ich bin so leichtsinnig, mir ein uraltes Fachwerkhaus zu kaufen.
Es ist aus dem 18. Jhd und als Einzeldenkmal eingetragen.
Folgendes ist zu tun: Neuer Dachstuhl, Grundsanierung innen & aussen, neue Installationen (Wasser und Elektro).
Wer hat hier Erfahrungen gesammelt und kann mir hierzu ein paar Tipps geben und/oder Fachleute nennen?
Das ganze ist im Grossraum Aschaffenburg und unterliegt somit auch dem Bayerischen Denkmalschutz.
Kann mir jemand sagen, wo ich welche Förderungen beantragen kann und was dabei zu beachten ist?
ich bin so leichtsinnig, mir ein uraltes Fachwerkhaus zu
kaufen.
Es ist aus dem 18. Jhd und als Einzeldenkmal eingetragen.
Folgendes ist zu tun: Neuer Dachstuhl, Grundsanierung innen &
aussen, neue Installationen (Wasser und Elektro).
Wer hat hier Erfahrungen gesammelt und kann mir hierzu ein
paar Tipps geben und/oder Fachleute nennen?
Das ganze ist im Grossraum Aschaffenburg und unterliegt somit
auch dem Bayerischen Denkmalschutz.
Kann mir jemand sagen, wo ich welche Förderungen beantragen
kann und was dabei zu beachten ist?
steuerlich kannst du deine aufwendungen auch geltend machen:
soweit du das haus selbst bewohnen willst, kannst du die aufwendungen, die wegen des denkmalschutzes nötig sind, auf 10 jahre verteilt als sonderausgaben geltend machen, s. § 10 f estg http://www.steuernetz.de/gesetze/estg/20010626/p10f….
stattdessen kannst du auch eigenheimzulage gemäß eigenheimzulagengesetz bis zur höhe von 2.500 dm/jahr für 8 jahre geltend machen http://www.steuernetz.de/gesetze/eigzulg/20001219/in….
soweit du das haus vermietest, kannst du die anschaffungskosten auf das haus (ohne grund- und boden)abschreiben nach § 7 abs. 4 nr. 2 b estg mit jährlich 2,5 % der anschaffungskosten oder nach § 7 abs. 5 nr. 3 b mit jährlich 8 % der anschaffungskosten für die ersten 8 jahre, danach s. gesetzestext http://www.steuernetz.de/gesetze/estg/20010626/p7.html. darüber hinaus kannst du afa nach § 7 i estg http://www.steuernetz.de/gesetze/estg/20010626/p7i.html geltend machen. auch hierzu brauchst du eine bescheinigung des denkmalschutzamtes.