Grundpfandrecht: löschen oder nicht?

Hallo,

das Darlehen für unsere Wohnung ist zurückgezahlt und
ich habe jetzt eine „Löschungsbewilligung“ für das einge-
tragene Grundpfandrecht bekommen.

Nun habe ich die Info gefunden, daß es vielleicht gar nicht
so ratsam ist die Löschung zu veranlassen, weil ich ggf.
einen neuen Kredit günstig mit der Eintragung absichern
könnte (ist derzeit aber nicht geplant!).

Kann mir hier jemand sagen:

  1. stimmt das und auch, daß ein solcher Kredit nicht zweck-
    gebunden ist (z.B. auch für ein neues Auto sein könnte)?

  2. könnte auch eine andere Bank was mit diesem Grundbuch-
    eintrag anfangen? Oder ist eine Änderung im Grundbuch
    (auf „Begünstigter = neue Bank“)
    genauso teuer wie ein neuer Eintrag? Oder wie macht man das?

  3. wie läuft das „technisch“ ab? Ich gebe die Löschungs-
    bewilligung zu gegebener Zeit zurück und die Bank braucht
    dann nur einen (vergleichsweise preiswerten?) Grundbuch-
    auszug einzuholen? Bzw. wie ist es, falls da eine andere Bank
    ins Spiel kommt.

Wäre Super, wenn mir hier jemand helfen könnte.

Schöne Grüße
Gunter

Auch hallo,

es stimmt, eine Grundschuld ist nicht mit der Forderung verbunden. Wenn Du bei derselben Bank später nochmal einen Kredit haben willst, ist es in der Tat sinnvoll, die Löschungsbewilligung aufzuheben und dann der Bank zurückzugeben, denn das kostet weniger. Aber für einen Autokredit werden normalerweise keine Grundschulden hereingenommen.

Eine andere Bank könnte damit nichts anfangen. Wenn Du dort einen grundschuldbesicherten Kredit aufnehmen willst, musst Du entweder die abgelaufene Grundschuld löschen lassen und die neue Bank trägt die neue Schuld ein. Eine andere Möglichkeit bestünde evtl. wenn Deine alte Bank der neuen die Grundschuld abtritt. Aber auch das verursacht Kosten, die m.E. sich in derselben Grössenordnung bewegen.

Du brauchst den Banken keine Grundbuchauszüge zu besorgen, das machen die (lieber) selbst. Wenn Du nicht den Wunsch hast, das Grundbuch „clean“ zu machen, würde ich mir die Löschungsbewilligung zunächst (gut!!!) aufheben. Eintragen lassen kannst Du das immer noch, wenn Du Dir über die weitere Lebensplanung im klaren bist. (andere Wohnung, evtl. Bauwünsche der Kinder…)

Gruss Hans-Jürgen
***

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Hans-Jürgen,

Danke für Deine Antwort.
Eigentlich kann ich fast ausschließen, daß ich nochmal einen
derartigen Kredit und dann auch noch bei der gleichen Bank
aufnehmen werde.
Andererseits verliere ich ja nichts, wenn ich die Bewilligung
zunächst mal noch aufhebe.

Schöne Grüße
Gunter
p.s.: „Bankfachwirt in Berlin“ - ist Dein oberter Chef vielleicht
von Schimmelmann und Du arbeitest bei „meiner“ Bank?

Auch hallo,

es stimmt, eine Grundschuld ist nicht mit der Forderung
verbunden. Wenn Du bei derselben Bank später nochmal einen
Kredit haben willst, ist es in der Tat sinnvoll, die
Löschungsbewilligung aufzuheben und dann der Bank
zurückzugeben, denn das kostet weniger. Aber für einen
Autokredit werden normalerweise keine Grundschulden
hereingenommen.

Eine andere Bank könnte damit nichts anfangen. Wenn Du dort
einen grundschuldbesicherten Kredit aufnehmen willst, musst Du
entweder die abgelaufene Grundschuld löschen lassen und die
neue Bank trägt die neue Schuld ein. Eine andere Möglichkeit
bestünde evtl. wenn Deine alte Bank der neuen die Grundschuld
abtritt. Aber auch das verursacht Kosten, die m.E. sich in
derselben Grössenordnung bewegen.

Du brauchst den Banken keine Grundbuchauszüge zu besorgen, das
machen die (lieber) selbst. Wenn Du nicht den Wunsch hast, das
Grundbuch „clean“ zu machen, würde ich mir die
Löschungsbewilligung zunächst (gut!!!) aufheben. Eintragen
lassen kannst Du das immer noch, wenn Du Dir über die weitere
Lebensplanung im klaren bist. (andere Wohnung, evtl.
Bauwünsche der Kinder…)

Gruss Hans-Jürgen
***