Grundrente bei Grundsicherung bei niedrigen Renten

hallöle miteinander,
nehmen wir an der x ist dauerhaft voll erwerbsgemindert… da er quasi keine rente bekommt, muß er mit grundsicherung aufstocken… gemäß der deutschen rentenversicherung wird „Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz“ nicht angerechnet… er hat einen behinderungsgrad von 60%… bedeutet das, daß er die volle grundsicherung bekommt und zusätzlich 326,- euro, da letztere als „Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz“ nicht von der grundsicherung abgezogen wird?

thx

Hallo!

Ja, bei der Ermittlung des zur Verfügung stehenden Einkommens wird die Grundrente nach § 31 BVG nicht herangezogen.

Diese Grundrente ist ja etwas anderes als eine erworbene Altersrente, Pension oder Betriebsrente.

MfG
duck313

Hallo,

wer zahlt die Rente?

Wie heißt die Rente laut Bescheid ganz genau?

Ist auf dem Bescheid ein Paragraph angegeben? Ggf. welcher?

Gruß
RHW

hallo, erstmal danke für die antworten… auf dem rentenbescheid steht: „Rente wegen Erwerbsminderung“… wenn ichs richtig verstanden hab, gilt die Grundrente nach § 31 BVG allerdings nur für opfer des krieges, richtig? thx

Das hast du richtig verstanden. Der vollständige Name des Gesetzes ist ja auch „Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges“, die Erwerbsminderung hat aber höchstwahrscheinlich nichts damit zu tun, weil die Erwerbsminderung wodurch auch immer verursacht wurde, aber nicht durch die Fälle, die vom BGV abgedeckt sind.

oki, macht sinn… die „normale“ rente wegen erwerbsminderung wird dann vermutlich nur als sockel verwendet, um durch die grundsicherung auf existenzminimumniveau aufgestockt zu werden, richtig?

Ja, Erwerbsminderungsrente ist ein Ersatz für die „normale“ Rente, die man nun nicht erhalten kann, weil man wegen Krankheit gar nicht so lange/ so viel arbeiten kann.
Und die wird wie sonstiges Einkommen voll angerechnet auf Grundsicherung im Alter.

oki doki - soweit alle klarheiten beseitigt… :wink: vielen dank an alle für die infos… :slight_smile: