Grundsätzliches zur Arbeitslosigkeit

Hallo zusammen,

an folgendem, fitkiven Fall, würde ich gerne mein Wissen zum Thema Arbeitslosigkeit und deren Konsequenzen auffrischen.

Arbeitnehmer A steht bisher in einem ungekündigtem Angestelltenverhältnis. Er beabsichtigt in nächster Zeit von sich aus zu kündigen. Danach möchte er gerne eine Weiterbildungsmaßnahme in „Eigenregie“ durchführen. Der A verfügt über ausreichend finanzielle Mittel, die für den Zeitraum der Weiterbildungsmaßnahme eine Fortführung des bisherigen Lebens ermöglichen würden.

Der A fragt sich nun, welche Konsequenzen es sich mit sich bringt, wenn er kündigt und sich

a) beim Arbeitsamt arbeitslos meldet oder
b) sich nicht arbeitslos meldet und von dem Erpsarten lebt.

Konkret geht es ihm um die Beiträge zur Sozialversicherung, die im Fall b) vollständig durch ihn zu tragen wären. Wie sieht es hiermit aber in Fallvariante a) aus ? Welche sonstigen finanziellen Konsequenzen wären zu bedenken ?

Zusatz: Dem A geht es nicht darum, staatliche Mittel für ein „Nichts-Tun“ zu erhalten.

Vielen Dank im Voraus.

Gruß
Stefan

Zusatz: Dem A geht es nicht darum, staatliche Mittel für ein
„Nichts-Tun“ zu erhalten.

Dann soll er sich auch nicht arbeitslos melden. Genau dein Satz ist die Definition von Arbeitslosengeld!

Hallo

Wie sieht es hiermit aber in Fallvariante a) aus ? Welche sonstigen finanziellen Konsequenzen wären zu bedenken ?

Dass er kein Arbeitslosengeld kriegen würde, da er wegen seiner Weiterbildungsmaßnahme nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen würde.

Wie lange dauert diese Maßnahme denn?

Viele Grüße

Hallo,

und vielen Dank für die Antwort.

Dass er kein Arbeitslosengeld kriegen würde, da er wegen
seiner Weiterbildungsmaßnahme nicht dem Arbeitsmarkt zur
Verfügung stehen würde.

Aber er könnte sich doch zunächst arbeitslos melden und die Weiterbildungsmaßnahme nicht erwähnen. Dann würde aller Wahrscheinlichkeit nach versucht werden, ihn zu vermitteln. Ob eine Beschäftigung zu Stande kommt, hängt dann ja wiederum von anderen Faktoren ab.

Dem A geht es letztlich nur darum, zu prüfen, ob er die Sozialversicherungsbeiträge tatsächlich in voller Höhe selber tragen muss wenn er sich nicht meldet, oder aber, ob hier eine teilweise Übernahme durch den Staat möglich.

Gelder für den Lebensunterhalt, Wohngelder, sonstige Unterstützungen oder Vergünstigungen interessieren den A nicht. In dieser Hinsicht würde er auch nichts beanspruchen wollen. Im Grunde würde sich der A nur äußerst ungern arbeitslos melden, da es weder zum bisherigen noch zum zukünftigen Werdegang passen würde.

Wie lange dauert diese Maßnahme denn?

ca. 6 bis 8 Monate.

Vielen Dank.
Stefan

Hallo,

und vielen Dank für die Antwort.

Zusatz: Dem A geht es nicht darum, staatliche Mittel für ein
„Nichts-Tun“ zu erhalten.

Dann soll er sich auch nicht arbeitslos melden. Genau dein
Satz ist die Definition von Arbeitslosengeld!

Gut, war vielleicht etwas missverständlich formuliert. Im Grunde will der A kein Geld vom Staat. Einzige Ausnahme wäre ggf., wenn es eine Möglichkeit gäbe, die Beiträge zur Sozialversicherung „zu schultern“. Alle anderen finanziellen Leistungen des Staates interssieren den A nicht.

Vielen Dank und Gruß
Stefan

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Gut, war vielleicht etwas missverständlich formuliert. Im
Grunde will der A kein Geld vom Staat. Einzige Ausnahme wäre
ggf., wenn es eine Möglichkeit gäbe, die Beiträge zur
Sozialversicherung „zu schultern“. Alle anderen finanziellen
Leistungen des Staates interssieren den A nicht.

Hmm naja, wo ist denn der prinzipielle Unterschied, ob der Staat dir 100€ in bar für z.B. Krankenversicherung gibt, oder ob er dir 100€ gleich erlässt? Ich sehe da keinen.

Ohne arbeitslos melden gehts nunmal nicht. Und dann muss man auch mit den allgemeinen Konsequenzen, die damit einher gehen leben.
Ausnahmen sind mir keine bekannt.

Nun ja, wenn A verheiratet ist, könnte er sich bei seiner Frau (so diese gesetzlich versichert ist) kostenlos mitversichern.

Ansonsten wärs ja auch komisch, warum sollte eine solche „freiwillige Auszeit“ von der Arbeit finanziell unterstützt werden?
Das würde sofort missbraucht werden.

Gruß

Aber er könnte sich doch zunächst arbeitslos melden und die
Weiterbildungsmaßnahme nicht erwähnen. Dann würde aller
Wahrscheinlichkeit nach versucht werden, ihn zu vermitteln. Ob
eine Beschäftigung zu Stande kommt, hängt dann ja wiederum von
anderen Faktoren ab.

Prima, hier sind wir beim Sozialhilfebetrug. Damit hat sich das Thema hoffentlich erledigt… Mann mann mann… Person A sollte sich mal weniger Sorgen um seinen beruflichen Werdegang machen als vielmehr um seinen charakterlichen!

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Hallo,

ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass es sich um einen fiktiven Fall handelt.

Prima, hier sind wir beim Sozialhilfebetrug. Damit hat sich
das Thema hoffentlich erledigt… Mann mann mann… Person A
sollte sich mal weniger Sorgen um seinen beruflichen Werdegang
machen als vielmehr um seinen charakterlichen!

Hierzu gleich mehrere Fallanmerkungen:

  1. Grundsätzlich kann der A in seiner Person aufgrund der hier gegebenen Informationen nicht beurteilt werden. Insb. so hoch philosophische Fragen den Charakter betreffend lassen sich wohl kaum beantworten.

  2. Die Aussage den berufluchen Werdegang betreffend ist, wie ich finde, in einer Volkswirtschaft von zentraler Bedeutung. Gerade bei Besteuerungs- und Sozialversicherungssystemen, die auf dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit fußen, erscheint mir eine stetige Verbesserung der Einkommensverhältnisse „irgendwie sinnvoll“.

  3. In dem vorliegenden Sachverhalt war ja nun hinreichend erwähnt, dass der A im Grunde keine staatlichen Mittel in Anspruch nehmen will. Es ging lediglich um die Frage der SolZ-Beiträge.

Wenn eimmal unterstellt wird, dass der A bereits vor der geplanten Kündigung stets den maximal möglichen Betrag an SolZ-Beitrag gezahlt hat und demnach auch nach seiner Weiterbildung diesen Betrag zahlen wird und damit dem System / der Allgemeinheit einen Betrag leistet, dann ist die Frage, ob eine Verbesserung der Leistungsfähigkeit „gefördert“ wird, nicht so ganz abwegig - wie ich finde.

Ferner sei einmal unterstellt, dass der A nicht privat versichert ist, sich auch dahingehend nicht dem Dienste im Sinne der Allgemeinheit verschließt und auch im Bereich der üblich in Deutschland anfallenden Steuern zu denjenigen gehört, die am meisten „abgeben“.

Auch in solch einer Fallkonstellation fällt es mir schwer, eine „charakterliche“ Schwäche festzustellen, wenn doch Abgaben und Steuern in einer Höhe anfallen, die der Höhe eines mtl. Bruttoeinkommens einer Durchschnittsfamilie aus der Mittelschicht entsprechen.

