Liebe Expertin,
ich habe folgendes Problem:
Meine Schwiegereltern haben nach der Scheidung das Elternhaus meiner Schwiegermutter an ihre beiden Kinder überschrieben.In der Notarurkunde wurde vereinbart:
„Die Übernehmer verpflichtens ich, den übertragenen Grundbesitz bis zum Tode der Frau xxxxxx,geb.xxxx( Mutter )ohne deren Zustimmung weder zu belasten, noch zu veräußern und auch keine Verpflichtiúng dazu einzugehen.
Die Zwangsvollstreckung in den übertragenen Grundbesitz steht dem gleich.“
Dann kommt noch der Zusatz, wenn es doch dazu kommt wird alles an die Mutter zurückübertragen und die Schulden bleiben dem Übernehmer erhalten.
Mein Schwager hatte dann für die „Sanierung“ des Hauses einen Kredit aufgenommen und nur die noterielle Zustimmung seiner Schwester ( meiner jetzigen Frau ) eingeholt. Da meine Frau dann zu mir gezogen ist, wurde ihre Haushälfte, ihrer Mutter mit deren neuen Ehemann kostenlos zur Nutzung überlassen.
Im Februar 2005 wurde nun die Haushälfte von meinem Schwager wegen unüberwindbaren Meinungsverschiedenheiten von Jung und Alt meiner Schwiegermutter für 20.000€ zum Kauf angeboten.
Dies wurde unter der Voraussetzung der Begleichung der Schulden mit Löschung der Grundschuld bis März 2011 noteriell beglaubigt.
Der Rest der Geschichte ist schnell erzählt.
Mein Schwager hat neu gebaut, sich mit seiner Frau total überschuldet und steht vor der Privatinsolvenz, was zur Folge hat, dass das Haus meiner Schwiegerleute lt. Bank im nächsten Monat zur Zwangsversteigerung steht.
Meine Frage ist nun: Haben die Folgeverträge überhaupt Gültigkeit, da doch meine Schwiegermutter nie ihre Zustimmung zur Verpfändung des Hauses gegeben hat.
Da man als Hausbesitzer erst von der Bank informiert wird, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, brennt uns die Sache jetzt etwas auf den Nägeln.
Für eine rasche Antwort und jede Art von Hilfe sind wir Ihnen sehr dankbar.
MfG
Peter Reuth