Guten Tag,
Im zuge des Kaufes einer ETW sollen durch Grundrissänderungen zwei Wohnungen zusammengelegt und ein kleines Appartement abgetrennt werden.
Braucht man eine Baugenehmigung der LBK oder fällt das unter Art 57, Abs1, Satz 11 der BayBO, und bedarf keiner Genehmigung?
hallo,
in der genannten vorschrift geht es um werbeanlagen! woraus schließt du, es könne sich um eine solche handeln?
zu änderungen an tragenden wänden ist bei eigentumswohnungen zuerst und vor allem die zustimmung der eigentümergemeinschaft nötig.
weiteres könnte die teilungserklärung enthalten.
lg dev