Grundpreisangabe

Hallo,

um Preise vergleiche zu können muss ja bei einigen Produkten eine Art Bezugspreis angegeben werden.

Ich habe mir dies durchgelesen:
http://www.stuttgart.ihk24.de/produktmarken/recht_un…

Leider bin ich zu doof folgende Produkte zuzuordnen und bin mir unsicher, ob da die Pflicht zur Grundpreisangabe besteht. Speziell was Nenngewicht- volumen genau bedeutet.

Beim heutigen Einkauf sind mir fehlende Angaben bei folgenden Produkten aufgefallen.

Eier -> es gibt 6-er und 10-er Packs -> Stückzahl wäre hilfreich.
CDs und DVDs auch kein Stückpreis.
Diese beiden müssten doch der Pflicht unterliegen?

Aber wie sieht es aus mit
Toilettenpapier -> viele untersch. Blattanzahlen pro Rolle -> Preis pro Blatt wäre hilfreich.
Bei Papiertaschentüchern, Alu- oder Frischhaltefolie fehlen meistens auch Angaben.

An wen muss ich mich wenden, wenn das Personal auf Reklamationen nicht reagiert? Das Eichamt, der WKD?

Danke TM

Hallo,

geschrieben steht es so, dass diese Grundpreisverordnung bei Artikeln zum Tragen kommt, die nach „Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche“ abgerechnet werden.

Für mich bedeutet dies, dass das z.B. bei DVDs erst zum tragen kommt, wenn sie qm-weise abgerechnet werden.

Du kannst auch gucken hier:
http://www.rheinhessen.ihk24.de/produktmarken/fairpl…

VG
Monroe

Danke OwT
thx