kurze Grundstzfrage: Mit einer Bank besteht eine Konfliktsituation, wo es um ein bestimmtes konkretes Thema geht. Die Bank fällt eine Entscheidung. Es wird aller Voraussicht nach zu einem Gerichtsverfahren kommen.
Bei sämtlicher Korrespondenz und bisherigen Kontakten steht werden Name noch Abt., noch sonst ein irgendwie erkennbar zuordnungsfähige Entscheidungsträger drauf. D.h. Standardbriefbögen mit Standard Telefonnr., unleserliche Unterschift ohne Namenszusatzt oder gar
Auf Nachfrage verweigert die Bank die Herausgabe irgendwelcher Zuordnungsdaten.
Ist das korrekt?
Bei sämtlicher Korrespondenz und bisherigen Kontakten steht
werden Name noch Abt., noch sonst ein irgendwie erkennbar
zuordnungsfähige Entscheidungsträger drauf. D.h.
Standardbriefbögen mit Standard Telefonnr., unleserliche
Unterschift ohne Namenszusatzt oder gar
Auf Nachfrage verweigert die Bank die Herausgabe irgendwelcher
Zuordnungsdaten.
Ist das korrekt?
willst Du den Rechtsstreit gegen die Bank oder den einzelnen Mitarbeiter führen? Insofern sind diese Informationen doch völlig irrelevant.
Aber eigentlich geht es in meiner Frage um etwas anderes:
Bsp. Jemand könnte auf einem normalen Briefbogen einer deutschen Bank (Namensähnlichkeiten sind hier rein zufällig) einfach rechtsrelevante Aussagen dem Kunden gegenüber schicken (z.B. aus persönlichen privaten Ressentiments kommen) und wäre ja dann auch nicht rückverfolgbar. Das hätte zwar bei Nchprüfung keinen Bestand, aber der Kunde würde dann so verärgert sein, dass er mit der Bank in einen Konflikt beginnt und zudem noch (vom Aulöser gewollt) seine Konten kündigt. Vielleicht wird es jetzt klarer.
das könnte man bei der Bank sicher ohne Gerichtsverfahren herausfinden, ob da jemand illegal Briefpapier benutzt hat. Die haben bestimmt keine Lust auf sinnlose Prozesse.