Das Landesamt für Bergrecht kurz LBEG hat mitgeteilt das eine Firma
seismologische Untersuchungen durchführen darf.
soweit alles halb so schlimm- jedoch ist der Vertrag über Abfindungen
und deren Klauseln nicht akzeptabel.
Jetzt noch mal meine Frage:
Wenn die Geologen keine Zustimmung für das Betreten Ihrer Fahrzeuge über meinen Acker
bekommen ,kann das LBEG sich über mein „NEIN“ hinweg setzen?
Hallo,
ja das können sie, soweit die Mesungen im Sinne des §125 (3) Bundesberggesetz durchzuführen sind.
Gruß vom
Schnabel
Moin,
Schnabeltasse liegt hier mit §125 (3) daneben, wenn dann sind eher §§39 relevant.
Das LBEG ist bekannt für seine kreativen Darstellungen der vermeintlichen Rechtslage gegenüber Dritten. Da ist erst immer alles noch gar nicht relevant und werde später berücksichtigt um dann plötzlich zu kippen, dass doch die Grundlagen schon längst geschaffen sind und man deswegen jetzt eh nichts mehr machen könne.
Nein, die dürfen nicht so einfach auf den Acker. Und um jedes Missverständnis auszuschließen, würde ich das an Deiner Stelle auch nochmal klar mitteilen, dass Du jegliche Inanspruchnahme deiner Flächen für Aufsuchungstätigkeiten untersagst.
Dann kann am Ende das LBEG vielleicht noch eine Zwangspacht oder dergleichen durchsetzen. Ist mir aber kein Fall bekannt, dass das bislang jemals seitens LBEG angewandt wurde. Theoretisch wäre das dann aber nach §40 möglich. Macht sich in der aktuellen Diskussion um Bergrechtsreform jedoch nicht gut, wenn das dann als weiteres Beispiel inakzeptabler Regelungen in die Medien schwappt…
Auf der sichereren Seite was mögliche Auswirkungen betrifft, dürftest Du jedenfalls stehen, wenn du nicht freiwillig einwilligst. Gab da vor ein paar Jahren in SH Schadensmeldungen nach Vibroseismik, in Polen anhaltende Trübungen im Grundwasser. Kanada hat inzwischen je nach Provinz recht ordentliche Schutzabstände zu Gebäuden und auch Brunnen durchgesetzt, während man hierzulande auch schonmal mit dem Vibrotruck in der Zufahr einer bestehenden Ölbohrung herumwackelt. Wird der Bohrlochzementierung sicherlich besonders gefallen :-\ Innerorts wird dann mit reduzierter Stärke vibriert, als Maß nimmt man die DIN 4150. Leider zeigt die Praxis, dass bei den letzten Beben in Niedersachsen auch ohne die dort vermerkten Schwinggeschwindigkeiten zu erreichen ettliche Gebäudeschäden auftraten…
Um welches Vorhaben geht’s eigentlich? Niedersachsen oder SH? Ist’s einer der Glückritter ala PRD Energy, Central Anglia oder Kimmeridge? Oder wenigstens einer der etablierten Förderer, die so halbwegs wissen was sie tun?