Grundsatzfrage über Rückverfolgung

Welche grundsätzliche Möglichkeiten hat man wenn man
einen anonymen Gästebucheintrag zurückverfolgen möchte.

Danke

Hallo

der Betreiber hat grundsätzlich die Möglichkeit die IP Adresse (und noch einiges mehr) des Besuchers aufzuzeichnen. Dies ist übrigens jeder Website möglich.
Über die IP Adresse kann der Provider ermittelt werden. Die Provider geben die persönlichen Daten des betreffenden Anwenders aber üblicherweise nur im Zuge eines Gerichtsverfahrens preis.

mfg
M.Butz

Welche grundsätzliche Möglichkeiten hat man wenn man
einen anonymen Gästebucheintrag zurückverfolgen möchte.

Danke

Hallo Ferdinand,

also über die gespeicherte IP-Adresse lässt sich zwar sehr leicht der Verfasser des Eintrags herausfinden, aber diese Daten unterliegen dem Datenschutz und werden von den Providern nur bei rechtlichen Ermittlungen an die zuständigen Polizeibehörden herausgegeben.

Ich weiß das auch aus eigener Erfahrung, weil ich bei meinem Arbeitgeber selbst ein großes Kontakt- und Diskussionsforum betreue.

Schöne Grüße

Michael

http://www.michael-timm.de/