Nehmen wir mal an, A benötigt für einen Kredit, der ihm von B gewährt werden soll, eine Sicherheit. Daher bittet er seinen Schwager S, auf seinem Grundstück eine Grundschuld zugunsten des B zu bestellen. S bestellt also für B eine Buchgrundschuld und lässt diese im Grundbuch eintragen, jedoch kommt es weder zum Abschluss des Kreditvertrages noch zur Darlehensauszahlung an A.
Wie sieht die Rechtslage für B aus? Kann er die Grundschuld kündigen?