Hallo,
Fallbeispiel zur Tilgung einer Hypotheken-Restschuld:
Aus Kostengründen ist es sinnvoll, einen Grundschuldeintrag stehenzulassen für evtl. anderweitige Nutzung bzw. für einen künftigen Käufer.
Frage: Abtretungserklärung der Bank ausreichend oder besser Vorlage einer Löschungs-
bewilligung, ohne jedoch die Löschung grundbuchlich zu vollziehen?
Angesichts der rechtl. Eigenständigkeit einer Grundschuld besteht Skepsis, ob man sich nur
mit einer Abtretungserklärung der Bank abfinden sollte. Die Bank könnte ja, wie anderweitig bereits geschehen, Immobilienkredite an dubiose „Heuschrecken“ verkaufen, die Grundschulden formalrechtlich unabhängig davon vollstrecken könnten, ob ein Kredit bereits komplett getilgt wurde. Der Gesetzgeber will solchen Machenschaften zwar einen Riegel vorschieben, bis jetzt gilt meines Wissens aber noch die alte Rechtslage.
Wäre für fachkundige Meinungen unter aktuellen Gegebenheiten dankbar