Hallo zusammen,
B fragt empört, „was soll´n das bitte sehr?“
Kurz erklärt: Die für alle ordnungsrechtlichen Fragen zuständige Behörde führt, wie sie sagt „eine von Amtswegen angeordnete Ortsbesichtigung durch“ um zu prüfen, ob B das ihm gehörende „Wohnhaus“, das sich in einem reinen Wohngebiet befindet, nicht „dauerhaft“ zweckentfremdet und zwar als „Lagerhalle“. Die Behörde will sich sogar „zwangsweise“ Zugang verschaffen, falls B nicht den Zutritt ins Haus ermöglichen sollte. Die Kosten für den Schlüsseldienst würden dem B in Rechnung gestellt. Die Behörde sagt, dass sie im Rahmen Ihrer Aufgaben, darauf zu achten, dass nicht gegen öffentliche Vorschriften verstoßen wird, zu solchen ordnungsrechtlichen Schritten befugt sei.
„Völlig unangemessen“, protestiert B. Ob er sich da nicht mal irrt?
Vielen Dank für Eure Einschätzung.
Schöne Grüße _ mki _