Hallo!
Wenn im Grundbuch Grundschulden stehen, muß man die übernehmen? Angeblich werden die beim Verkauf der Immobilie gestrichen. Aber ich bin mir nicht sicher,ob das stimmt. Kann mir jemand was dazu sagen?
Cu, Brigitte
Wie bei vermutlich fast allen Immobilien stehen im Grundbuch Grundschulden, ausser Du bezahlst Deine Immos ohne Kredite.
Beim Kaufvertrag musst Du mit dem Notar klären, dass das Grundstück lastenfrei übergeben wird. Dann wird der Notar Dein Geld an den Verkäufer, oder meist sogar an den Gläubiger, auf den die Grundschuld eingetragen ist, im Gegenzug der Löschung erst freigeben.
Manchmal kann es aber sogar nützlich sein, dass eine Grundschuld drin steht. Wenn Du nämlich über die Bank finanzierst, die schon eingetragen ist, sparst Du oder der Verkäufer nämlich Gebühren für das Löschen. Von daher ist es auch ratsam, eine Grundschuld auch über das Finanzierungsende hinaus dort stehen zu lassen.
Denn wenn Du z.B. von der gleichen Bank später wieder einen Kredit aufnimmst, um z.B. anzubauen oder zu renovieren, sparst Du Dir dann die Eintragsgebühren.
Das ist aber auf jeden Fall eine Sache für Deinen Notar.
Du hast als Käufer übrigens das Wahlrecht für den Notar - such Dir im Freundeskreis einen Vertrauten, der die Vertragsformulierungen möglichst in Deinem Sinne aufsetzt …
Grüsse
Tin
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Hallo!
Grundsätzlich werden Grundschulden nur auf Antrag gelöscht.
Aus eigener Erfahrung bekannt ist: wenn kein Nachweis zur Begleichung oder Erledigung der Grundschuld vorgelegt werden kann wird nur gelöscht wenn eine finanzielle Sicherheitshinterlegung für 30 Jahre beim Amt erfolgt ist.
Sollte Grundschuld aufgrund eines Bankdarlehens bestehen empfehle ich vor Kauf Rücksprache mit Gläubiger zwecks schriftlicher Bestätigung das Grundschuld getilgt ist,dann muss/kann eventuell Bank Löschungsantrag stellen.
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