Hallo,
mir ist neulich ein ebay Grundsatz ins Auge gesprungen, den ich bis dahin nicht bemerkt hatte:
http://pages.ebay.de/help/policies/selling-practices…
Grundsatz zum professionellen Verkaufen auf eBay
und insbesondere Produktverfügbarkeit
„Sie dürfen ein und denselben Artikel nicht gleichzeitig auf eBay und woanders zum Verkauf anbieten.“
Natürlich war es immer schon so, dass Auktionen ab dem ersten Angebot bindende Verkäufe sind, sowie alle anderen Artikel bei Verkauf.
Aber was ist mit unverbindlichen Angebotsformaten, die auf einer Reihe anderer Plattformen möglich sind und den diversen Tools, die darauf spezialisiert sind dieselben Angebote auf mehreren Plattformen anzubieten und aus dem Verkehr zu ziehen, sobald irgendwo ein Verkauf stattgefunden hat?
Versucht ebay ernstlich all das zu verbieten? Das macht bei Neuware, die mehrfach verfügbar ist, ja kein Problem, aber was ist mit gebrauchten Unikaten, Antiquitäten, etc.?
Weiß jemand, ob ebay das wirklich so meint und durchzusetzen versucht oder ob das nur mißverständlich formuliert ist? Es erscheint in diesem Fall ungünstig die ebay Hilfe zu fragen und mit der Nase auf ein potentielles Problem zu stoßen 
Stephanie