Grundpreisangabe

Hallo!
Mich würde es interessieren wie es hiermt gehandhabt werden muß:

  1. Verkauf von Parfümflakon 30ml
    –> Grundsätzlich Grundpreisangabe in 100ml. Falls mehr als 3% Duftöl und 70% Alkohol keine Angabe
  2. Verkauf von Shampoo 150ml
    –> Grundsätzlich Grundpreisangabe in 100ml

Soweit so gut.

Wie aber Parfümflakon mit Shampoo als Bundle? 30ml + 150ml
Worauf bezieht sich dann der Grundpreis?

Hi,

Wie aber Parfümflakon mit Shampoo als Bundle? 30ml + 150ml
Worauf bezieht sich dann der Grundpreis?

hast du denn einen gefunden?

Schau mal hier:
http://www.nordschwarzwald.ihk24.de/produktmarken/re…

da steht:

Waren, die verschiedenartige (gleichwertige) Erzeugnisse enthalten, :die nicht miteinander vermischt oder vermengt sind (z. B. Geschenk- :oder Kombipackungen).

Im Bereich der Ausnahmen.

Dürfte es doch treffen - oder?
VG
Monroe

Ja genau. Hatte ich noch nicht gefunden —Danke!

Warum ist Parfüm ausgenommen?
Hallo,

Falls mehr als 3% Duftöl und 70% Alkohol keine Angabe

ich frage mich gerade, welchen Sinn und Zweck diese Ausnahme hat. Gerade bei solchen teuren Flüssigkeiten wie Parfüm hilft doch die Grundpreisangabe dem Verbraucher sehr.

Weiß jemand, was der Gesetzgeber sich dabei gedacht hat?

Viele Grüße

Andreas

Hi.

Weiß jemand, was der Gesetzgeber sich dabei gedacht hat?

Es gibt eine Begründung zur der PAngV:
http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/P-R/preisrecht…

Dort wird eigentlich auf die Begründung der Richtlinie 98/6/EG verwiesen, heißt aber auch:
Ausnahmen von der Verpflichtung zur Grundpreisangabe sind des weiteren für bestimmte Produktgruppen vorgesehen, bei denen die Angabe des Grundpreises keine relevante Information darstellt, weil der Verbraucher seine Kaufentscheidung üblicherweise nach anderen Kriterien trifft. Dies ist z. B. bei bestimmten kosmetischen Artikeln und Parfüms der Fall.

Gruß,
Andreas

Hi,

danke für den Link, auch wenn diese Begründung eine echte solche schuldig bleibt.

Andreas

Hi.

Weiß jemand, was der Gesetzgeber sich dabei gedacht hat?

Seit wann den die EU/Gesetzgeber denn was?
Ist doch bei der Widerrufsregelung auch ein durcheinander.

Außerdem woher weiß ich als Kunde dass dies mehr als 3% Duftöl und 70% Alkohol hat wenn es nicht explizit daneben steht.
Und was bringt mir es wenn es z.B. 80% Alkohol enthält.