Zum Schluß noch eine grundsätzliche, rein subjektive und vom Sachverhalt unabhängige Anmerkung. Ein bisschen Philosophie ist auch dabei.

„Sozialschmarotzer“ hin oder her. Ich „tue“ mich grds. etwas schwer damit, Menschen für etwas verantwortlich zu machen bzw. ihnen etwas vorzuhalten, wenn sie doch im Grunde dazu animiert werden. Wenn „Anreize“ geschaffen werden, dann darf man sich nicht wundern, wenn sie auch in Anspruch genommen werden bzw. man dies versucht.

Es ist glaube ich überflüssig, in diesem Zusammenhang auf unser Steuerrecht hinzuweisen. Man sollte vielleicht nicht zuerst beim „Charakter“ anfangen zu suchen. Sicherlich sollte unser „Verhalten“ der Grundordnung unseres Wertesystems nicht zuwiderlaufen. Da gibt es natürlich keinerlei Zweifel.
Man sollte sich aber in gleichem Atemzug auch die Frage stellen, ob unsere Systeme wirklich tauglich sind. Letzteres wird sich wohl nicht so eindeutig bejahen lassen.

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Hmm naja, wo ist denn der prinzipielle Unterschied, ob der
Staat dir 100€ in bar für z.B. Krankenversicherung gibt, oder
ob er dir 100€ gleich erlässt? Ich sehe da keinen.

Beiträge in die SolZ stellen Beiträge in ein System dar, in das der A vorübergehend -aufgrund fehlender wirt. Leistungsfähigkeit- nicht einzahlen kann. Danach ist er wieder dabei und zwar in vorderster Reihe. Es ging also nur um die Frage des Übrgangs. Dabei geht es um „Unterstützungen“ die nicht zur freien Verfügung des A stehen, sondern staatlich verwaltet werden. „Freie Mittel“ will der A ja nicht.
Somit sehe ich hier schon einen Unterschied.

Ohne arbeitslos melden gehts nunmal nicht. Und dann muss man
auch mit den allgemeinen Konsequenzen, die damit einher gehen
leben. Ausnahmen sind mir keine bekannt.

Ich würde mal sagen: A meldet sich einfach nicht arbeitslos !?!?

Nun ja, wenn A verheiratet ist, könnte er sich bei seiner Frau
(so diese gesetzlich versichert ist) kostenlos mitversichern.

A ist alleinstehend. Diese Information fehlte in der Tat im ersten Beitrag.

Ansonsten wärs ja auch komisch, warum sollte eine solche
„freiwillige Auszeit“ von der Arbeit finanziell unterstützt
werden? Das würde sofort missbraucht werden.

Auszeit ja, aber zum Zwecke der Steigerung der wirt. Leistungsfähigkeit. Im Grunde ist das nichts anderes, als das, was auch in den Arbeitsangenturen stattfindet. Dort werden ja auch Computerkurse angeboten um einen Mehrwert für den Arbeitsmarkt zu schaffen.

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„Sozialschmarotzer“ hin oder her. Ich „tue“ mich grds. etwas
schwer damit, Menschen für etwas verantwortlich zu machen bzw.
ihnen etwas vorzuhalten, wenn sie doch im Grunde dazu animiert
werden. Wenn „Anreize“ geschaffen werden, dann darf man sich
nicht wundern, wenn sie auch in Anspruch genommen werden bzw.
man dies versucht.

Okay, lass uns nicht völlig OT werden, also nur kurz dazu. :wink:

Klar kann man die Gesetze ausnutzen, wienn sie einem passen, so ist es gedacht. Aber gesetzeswidrig zu handeln hat nichts mit „Anreiz“ zu tun.
Wenn in einem Kaufhaus die Waren nicht gesichert sind, ist das kein Anreiz (und damit also Erlaubnis), diese zu klauen.
Die Frage, ob es was vom Staat gibt, finde ich ja gar nicht schlimm, aber das von dir oben beschriebene Vorgehen (Verheimlichung etc.) ist nun mal ausserhalb der Legalität.

