Grundriss

Guten Tag,
Ich bin Kaufinteressent für ein Grundstück, um ein Einfamilienhaus zu bauen. Bevor ich mich zum Kauf entschliessen, möchte ich abklären, welches Haus überhaupt gebaut werden darf.
Es gibt einen alten Babauungsplan, der die Grundfläche auf 120 qm und die Geschossfläche auf 180 qm festlegt. Es gilt die Baunutzungsverordnung von 1968 : „Die Geschoßfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Vollgeschossen zu ermitteln. Die Flächen von Aufenthaltsräumen in anderen Geschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände sind mitzurechnen.“ Ein Kniestock von max. 80 cm (innen gemessen) ist zulässig.
Nach meinem Verständnis werden daher Badezimmer und Speicher nicht zur Geschossfläche gerechnet.
Soweit ich das verstehe gibt es hier also zwei Möglichkeiten : 1) ein Haus 9 x 10 mit zwei Vollgeschossen und einem flachen Dach. Diese Variante bietet zu wenig Wohnfläche.
2) ein Haus mit einer grösseren Grundfläche (bis 120 qm) mit einem Erdgeschoss und einem Dachgeschoss (kein VG).
Bevor ich zum Architekten gehe und Geld investiere, versuche ich mich nun an der zweiten Möglichkeit. Ich möchte im DG drei Schlafzimmer mit je 15 qm Wohnfläche und zwei Badezimmern. Im EG möchte ich ein kleines Büro (10 qm), ein Wohnzimmer (ca. 35), eine Küche (ca. 12 qm) und ein Gäste-WC mit Dusche.
Hat vielleicht jemand eine Anregung wie ich das hinbekomme ohne die Geschossfläche zu überscheiten ?
Gibt es vielleicht Webseiten mit Grundrissvorschlägen ?
Mit besten Grüssen,
Thomas Anger

Hallo,

es zeigt einmal wieder, Bauen ist nicht nur das Zusammenfügen von Baustoffen.

Aufenthaltsräume sind Räume, welche den Aufenthalt von Menschen zeitweise oder ständig zulassen. Bäder, WC, Küchen etc. sind Aufenthaltsräume.

Nimm dir einen örtlichen Kollegen von mir [Architekt oder Bauingenieur] udn amcht eine Grundlagenfindung. Das Geld ist gut angelegt udn amn hat Rechtsischerheit hinsichtlich des öffentlich Baurechts und des Nachbarschaftsrechts.

Grüsse aus Leipzig

Christian

Guten Tag,

Bevor ich zum Architekten gehe und Geld investiere, versuche

Das verstehe ich nicht. Du mußt doch sowieso einen Architekten für Planung und Antragstellung einschalten. Dann mach es doch gleich.

Gruß

Nordlicht

Hallo

wenn du sowie so einen Architekten beauftragen willst, solltest du dich gleich an einen wenden.
Deine Wünsche sehen momentan so aus: im EG 62 qm + Diele, im DG rund 60 qm + Flur.

Bei 120 qm Grundfläche hast du quasi noch 58 qm über - das passt alles nicht zusammen. Auf dieser Fläche kann man locker noch 1-2 Schlafzimmer und 1 Bad unterbringen, und im DG dann 2 SZ + 1 Bad, das kommt dann etwas besser hin.

Gruß