Grundschuld

Nehmen wir mal an, A benötigt für einen Kredit, der ihm von B gewährt werden soll, eine Sicherheit. Daher bittet er seinen Schwager S, auf seinem Grundstück eine Grundschuld zugunsten des B zu bestellen. S bestellt also für B eine Buchgrundschuld und lässt diese im Grundbuch eintragen, jedoch kommt es weder zum Abschluss des Kreditvertrages noch zur Darlehensauszahlung an A.

Wie sieht die Rechtslage für B aus? Kann er die Grundschuld kündigen?

Wie sieht die Rechtslage für B aus?

Wenn kein Darlehen zustande gekommen ist, müße B eine Löschungsbewilligung erteilen.

Kann er die Grundschuld kündigen?

Nein, das kann nur ein Notar auf Veranlassung von S mit der Löschungsbewilligung von B. Übrigens ist das keine Kündigung, sondern eine Austragung.

Hi,

nein kündigen kann man eine Grundschuld nicht.

Er kann B nur auffordern, der Löschung der GS zuzustimmen, da es keine berechtigten Forderungen gibt. Da sollte es auch einen Vertrag zu geben, oder?

Solche Konstellationen machen doch immer wieder Probleme…
… ich wunder mich immer wieder

Grüße