Grundsätzliche Frage(n) zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für Selbstständige

Grüße ich habe mal ein paar ganz grundsätzliche Fragen zur Gewinnermittlung als Selbstständiger durch die EÜR:

Trage ich jetzt hier einfach nur meine tatsächlichen Ausgaben (und Einnahmen) ein oder muss ich das beim Eintragen hier schon selbst korrekt berechnen, also den Abschreibungswert bei einem gekauften, überwiegend beruflich genutzten Notebook oder anteilig meine Telefon und Internetkosten oder schreibe ich hier unter die Ausgaben einfach nur meine tatsächlichen Kosten für Telefon / Internet die von meinem Konto abgebucht wurden?

Ich bin da echt etwas verwirrt, welche Werte ich da wirklich eintragen muss.

Servus,

Du trägst die tatsächlichen Ausgaben ein, soweit Betriebsausgaben betroffen sind. Z.B. Versicherungen, Werbung, Raumkosten usw.

Dort, wo Abschreibungen gefragt sind, trägst Du die Abschreibungen ein. Selbstverständlich dann nicht gleichzeitig noch die Anschaffungskosten als Betriebsausgabe.

Wenn Du bei Ausgaben wie Telefon oder Strom den betrieblichen Anteil berechnet hast, trägst Du bitte nur die Betriebsausgaben in die Überschussrechnung ein. Die soll ja den betrieblichen Überschuss berechnen, nicht den privaten.

Die Überschussrechnung ist nichts anderes als eine Gewinn- und Verlustrechnung ohne Forderungen, Verbindlichkeiten und andere Abgrenzungen.

Schöne Grüße

MM

Okay, also mal Beispiel:

Man hätte 2016 im März ein Notebook für 1.500 Euro gekauft. Das Notebook wird teilweise privat und teilweise beruflich genutzt.

WIe würde man das in die EÜR eintragen?
Also einfach die 1.500 Euro als Ausgabe dort eintragen oder müsste ich jetzt daa konkret den Abschreibungswert ausrechnen: Also kA. ich sag jetzt 50 Prozent berufliche Nutzung = 750 Euro den Wert dann durch 3 Jahre teilen = 250 Euro was ich absetzen kann?

Nein. Mit Anschaffungskosten über 1.000 € ist das keine Betriebsausgabe - die Anschaffungskosten müssen gleichmäßig über 36 Monate verteilt werden. Im ersten Jahr also Abschreibung (AfA, Zeile 28) von 416 €, dann zwei Jahre lang 500 €, dann der Rest.

Die private Nutzung ist 50 Prozent der Abschreibung und wird als „Sonstige Leistungsentnahme“ in die Anlage EÜR eingetragen (Zeile 20).

Schöne Grüße

MM

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