Grundsätzliches zu Schimmel

Liebe Leute,
gesetzt den Fall, man lebt in einer Altbauwohnung. Im Schlafzimmer gibt es recht nette, moderne Holzfenster, jedoch keine Heizmöglichkeit - die von den zwei Bewohnern auch (noch) nicht vermisst wird. Man könnte eine Elektroheizung benutzen.

Was ist, wenn unter dem Fenster (Wetter-, also Westseite), wo die Mauer nur halb so dick ist, auf der frisch gestrichenen Wand Schimmel auftritt? Und zwar nicht nur dort, wo „die Luft nicht zirkulieren kann“ (lt. Aussage des Hausmeisters - das Kopfteil des Bettes befindet sich ca 20 cm entfernt von der Wand), sondern auch im frei zugänglichen Bereich?

Wozu ist der Vermieter in solchen, sicherlich reichlich vorhandenen, Fällen verpflichtet (nachdem übliche Ratschläge nicht halfen)?

Gruß, Susanne

Moin,
Schimmelsporen sind überall in unserer Umwelt reichlich vorhanden. Um daraus Schimmelbefall werden zu lassen, sind zwei Dinge erforderlich. Nährboden und dauerhafte Feuchtigkeit. Nährboden bildet z.B. der Gipsputz oder die Tapete. Hier kann nur über eine fungiziden Anstrich etwas erreicht werden. Der sinnvollere Angriffsweg ist die Vermeidung von dauerhafter Feuchtigkeit. Dazu folgendes /t/luftfeuchtigkeit-taupunkt-und-temperatur/5022773/3
Es ist also nicht nur Frage was der Vermieter machen kann, sondern auch Frage was der Mieter machen kann. Richtiges Lüften z.B.
Sinnvoll kann auch eine FACHGERECHT angebrachte Wärmedämmung sein. Erfahrungsgemäß verlagert dies allerdings die Problemzone meist nur an eine andere Stelle.

vnA

Verpflichtet ist der Vermieter so zu isolieren, dass der Schimmel unwiederbringlich verschwunden ist, da er sonst noch die Gesundheit der Mieter verantwortet !

Da ist ,glaube ich, eine hochprozentige Mietminderung und ein Gutachter fällig, falls der Vermieter sich quer stellt !

Das Gericht entscheidet da für den Mieter, was es meist eh tut, um nicht in den Mieter vorschnell wohnungslos zu machen.

Der Vermieter ist ja meist der Stärkere, wäre kein Richter dazwischen.

In der Schweiz hängt der Vermieter alle Türen und Fenster aus, um die Mieter hinauszuekeln.

Da hilft kein Gesetz.

Krass,oder !?

Marleen

es darf aber auch nicht verschwiegen werden, dass der Verursacher am Ende die Rechnung zu bezahlen hat. Gutachter, Gegengutachter, Gerichtsgutachter, Anwalt, Gegenanwalt, Gericht (und alles auch noch mal in der 2.Instanz). Da kann schon was zusammen kommen.
Was mich wundert, ist die Tatsache, dass bauliche Mängel fast ausschließlich dort auftreten (Schlafzimmer) und Schimmel verursachen, wo durch sorgfältiges Lüften und Heizen die Nachteile dieses Raumes wie hoher Feuchtigkeitsanfall und gewünscht niedere Temperaturen, kompensiert werden könnten. Und dafür soll dann außschließlich und immer der Vermieter die Verantwortung tragen.
Also nicht wundern, wenn der Richter möglicherweise doch keinen 100% igen Sieg verkündet (man somit auf einem recht erheblichen Teil der Kosten sitzen bleibt)

vnA

vnA