Liebe Leute,
gesetzt den Fall, man lebt in einer Altbauwohnung. Im Schlafzimmer gibt es recht nette, moderne Holzfenster, jedoch keine Heizmöglichkeit - die von den zwei Bewohnern auch (noch) nicht vermisst wird. Man könnte eine Elektroheizung benutzen.
Was ist, wenn unter dem Fenster (Wetter-, also Westseite), wo die Mauer nur halb so dick ist, auf der frisch gestrichenen Wand Schimmel auftritt? Und zwar nicht nur dort, wo „die Luft nicht zirkulieren kann“ (lt. Aussage des Hausmeisters - das Kopfteil des Bettes befindet sich ca 20 cm entfernt von der Wand), sondern auch im frei zugänglichen Bereich?
Wozu ist der Vermieter in solchen, sicherlich reichlich vorhandenen, Fällen verpflichtet (nachdem übliche Ratschläge nicht halfen)?
Gruß, Susanne