Hallo,
X und Y haben eine Immobilie geerbt. Die Teilungsversteigerung hierfür ist beantragt aber es sind noch 60 Jahre alte (und längst beglichene) Grundschulden im Grundbuch eingetragen. Dies mindert den Versteigerungserlös da potentielle Bieter nicht wissen können ob die Grundschuld bereits beglichen ist.
Y will die Immobilie ersteigern und hat ein Interesse daran dass andere Bieter durch die eingetragene Grundschuld abgeschreckt werden.
X will die Immobilie nicht ersteigern und hat also ein Interesse daran die Grundschuld aus dem Grundbuch löschen zu lassen - hierfür ist allerdings die Unterschrift von Y nötig…
Kann X Y rechtlich dazu zwingen die Unterschrift zu leisten bzw. einen Schadensersatz aufgrund eines evtl. geringeren Versteigerungserlöses gerichtlich durchsetzen?
Gibt es Möglichkeiten die Grundschuld ohne das Mitwirken von Y zu löschen?
Gruß und Dank
Desperado