Grundschuld

Wie ist das mit der Wiederverwertbarkeit einer ins Grundbuch eingetragenen Grundschuld:

Kann man ein neues Darlehen ohne neue Grundbuchkosten nur beim ursprünglichen Gläubiger aufnehmen ?

Kann ein neues Darlehen ohne neue Grundbuchkosten nur bis zur Höhe der ursprünglichen Grundschuld aufgenommen werden ?

Muß ein Notar zur Löschung einer Grundschuld (Bayern) eingeschaltet werden ?

Gruß Franz

Hallo,

die Grundschuld ist von dem Darlehen völlig unabhängig. Das bedeutet, für sie kann ein gänzlich anderes Darlehen auch in einer völlig anderen und übersteigenden Höhe aufgenommen werden.

Aber: Die Zweckbestimmungserklärung knüpft die Grundschuld idR. an die Forderung, so dass sie nicht ohne weiteres an ein anderes Darlehen verwendet werden kann.

Die Frage ist auch, ob inzwischen eine Eigentümergrundschuld eintegragen wurde. Andererseits steht sie noch dem Gläubiger zu.

Die Einschaltung des Notars zur Löschung ergibt sich aus § 29 GBO für die Löschungsbewilligung.

Gruß
Dea

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]