Grundschuld aus Grundbuch löschen ohne Mitwirken von Miteigentümer

Hallo,
X und Y haben eine Immobilie geerbt. Die Teilungsversteigerung hierfür ist beantragt aber es sind noch 60 Jahre alte (und längst beglichene) Grundschulden im Grundbuch eingetragen. Dies mindert den Versteigerungserlös da potentielle Bieter nicht wissen können ob die Grundschuld bereits beglichen ist.

Y will die Immobilie ersteigern und hat ein Interesse daran dass andere Bieter durch die eingetragene Grundschuld abgeschreckt werden.

X will die Immobilie nicht ersteigern und hat also ein Interesse daran die Grundschuld aus dem Grundbuch löschen zu lassen - hierfür ist allerdings die Unterschrift von Y nötig…

Kann X Y rechtlich dazu zwingen die Unterschrift zu leisten bzw. einen Schadensersatz aufgrund eines evtl. geringeren Versteigerungserlöses gerichtlich durchsetzen?

Gibt es Möglichkeiten die Grundschuld ohne das Mitwirken von Y zu löschen?

Gruß und Dank
Desperado

Wenn Y ersteigern will, X nicht.
Warum muss man den kostenträchtigen Umweg Teilungsversteigerung gehen ?
Y zahlt X den halben Hauswert aus und gut ist es. Beide kennen den Wert und wissen um die Unbeachtlichkeit der Grundbucheintragungen.

Wie oft verstehe ich deine Anfragen nicht so recht.

Ebenso die Sache mit dem Konto.
Beide haben das geerbt.
Man kann es auch nur gemeinsam auflösen.
Und sollte der eine noch Vollmacht haben, so könnte der andere sie bei der Bank widerrufen lassen.

Also, einigt Euch.

MfG
duck313

Tja, das mit dem einigen klappt bei einigen Personen leider nicht.

Nachdem ich es mir nochmals durchgelesen habe, scheint es mir an dir zu liegen.
Du willst den 2. Erben über den Tisch ziehen. Du willst die eigentlich völlig unnötige Teilungsversteigerung mit falschen Annahmen durchführen lassen um so selbst billig dranzukommen.

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Was Du aus meinem Text herauszulesen glaubst steht da nicht…

Hallo Desperado,

Die eingetragene Grundschuld ist für etwaige Bieter ohne Belang:
Im Falle der Versteigerung müsste der Inhaber der Grundschuld die Höhe seiner noch bestehenden Forderung beim Amtsgericht anmelden.

Im Falle der erfolgreichem Versteigerung, werden alle zum Verfahren angemeldeten Forderungen der Reihe nach aus dem Erlös beglichen.
Sollten danach noch Forderungen übrig bleiben, haften diese nur noch an den Alteigentümern, nicht aber an dem versteigerten Grundstück.

In jedem Fall nach der erfolgreichen Versteigerung die Grundschuld im Grundbuch gelöscht.

Dein
Ebenezer

Grundschulden kann man nicht begleichen; man kann allenfalls den damit besicherten Kredit tilgen.

Bieter wissen, daß Grundstücke in aller Regel lastenfrei übergeben werden - zumindest, was Abt. 3 betrifft. Das wird also kaum einen ernsthaften Interessen abschrecken.

Man könnte von einem Anwalt prüfen lassen, ob eine Chance besteht, daß ein Gericht feststellt, daß Y rechtsmißbräuchlich handelt.

Danke, aber der Rechtspfleger meinte dass dies durchaus wertmindernd sein könnte weil in einigen Fällen der Käufer doch noch die Grundschuld begleichen müßte.

Außerdem wirkt so eine Grundschuld immer abschreckend - auch wenn Profis evtl. wissen dass sie in einigen Fällen nicht beglichen werden muss. Bei dem Objekt werden auch viele Privatleute mitbieten die sich diesem evtl. nicht bewußt sind, deshalb sollte alles probiert werden um die Grundschuld aus dem Grundbuch zu löschen.

Aus meiner gelebten Praxis kann ich Dir sagen, dass kein Bieter von der Grundschuld etwas erfährt, bevor das Grundbuch im Versteigerungstermin verlesen wird.
Inwieweit die Bieter zuhören, das Vorgelesene verstehen und richtig bewerten, ist immer eine Frage des Einzelnen.

Abschreckend könnte die Eintragung nur bei einem freien Verkauf des Grundstücks wirken, da sie dann auch u.U. weiter eingetragen bleibt.
Normal ist hier aber eigentlich auch, dass sich der Notar sich mit dem Inhaber der Grundschuld in Verbindung setzt und sich von diesem eine Löschungsbewilligung geben lässt.

Kann es sein, dass der Rechtspfleger Dir das im Zusammenhang mit einem möglichen freien Verkauf erklärt hat?

Genau so ist es - wenn beim Auktionstermin eine Grundschuld vorgelesen wird sieht man oft einige Leute die mit fragenden Augen zu ihrem Partner blicken oder anfangen sich flüsternd zu beraten. D.h. viele private Interessenten sind sich nicht sicher was es damit auf sich hat - und damit fallen auch potentielle Interessenten weg was dem Versteigerungserlöß sicher nicht gut tut.

P.S.: Der Kommentar bezog sich eigentlich auf den vorherigen Beitrag.