Grundprinzipien des deutschen Rechts

Hallo zusammen.
Ich hoffe, hier kann mir weitergeholfen werden.
Ich muss für eine Projektarbeit einen Prüfungsvorbereitungsleitfaden erstellen. In der besagten Prüfung kommen unter anderem rechtliche Fragen dran. Es sind auch schon einige Fragen bekannt und bei einer habe ich ein kleines Problem (auch wenn mich jetzt einige für blöd halten werden): Es wird dort nach den Grundprinzipien des deutschen Rechts gefragt und ich habe als Antwort nur „Rechtsgleichheit“, „Rechtssicherheit“ und „…“. Dieses „…“ zeigt mir eigentlich, dass es dort noch mehr zu geben scheint. Und eine Recherche im Internet hat mich nicht wirklich weitergebracht, da dort dann z.B. von Privatrecht die Rede ist. Gebe ich die bereits bekannten Antworten ein, komme ich zu Grundprinzipien des Rechtsstaats. Es wäre wirklich nett, wenn mir jemand einen Hinweis geben könnte, wo ich in dieser Angelegenheit weitere Informationen finde.
Gruß
Kai

Hallo,

der Begriff „Rechtsstaats“ ist wohl nicht abschließend definierbar, sondern vielmehr ein Konglomerat aus vielen einzelnen Punkten und Grundprinzipien, der sich über alle Rechtsdisziplinen erstreckt. Aber da hilft das Internet schnell weiter.

http://www.uni-greifswald.de/~lo6/Downloads/Schmitz_…

Bin mir jetzt nicht sicher, was Du brauchst. Daneben gibt es z.B. im Zivil-, Straf- und Verwaltungsprozessrecht auch verschiedene Prozessmaximen.

Am besten Du gehst hierfür mal an Deiner Uni in die juristische Bib und überfliegst mal das jeweilige Vorwort der Kommentare zur ZPO, StPO und VwGO. Da müsstest Du eigentlich viel Material finden.

s.a. http://de.wikipedia.org/wiki/Prozessmaxime

Gruss akkon

Hi Kai, (sorry, aber den Wortwitz konnte ich mir nicht verkneifen)

meinst du die Staatsstrukturprinzipien aus Art 20 GG?

  • Demokratie (Art. 20 I GG)
  • Sozialstaat (Art. 20 I GG)
  • Bundesstaatlichkeit (Art. 20 I GG)
  • Republik (Art. 20 I GG; Art. 54 ff. GG)
  • Rechtsstaatlichkeit (Art. 20 II, III GG; Art. 28 I GG)

Elemente der Rechtsstaatlichkeit wären:

  • Gewaltenteilung, Art. 20 II 2 GG
  • Rechtsbindung aller staatlichen Gewalt, Art. 20 III GG
  • Grundrechte, Art. 1-19 GG
  • Staatshaftung, Art. 34 GG i.V.m. § 839 BGB
  • Rechtsverlässlichkeit
  • Über-/ Untermaßverbot
  • Gerichtsschutz / faires Verfahren, Art. 19 IV / Art. 103 GG
  • Rechtsfriede / Gerechtigkeit

Die jeweils anderweitig zugehörigen Elemente liefere ich bei Bedarf gerne nach, wollte mir im Moment allerdings das tippen sparen

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