Grundschuld

Hallo,
Ehepaar ist seit 2 J. getrennt. Der Mann kauft ein neues Haus. Muss Noch-Ehefrau die Grundschuld mitunterschreiben?

Hallo.
Freies Land. Ehemann kann sich Häuser kaufen, so viel er will. Muss Frau nicht mal vorher fragen.

Dachte ich auch, Anwalt und Bank sagen sie muss Grundbuchbestellung unterschreiben.

Dachte ich auch, Anwalt und Bank sagen sie muss
Grundbuchbestellung unterschreiben.

Dass die Bank das gerne möchte kann ich mir vorstellen, aber der Anwalt ? Wie ist der denn drauf ?

Da das Ehepaar noch nicht geschieden ist, müsse die Frau von der neuen Grundschuld wissen und somit unterschreiben…

Hallo Elke,

Da das Ehepaar noch nicht geschieden ist, müsse die Frau von
der neuen Grundschuld wissen und somit unterschreiben…

es könnte sich um eine Erwartung im Sinne von http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1365.html handeln.

Aber da sollen sie ruhig die Zustimmung per Gericht ersetzen lassen, wenn Frau X die Grundschuld lieber nicht mit unterschreibt. Würde ich auch lieber nicht machen.

Gruß, Karin

Meine Meinung:

Mann kann Haus kaufen.

Frau entscheidet selber, ob sie unterschreibt.

Ich persönlich würd mir auch die Frage stellen: warum soll sie mithaften? Hat sie selber was vom Kauf (sprich: dort wohnen oder Eintrag im Grundbuch als Mitbesitzer)?

Klar, die Bank will das. Sie kann dann von der Frau - auch nach einer möglichen Scheidung - immer noch die Kreditraten fordern.

Würd ich mir sehr, sehr gut überlegen… Biste mal drin, kommste so schnell nicht mehr raus…

Bin kein Experte - allerdings selber betroffen…

Erst einmal lieben Dank für die bisherigen Antworten.

Das Problem ist nicht, das die Frau nicht unterschreiben möchte, sondern das der Mann gar nicht möchte das sie das tut. Die Scheidung läuft, Vermögen, Zugewinn etc. ist alles aufgeteilt und geklärt, und er möchte sich ein neues Leben aufbauen, ohne irgendeine Beteiligung der Noch-Ehefrau.

Diese soll auch nicht für die Grundschuld haften, sondern nur bestätigen, dass sie von der Grundschuld und ihrer Höhe informiert ist -denke ich- weil eben die Scheidung noch nicht durch ist.

Sicher, das ist nicht weiter schlimm, aber muss das wirklich sein? Was hat das für einen Hintergrund?

Ich verstehe deine Antwort nicht und würde da gern mal nachfragen, wie sie gemeint ist. Das Wesen einer Grundschuld ist doch, dass der Eigentümer (insoweit) nur mit seinem Grndstück haftet; man könnte untechnisch auch sagen: Das Grundstück haftet.

Wenn eine Grundschuld bestellt ist, ist sie bestellt. Ob die Frau mit unterschreibt, kann doch nur für die Frage relevant sein, ob die Grundschuld andernfalls wirksam bestellt wäre. Was hat das mit ihrer persönlichen Haftung zu tun?

So gesehen verstehe ich übrigens auch das Ursprungsposting nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Rechtsanwalt oder eine Bank wollen, dass eine Unterschrift von jemandem erfolgt, der mangels Eigentum an dem Grundstück gar keine Befugnis hat, eine Grundschuld zu bestellen.

Vermutlich geht es doch eher um eine Mithaftung beim Darlehen, oder?

Levay

Vermutlich geht es doch eher um eine Mithaftung beim Darlehen,
oder?

Oder, was ich eher vermute, der Beitritt zur persönlichen Haftung aus der Grundschuld, die er Eigentümer bereits mit der Grundschuldbestellung mit unterzeichnet hat.

Gruß
Dea

Hallo Elke,

Diese soll auch nicht für die Grundschuld haften, sondern nur
bestätigen, dass sie von der Grundschuld und ihrer Höhe
informiert ist -denke ich- weil eben die Scheidung noch nicht
durch ist.

Sicher, das ist nicht weiter schlimm, aber muss das wirklich
sein? Was hat das für einen Hintergrund?

zum Hintergrund schau mal in mein Posting unten.

Gruß, Karin