Grundrente: Sinkt angesparte Rente durch Einführung der Grundrente?

Guten Abend ! Ich möchte gerne wissen, ob meine jetzige Rente durch die Grundrente runtergerechnet wird. Danke für eure Antworten !

Hallo,
ja - wird sie
nein- wird sie nicht
sorry, aber deine Fragestellung ist genau so verwirrend wie meine Antwort.
Könntest du bitte mal erläutern was genau du meinst ?
Gruss
Czauderna

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Nein, deine Rente wird dadurch nicht gekürzt. Aber vielleicht zahlst du mehr Steuern, wenn die Grundrente längerfristig finanziert werden muss.

Servus,

zur Überschrift:

Eine ‚angesparte Rente‘ gibt es in D nicht, unter anderem wegen der leidvollen Erfahrung, dass im Lauf des zwanzigsten Jahrhunderts zwei Mal alles ‚Angesparte‘ plötzlich nichts mehr wert war.

Es besteht lediglich ein abstrakter Anspruch, von den Beiträgen der jeweils aktuell beitragspflichtig Arbeitenden per Umlage einen bestimmten Betrag zu bekommen.

Das wird absehbar nicht mehr funktionieren, wenn wir (Jahrgänge ca. 1959 - 1962) in einigen Jahren zum Sturm auf die Rentenkassen antreten. Dann wird, wie in anderen Ländern auch, kein reines Umlagesystem mehr angewendet werden, sondern es werden Steuermittel zugeschossen und Wege zur Senkung der Altersrenten gefunden werden.

Ich wage zu prophezeien, dass die aktuell eingerichtete Grundrente ein Modell für eine künftige Einheitsrente ist. Wenn Du jetzt aber bereits Altersrente beziehst, wird Dir nicht mehr gar zu viel passieren in der Richtung - das richtige Elend kommt erst später.

Schöne Grüße

MM

Und ich, Jahrgang 1952, wage zu prophezeien, dass die Einführung der Grundrente natürlich auch Auswirkungen auf schon gegenwärtige Rentnerinnen und Rentner haben wird. Vermutlich nicht in einer Kürzung der Rente, mit Sicherheit aber mit einer verlangsamten Anpassung der Rentenhöhe an das Lohnniveau oder höherer Besteuerung oder einem anderen Trick.
Von irgendwoher muss das Geld ja zusammengesucht werden.
LG
Amokoma1

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Servus,

die frühestens 2025 mit geltendem Recht vereinbar sein wird, beiläufig bei augenblicklich und bis auf weiteres gegebenen Inflationsraten sorum wie sorum ungefähr den Dreck unterm Daumennagel ausmachen wird

während

Die

von Altersrenten ist bereits heute für den Zeitraum bis 2040 festgelegt. Die schrittweise Erhöhung des steuerpflichtigen Anteils der Altersrenten richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns, für bereits bezogene Renten wird sich da nichts ändern.

Warum? Die Zahlung von staatlichen Zuschüssen an die DRV ist weder per Gesetz noch per Verfassung ausgeschlossen. Die nachträgliche Senkung von bereits bestehenden Altersrenten ist jedoch nicht mal eben so aus der Lamäng möglich.

Schöne Grüße

MM

Da reden wir dann von verschiedenen ineinander greifenden Mechanismen. Deine Denke ist eher statisch, meine eher flexibel. Was keine Bewertung ist.
LG
Amokoma1

Servus,

wie Du gelesen hast, erwarte ich durchaus bestimmte Entwicklungen, auf Neudeutsch ‚eine gewissen Dynamik‘. Ich glaube aber nicht, dass diese außerhalb von rechtsstaatlichen Grundsätzen stattfinden werden - warum denn auch, wenn das nicht weiter nötig ist.

Wie sollten Deiner Ansicht nach Änderungen in der Besteuerung von Altersrenten vor 2040 konkret umgesetzt werden, und wie würde das mit einer Änderung der Rentenanpassungen aussehen, die - wie gesagt - bis 2024 nach einer bereits festgeschriebenen Methode berechnet werden?

Schöne Grüße

MM

Die könnten z. B. völlig unauffällig für die nicht lesewütige Öffentlichkeit als klitzekleiner weiterer Zusatz in einer völlig anders betitelten Gesetzesänderung (das allgemein eher auf Zustimmung stoßen würde) als weitere Gesetzesanpassung durchaus vorgenommen werden.
Ich befürchte das gar nicht aktuell. Es wäre aber gängiges Verfahren. Und deshalb nicht ausgeschlossen.
LG
Amokoma1