Ohne arbeitslos melden gehts nunmal nicht. Und dann muss man
auch mit den allgemeinen Konsequenzen, die damit einher gehen
leben. Ausnahmen sind mir keine bekannt.

Ich würde mal sagen: A meldet sich einfach nicht arbeitslos
!?!?

Hatte ich ja gleich gesagt! :wink:
Dann gibts aber eben auch kein Geld, so einfach.

Auszeit ja, aber zum Zwecke der Steigerung der wirt.
Leistungsfähigkeit. Im Grunde ist das nichts anderes, als das,
was auch in den Arbeitsangenturen stattfindet. Dort werden ja
auch Computerkurse angeboten um einen Mehrwert für den
Arbeitsmarkt zu schaffen.

  1. Wer soll das beurteilen? Wieder, bei Person A mag das ja stimmen, aber wenn jeder einfach mal Geld bekommt, weil er laut eigener Aussage damit seine Leistungsfähigkeit verbessert… macht das jeder, obs nun stimmt oder nicht.

  2. Wenn das die Leistungsfähigkeit und damit das Einkommen steigert, dann hat doch A am meisten von dieser Fortbildung, braucht ja also keine zusätzlichen Anreize. Abgesehen davon, kann man ja Fortbildungen absetzen, da haben wir also sozusagen die von A verlangte Unterstützung vom Staat.

Tut mir ja auch leid für A aber so ist nun mal die Situation, ich habe die Gesetze ja nicht gemacht. :smile:

Trotzdem wünsche ich A viel Erfolg!

Gruß

Hallo,

ich würde es mal hier versuchen:
http://www.suite101.de/content/zuschuss-zur-weiterbi…

_Der Prämiengutschein trägt die Hälfte der Weiterbildungskosten bis zu einem Höchstbetrag von 154 Euro. Den Restbetrag muss der Weiterbildende - sofern sich nicht der Arbeitgeber an den Weiterbildungskosten beteiligt - selbst aufbringen…
Wer bekommt die Förderung zur Weiterbildung?

Mit dem Prämiengutschein zur Weiterbildung sollten vor allem Erwerbstätige mit geringem Einkommen gefördert werden. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf derzeit 17.900 Euro (bzw. 35.800 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nicht übersteigen._

Dies setzt zwar mindestens einen 400 € Job voraus, aber das wäre ja evtl. zu machen. (z. B. beim früheren AG?. Ohne Kündigung hätte es mehr Möglichkeiten eines Zuschusses gegeben)

Das sind zwar max. 154 €, aber immerhin. Wenn man keine Einkünfte hat, sind ja nur die Pflichtbeiträge der sozialversicherung fällig, und bei der Rentenvers. kann man sich evtl. für diese Zeit befreien lassen. Dort beraten lassen.

Hallo

Aber er könnte sich doch zunächst arbeitslos melden und die Weiterbildungsmaßnahme nicht erwähnen.

Soll diese Maßnahme nicht von der Steuer abgesetzt werden?
Wenn ja, dann wäre das viellleicht nicht so besonders ratsam, zumindestens findet zwischen FA und AA ein regelmäßiger Datenabgleich statt.

Wenn nicht allzuviel Vermögen vorhanden wäre, könnte Wohngeld beantragt werden - (60.000 € Vermögen wären zu viel, eine genaue Grenze gibt es aber m.W. nicht. Diese 60.000 gehen auf ein konkretes Gerichtsurteil zurück, im Gesetz steht nichts von Vermögen). Einkommen wäre dann das, was man sich regelemäßig vom vorhandenen Vermögen auszahlt. Das dürfte also nicht zu viel sein, aber mindestens ca. 300,- mtl.

Vielleicht könnten mit Wohngeld und Steuerrückerstattung die Kosten für freiwillige Pflichtversicherung ausgeglichen werden? Da kein Einkommen da ist, würde die doch auch nicht so extrem hoch ausfallen. Das könnte die KV aber bestimmt genauer sagen als ich.

