Steuerrecht
Moin,
da gibt es das Einkommensteuergesetz, welches sieben Einkunftsarten auflistet, die nach dem EStG zu versteuern sind.
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__2.html
Dann gibt es das Umsatzsteuergesetz, nach dem steuerbare und steuerpflichtige Umsätze zu versteuern sind, sofern man Unternehmer ist.
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/
Dann gibt es die Gewerbesteuer, nach die Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu versteuern sind.
http://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/index.html
Dann gäbe es noch die Körperschaftsteuer, die Erbschaftsteuer usw. Naja, vielleicht nimmt der Paragrafendschungel demnächst etwas ab, wenn Herr Kirchhof uns sein Bundessteuergesetz präsentiert und dieses zur Geltung kommt.
http://www.focus.de/finanzen/news/buerokratieabbau-k…
Zurück zu den Fragen:
Wenn man z.B einer Studentin übergangsweiße ein Zimmer vermietet, muss :man das dann bei der Steuer angeben?
=> zumindest sind dies Einnahmen aus Vermietung und müssten bei der Einkommensteuer angegeben werden
Oder wenn man der Nachbarin im Garten hilft und dafür einen :ausgehandelten Betrag bekommt,
=> vielleicht Einnahmen aus Gewerbebetrieb, somit dann ein Fall für die Einkommensteuer, Umsatszteuer und Gewerbesteuer.
oder wenn die Tante einem Geld gibt
=> Schenkungssteuer
ab wann muss man das versteuern?
=> in dem Moment, in dem die Steuer entstanden ist
Ab dem ersten Cent?
=> Ja, es gibt aber den ein oder anderen Freibetrag und die ein oder andere Freigrenze und die ein oder andere Steuerbefreiung
Du merkst, das Steuerrecht ist nicht einfach und die Fragen nicht so pauschal zu beantworten.
Sonnige Grüße
e