hallöle miteinander,
nehmen wir an der x ist dauerhaft voll erwerbsgemindert… da er quasi keine rente bekommt, muß er mit grundsicherung aufstocken… gemäß der deutschen rentenversicherung wird „Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz“ nicht angerechnet… er hat einen behinderungsgrad von 60%… bedeutet das, daß er die volle grundsicherung bekommt und zusätzlich 326,- euro, da letztere als „Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz“ nicht von der grundsicherung abgezogen wird?
thx