Gibt es gar keine legale Möglichkeit für so eine Weiterbildung? Ist das vom Gesetzgeber gar nicht vorgesehen? Oh Mann …

Viele Grüße

Hier noch Links:

http://www.krankenversicherung-vergleich.de/magazin/…

http://www.finanztip.de/web/abc-der-krankenkassen/fr…

http://www.haushalt-und-finanzen.de/rentenversicheru…
Beitragspflichtige ohne Einkommen, Personen im Erziehungsurlaub, Pflegepersonen, Arbeitslose und Personen, die Krankengeld beziehen, brauchen keinen Beitrag entrichten, sind jedoch trotzdem für diese Zeit rentenversichert.
So einfach scheint das aber nicht mehr zu sein.

Kann ja sein, dass man die Weiterbildung macht, im Rahmen einer Existenzgründung :wink:
Dann kann man anscheinend auf jeden Fall von der RV befreit werden.

Moin,

Der A fragt sich nun, welche Konsequenzen es sich mit sich
bringt, wenn er kündigt und sich

a) beim Arbeitsamt arbeitslos meldet oder
b) sich nicht arbeitslos meldet und von dem Erpsarten lebt.

Konkret geht es ihm um die Beiträge zur Sozialversicherung,
die im Fall b) vollständig durch ihn zu tragen wären.

Vollständig würde hier bedeuten, dass lediglich der Beitrag für eine freiwillige Mitgliedschaft in der KV/PV anfiele, also nicht ganz 150€ im Monat. Das sollte doch verfügbar sein, wenn man als Spitzenverdiener auch ohne sein Einkommen sein bisheriges Leben finanzieren kann. Beiträge zur RV und AV fallen nicht an.

Wie sieht es hiermit aber in Fallvariante a) aus? Welche
sonstigen finanziellen Konsequenzen wären zu bedenken?

Gibt sicher erstmal eine Sperre wegen Eigenkündigung ohne gutem Grund. Danach natürlich Vermittlungsversuche und möglicherweise Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Da könnte man dann mit seinem „Kundenberater“ abkapsern, ob das von der Arbeitsagentur getragen oder zumindest gefördert würde. Und solange man ALG bekommt, ist man auch schon kranken- und rentenversichert.

Zusatz: Dem A geht es nicht darum, staatliche Mittel für ein
„Nichts-Tun“ zu erhalten.

Sind ja keine staatlichen sondern Versicherungsleistungen. Also nur keine Gewissensbisse.

Warum will man eigentlich kündigen? Nach der Fortbildung kann/will man dort nicht mehr arbeiten. Viele Arbeitgeber unterstützen solche Vorhaben ja durchaus mit Freistellungen, reduzierter Arbeitszeit usw.

Man kann das ganze Vorhaben auch gleich mal bei der Arbeitsagentur vortragen. Die sind schließlich nicht nur für Arbeitsuchende da. Das SGB III trägt daher auch den Titel Arbeitsförderung. Hier kann man mal sein Vorhaben vortragen. Solange man nicht arbeitslos ist und dank einer solchen Weiterbildung gar nicht erst in der Statistik auftaucht, sind die in dieser Beziehung ganz umgänglich.
Und solche Leistungen zur Weiterbildung sind nicht an den Bezug von Arbeitslosengeld geknüpft.
Ich denke, mit einem vertrauensvollem Gespräch dort, was eben bedeutet, dass man alle Karten auf den Tisch legt, kann man nicht viel falsch machen.
Und keine falsche Scheu, denn genau dafür bezahlt man seine Beiträge schließlich. Prävention und vorausschauendes Handeln sind in unseren Zweigen der Sozialversicherung leider häufig noch Fremdwörter. Man bezahlt lieber den Feuerwehreinsatz und den Wiederaufbau des abgebrannten Hauses, anstatt Rauchmelder zu installieren.
Einfach fragen, kosten ja nichts.

Grüße

Hallo,

wenn auch etwas verspätet, aber trotzdem vielen Dank für den Beitrag.

