor dem Arbeitsgericht, wie oben beschrieben zur
Vermeidung evtl. Sanktionen vom AA.

Und der AG geht frei aus?
Bedeutet doch, der AG kann kündigen wann er will, ohne irgendwelche Folgen fürchten zu müssen.
Fair ist das nicht…

Danke für erfolgte und kommende Antworten.

Grüße,

Fonz