Hallo, mal eine grundsätzliche Frage.
Wann hat ein Vermieter seinem Mieter die gezahlte Kaution zurückzubezahlen?
Wie ist dort die Rechtslage und das übliche Vorgehen?
Hallo, mal eine grundsätzliche Frage.
Wann hat ein Vermieter seinem Mieter die gezahlte Kaution
zurückzubezahlen?
Wie ist dort die Rechtslage und das übliche Vorgehen?
Hallo,
üblicherweise - so die Rechtsprechung - hat der VM spätestens sechs Monate nach dem Auszug eines Mieters die Kaution abzurechnen. Allerdings gilt eine Einschränkung dahingehend, dass der VM einen Teilbetrag oder die gesamte Kaution zurückbehalten darf, solange eine Nachforderung aus einer Betriebskostenabrechnung zu erwarten ist.
Ist eine erheblich höhere Kaution hinterlegt wie in Form einer Nachforderung auftreten kann, kann der Mieter schriftlich eine Teilauszahlung der Kaution verlangen.
Ausserdem können natürlich Mieter und Vermieter auch vereinbaren, dass die Kaution bei Wohnungsrückgabe übergeben wird.
Grüsse Günter