Grundsätzliche Faktoren Lohnsteuerjahresausgleich

Hallo,

was kann ein „normaler“ Arbeitnehmer steurlich gelten machen. Hierzu ist jener zu betrachten der seinen Arbeitsweg mit ca. 40 kilometer in eine Richtung zu leisten hat. Kann dieser auch Versicherungen (jedlicher art), neu angeschaffenes Kfz oder Vermögenswirksame Leistungen (Welche Art?) steuerlich gelten machen? Anders was kann dieser geltend machen?

Danke!

Supernova

Hi !

was kann ein „normaler“ Arbeitnehmer steurlich gelten machen.

sämtliche Aufwendungen, die mit dem Beruf im Zusammenhang stehen können als Werbungskosten auf die Rückseite der Anlage N eingetragen werden. Neben den bekannten Fahrtkosten sind dort auch noch weitere Kosten aufgeführt. So findet sich dort u.a.

  • beruflich veranlasste Telefonate vom privaten Telefon (auch Handy)
  • beruflicher Anteil der Computer-Nutzung
  • Reisekosten (also bei Dienstreisen, Fortbildung) inkl. Verpflegungsmehraufwand
  • Arbeitsmittel, Arbeitskleidung
  • Arbeitszimmer (in sehr engem Rahmen)
  • … das hängt von den persönlichen Verhältnissen ab

Kann dieser auch Versicherungen (jedlicher art),

ganz so weit ist es nicht zulässig, im im Mantelbogen auf der Seite 3 findet sich ganz oben die Aufstellung, was geht und was nicht.

neu angeschaffenes Kfz oder

nein, ist mit der km-Pauschale abgegolten

Vermögenswirksame Leistungen (Welche Art?) steuerlich gelten
machen?

Ja, in der Anlage N Vorderseite im unteren Drittel.

BARUL76

Weitere Ideen zum Thema Steuererklärung findest Du z. B. in
http://www.klicktipps.de/einkommensteuer.htm

Gruß JoKu

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