Grundschuld als Insolvenzabsicherung

Ist die Eitragung einer Grundschuld zwingend an eine Gegenleistung gebunden?

Fallbeispiel: Eine GmbH mit Immobilienbesitz möchte diese Immobilien im Insolvenzfall gesichert wissen und räumt dem Geschäftsführer hierzu eine extrem hohe Grundschuld ein, sodass die Immobilien im Falle der Insolvenz und folgender Zwangsversteigerung kaum einen Käufer fänden und vom Geschäftsführer der insolventen GmbH im Zwangsverstigerungsverfahren zurückgekauft werden können.

Hallo,
ich kann Ihnen hier leider nicht weiterhelfen.
MfG
M. Rettig

Hallo,
man kann eine Grundschuld auch „just for fun“ eintragen lassen. Die Grundschuld sichert im „Normalfall“ ja nur den zugrundeliegenden Darlehensvertrag ab.
Ich bezweifle aber, dass die Rechnung mit der Zwangsversteigerung aufgehen wird. Ein dann potentieller Käufer, der in einer ZV erwirbt, hat ja nichts mit der Grundschuld zu tun und die Gläubigerbanken der Insolvenz werden sich den Darlehensvertrag und die Zahlungen (oder eben "Nicht-Zahlungen) zur Grundschuld auch mit Sicherheit zeigen lassen. Außerdem hätte ein Insolvenzverwalter ja auch noch ein Wörtchen mitzureden. Ergo: Theoretisch möglich, praktisch „quatsch“ (sorry, dass ich das so klar formuliere).
Tip: Lieber gescheit haushalten und sich erst gar nicht irgendwelche „krummen Dinger“ einfallen lassen, wie dieses „Fallbeispiel“.

Hallo,

leider kann ich Ihnen dazu kein Antwort geben. Aus meiner Sicht-kann sich nur um ein rechtwiedrigen Tat handeln.

Kann ihnen leider darüber keine aussage machen,da ich vor einem jahr meine wohnung bverkauft habe.gruß elsbet