Vollständig würde hier bedeuten, dass lediglich der Beitrag
für eine freiwillige Mitgliedschaft in der KV/PV anfiele, also
nicht ganz 150€ im Monat. Das sollte doch verfügbar sein, wenn
man als Spitzenverdiener auch ohne sein Einkommen sein
bisheriges Leben finanzieren kann. Beiträge zur RV und AV
fallen nicht an.

Ja, das sollte wohl möglich sein. In Zusammenhang mit diesem Fall hatte ich hierzu bereits im Netz geforscht. War dabei aber teilweise auf unterschiedliche Beträge gestossen. Vielen Dank für die Aufklärung.

Wie sieht es hiermit aber in Fallvariante a) aus? Welche
sonstigen finanziellen Konsequenzen wären zu bedenken?

Gibt sicher erstmal eine Sperre wegen Eigenkündigung ohne
gutem Grund. Danach natürlich Vermittlungsversuche und
möglicherweise Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen. Da könnte
man dann mit seinem „Kundenberater“ abkapsern, ob das von der
Arbeitsagentur getragen oder zumindest gefördert würde. Und
solange man ALG bekommt, ist man auch schon kranken- und
rentenversichert.

Das müsste man im Einzelfall wohl genauer prüfen. Gleichwohl wird es hinsichtlich der Förderung wohl auch bestimmte „Korridore“ seitens der Arbeitsagenturen geben. Es sei aber einmal unterstellt, dass das in dem vorliegenden SV keine Rolle spielt.

Sind ja keine staatlichen sondern Versicherungsleistungen.
Also nur keine Gewissensbisse.

Ok :wink: Auch hier vielen Dank für die Aufklärung.

Warum will man eigentlich kündigen? Nach der Fortbildung
kann/will man dort nicht mehr arbeiten. Viele Arbeitgeber
unterstützen solche Vorhaben ja durchaus mit Freistellungen,
reduzierter Arbeitszeit usw.

Berechtigte Frage. Es sei einmal unterstellt, dass der A die „Branche“ wechseln möchte, um aus seinem alten Job ganz auszusteigen.

Man kann das ganze Vorhaben auch gleich mal bei der
Arbeitsagentur vortragen. Die sind schließlich nicht nur für
Arbeitsuchende da. Das SGB III trägt daher auch den Titel
Arbeitsförderung. Hier kann man mal sein Vorhaben vortragen.
Solange man nicht arbeitslos ist und dank einer solchen
Weiterbildung gar nicht erst in der Statistik auftaucht, sind
die in dieser Beziehung ganz umgänglich.

Ebenfalls ein interessanter Hinweis.

Und keine falsche Scheu, denn genau dafür bezahlt man seine
Beiträge schließlich. Prävention und vorausschauendes Handeln
sind in unseren Zweigen der Sozialversicherung leider häufig
noch Fremdwörter. Man bezahlt lieber den Feuerwehreinsatz und
den Wiederaufbau des abgebrannten Hauses, anstatt Rauchmelder
zu installieren.
Einfach fragen, kosten ja nichts.

Ja, das stimmt wohl. Davon macht man wohl in der Tat zu selten Gebrauch. Ich finde es auch irgendwie erschreckend, wenn man sich „auf einmal“ mit dem Thema beschäftigt oder „beschäftigen muss“ und dann erstmal sieht, wie groß doch die eigenen Lücken in dem Bereich sind. Dabei bekommt man in den Medien ja stets den Eindruck vermittelt, dass das Recjt auf Arbeit wohl längst nicht mehr so selbstverständlich ist, wie vielleicht noch in früheren Jahren.

Auf jeden Fall vielen Dank für die zahlreichen und wertvollen Hinweise.

MfG
Stefan

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Hallo,

und vielen Dank für die Links.

Kann ja sein, dass man die Weiterbildung macht, im Rahmen
einer Existenzgründung :wink:
Dann kann man anscheinend auf jeden Fall von der RV befreit
werden.

Nein, eine beabsichtigte Existenzgrüdnung sei einmal nicht unterstellt. Aber das scheint für solche Leute, die das vorhaben, dann ja in der Tat eine Möglichkeit zu sein.

Nochmals Danke.

MfG
Stefan

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