Grundsatzurteil zu Veränderung eines Mietraums?

Hallo liebe Rechtsexperten,

Bekannte von mir haben ein sehr spezielles Problem und ich hoffe, dass hier jemand helfen kann.
Folgende Situation: Es handelt sich um einen gewerblichen Mietraum, der von meinen Bekannten die letzten 32 Jahre angemietet war. Sie haben dort ein Cafe und eine Bäckerei betrieben. Der Raum, der als Backstube angemietet wurde, war damals bis auf halbe Wandhöhe gekachelt. Das Ordnungsamt verlangte später eine Nachbesserung, so dass meine Bekannten auf eigene Kosten den Rest der Wand mit Kunststoff verkleiden ließ.
Jetzt wurde das Mietverhältnis von meinen Bekannten gekündigt und der Vermieter verlangt, dass die Räume in ihren ursprünglichen Zustand versetzt werden, sprich raus mit dem Kunststoff. Da dies nicht gerade billig wäre ist nun die Frage, ob der Vermieter das nach einer so langen Mietzeit noch verlangen kann.
Meinen Bekannten meinen sich an ein Grundsatzurteil erinnern zu können, das besagt, dass der Mieter den Raum nicht in den ursprünglichen Zustand zurückversetzen muss, wenn die Veränderung schon sehr lange besteht und während dieser Zeit nicht vom Vermieter bemängelt wurde.
Kennt jemand hier ein solches Urteil oder hat sonst irgendwelche Tips zu diesem Problem? Oder weiß jemand, wo man etwas über solch ein Urteil in Erfahrung bringen könnte?

Vielen Dank schon mal für die Hilfe,
Roland

Hallo,

vorab folgendes. Hier besteht keine Vorschrift nach dem Mietrecht. Der Vorgang betrifft die Gewerberaummiete.

Folgende Situation: Es handelt sich um einen gewerblichen
Mietraum, der von meinen Bekannten die letzten 32 Jahre
angemietet war. Sie haben dort ein Cafe und eine Bäckerei
betrieben. Der Raum, der als Backstube angemietet wurde, war
damals bis auf halbe Wandhöhe gekachelt. Das Ordnungsamt
verlangte später eine Nachbesserung, so dass meine Bekannten
auf eigene Kosten den Rest der Wand mit Kunststoff verkleiden
ließ.

Hier kommt nun die entscheidende Frage. Hat der Vermieter seinerzeit der Änderung zugestimmt und unter welcher Begründung ? Wurde dem Vermieter die Beanstandung vorgelegt und der Pächter hat sich im Rahmen seines Vertrages dazu verpflichtet selbst die Anordnungen vorzunehmen - dies jedoch abgesprochen mit dem Verpächter. Ist dem so, dann ist zu klären, ob der Vermieter seinerzeit bei einer Kündigung verlangt hat, dass der frühere Zustand hergestellt werden muss.
Hat er der Leistung zugestimnmt und nicht vereinbart, dass am Ende des Vertrages der alte Zustand wieder hergestellt werden muss, ist nichts zu ändern.

Hat der Pächter jedoch den Verpächter nicht verständigt und eigenmächtig die Massnahmen vorgenommen muss er, da es sich um nicht genehmigte bauliche Änderungen handelt, den früheren Zustand wieder herstellen.

Jetzt wurde das Mietverhältnis von meinen Bekannten gekündigt
und der Vermieter verlangt, dass die Räume in ihren
ursprünglichen Zustand versetzt werden, sprich raus mit dem
Kunststoff. Da dies nicht gerade billig wäre ist nun die
Frage, ob der Vermieter das nach einer so langen Mietzeit noch
verlangen kann.
Meinen Bekannten meinen sich an ein Grundsatzurteil erinnern
zu können, das besagt, dass der Mieter den Raum nicht in den
ursprünglichen Zustand zurückversetzen muss, wenn die
Veränderung schon sehr lange besteht und während dieser Zeit
nicht vom Vermieter bemängelt wurde.

Ein Urteil in dieser Form ist mir nicht bekannt.

Kennt jemand hier ein solches Urteil oder hat sonst
irgendwelche Tips zu diesem Problem? Oder weiß jemand, wo man
etwas über solch ein Urteil in Erfahrung bringen könnte?

Gruss Günter