Grundrechte und Menschenrechte

Wo liegt eingetlich genau der Unterschied zwischen den Grundrechten und den Menschenrechten?

Hallo,

hier wird es kurz erklärt:
http://www.bpb.de/publikationen/YTWTP1,0,0,Menschenr…

Herzliche Grüße

Thomas Miller

noch klarer hier
Hallo,

http://www.bund.de/Hintergrund/Deutsche-Demokratie/G…

Herzliche Grüße

Thomas Miller

Verwirken von Grundrechten???
Vielleicht gehörts eher ins Rechts-Brett, aber
hier ist der Link, und nur als kurze Frage:

Der ganze Artikel sagt aus , Grundrechte dürfen niemals
nicht nimmer geändert werden. Nicht mal mit
zweidrittelmehrheit, auf gar keinen fall, und
am ende steht dann in einem kurzen Nebensatz,
dass der, der die Grundrechte zum Kampf gegen
die „freiheitliche demokratische Ordnung“
einsetzt, plötzlich diese Rechte verwirkt.

Wer entscheidet denn, was demokratische Ordnung
bedeutet???
Wenn da einer entscheidet, Polizeistaat ist
Ordnung, dann wäre ja jeder Widerstand ohne
Menschenrechte, stimmts?

Gruss, Marco

nein, ganz so ist es nicht.

nach art. 18 GG verwirkst du ein bestimmtes grundrecht, wenn du es im kampf gegen die freihetlihc-demokratische grundordnun (sprich das grundgesetz selbst) verwendest.
das heisst, dass nicht mehr auf bestimme grundrechte als abwehrrecht egegen staatliche verbote berufen kannst, wenn du bestimmte handlungen (z.b. „meinungsäußerungen“ a la „heil hitler“) vornimmst.

was „ordnung“ dabei bedeutet, wird im rahmen des GG entschieden, und zwar vom bundesverfassungsgericht.

letztlich unterstreicht dies nur den gedanken der „wehrhaften demokratie“ - missbrauch ist natürlich nie ausgeschlossen, aber da die intention des artikels klar ist, glaube ich kaum, dass ein missbrauch wirklich naheliegt.

gruß