Grundschuld

hallo,

mal angenommen jmd. hat einem Kreditgeber eine Grundschuld auf sein haus gegeben.
Jetzt ist das haus verfallen, stellt eine Gefahr für öffentlichkeit dar. Der eigentümer hat sich nach spanien abgesetzt und it für die behörden nicht greifbar.
Ist auch der Inhaber der Grundschuld für den erhalt des eigentums bzw. für sicherungsarbeiten zuständig?
Tritt er in irgendeiner weise an die stelle des eigentümers?

Vielen dank.
Und viele Grüße,
Veronika

Hallo Veronika,

mal angenommen jmd. hat einem Kreditgeber eine Grundschuld auf
sein haus gegeben.
Jetzt ist das haus verfallen, stellt eine Gefahr für
öffentlichkeit dar. Der eigentümer hat sich nach spanien
abgesetzt und it für die behörden nicht greifbar.
Ist auch der Inhaber der Grundschuld für den erhalt des
eigentums bzw. für sicherungsarbeiten zuständig?
Tritt er in irgendeiner weise an die stelle des eigentümers?

Die Pflicht zur Instandhaltung trifft nur den Eigentümer. Der Berechtigte der Grundschuld hat nur einen schuldrechtlichen Anspruch gg. den Eigentümer (Rückzahlung Darlehen) bzw. einen dinglichen im Rahmen der Zwangsversteigerung. Er ist jedoch nicht für die Instandhaltung verantwortlich.

Das wäre ja auch noch schöner, denn dann würden sämtliche Banken hohe Risiken eingehen. Darlehen würden dann wohl nicht mehr vergeben.

Gruß Jeannette