Hallo,
um Preise vergleiche zu können muss ja bei einigen Produkten eine Art Bezugspreis angegeben werden.
Ich habe mir dies durchgelesen:
http://www.stuttgart.ihk24.de/produktmarken/recht_un…
Leider bin ich zu doof folgende Produkte zuzuordnen und bin mir unsicher, ob da die Pflicht zur Grundpreisangabe besteht. Speziell was Nenngewicht- volumen genau bedeutet.
Beim heutigen Einkauf sind mir fehlende Angaben bei folgenden Produkten aufgefallen.
Eier -> es gibt 6-er und 10-er Packs -> Stückzahl wäre hilfreich.
CDs und DVDs auch kein Stückpreis.
Diese beiden müssten doch der Pflicht unterliegen?
Aber wie sieht es aus mit
Toilettenpapier -> viele untersch. Blattanzahlen pro Rolle -> Preis pro Blatt wäre hilfreich.
Bei Papiertaschentüchern, Alu- oder Frischhaltefolie fehlen meistens auch Angaben.
An wen muss ich mich wenden, wenn das Personal auf Reklamationen nicht reagiert? Das Eichamt, der WKD?
Danke TM