Grundschuld belastetes haus kaufen

wenn ich für ein apfel und ein ei ein mit grundschuld , grundpfandrecht und fruchtlosen zwangsversteigerungen belastetes haus kaufe (wurde mir nicht im rahmen einer zwangsversteigerung angeboten) was habe ich zu beachten oder zu befürchten ? kann ich diese grundschuld und alles andere austragen lassen obwohl der noch besitzer es wohl nicht zahlen kann /wird … oder muss ich diese schuld mitübernehmen ?
danke im vorraus

Die Grundschuld kann durch die eingetragene bank freigegeben werden ( Machen die aber nur wenn auch bezahlt ist).

Die grundschuld kann auch übernommen werden und bleibt so bei der Bank.

Die grundschuld kann durch eine andere bank übernommen werden.

So einfach gelöscht wird die aber nicht

Hallo!
Leider kann ich Dir zu dieser Frage keine Auskunft geben, da mein Thema eher die „normalen“ Schulden bzw. eine Privatinsolvenz ist. Sorry!
Gruß Markus

… was bedeutet das genau ??Die grundschuld kann auch übernommen werden und bleibt

so bei der Bank…heisst das ich muss die mitübernehmen diese schulden oder bleiben die beim schuldner/ nochbesitzer

Hallo!
Leider kann ich Dir zu dieser Frage keine Auskunft geben, da
mein Thema eher die „normalen“ Schulden bzw. eine
Privatinsolvenz ist. Sorry!
Gruß Markus

tja darum geht es ja irgendwie auch , der käufer hat 08 mit der privatinsolvenz abgeschlossen und nun haben sie ihm das haus wieder zurückgegeben einige gläubiger lassen aber nicht ab vom pfandrecht … und wie sieht das jetzt für mich aus wenn ich das kaufe übernehme ich dann die schulden mit

… was bedeutet das genau ??Die grundschuld kann
auch übernommen werden und bleibt

so bei der Bank…heisst das ich muss die mitübernehmen diese schulden oder bleiben die beim schuldner/ nochbesitzer

dass die Bank, die die grundschuld hat ausgelöst werden muss entweder durch bezahlen oder die grundschuld selbst übernehmen oder die eigene bank fragen ob sie die übernimmt. Aber ob das dann immer noch so ein schnäppchen ist ?

Das Geschäft der banken mit der Grundschuld
guckst du hier :
http://www.schuldenfrust.de/Grundschuldpapier.pdf

ich kann da keine rechtliche aussage zu machen.sorry

wie sieht den der Kaufvertrag aus? Wer verkauft das Haus? der Besitzer oder die Bank?

Hallo!
Ich kann diese Frage leider nicht beantworten und möchte auch nicht spekulieren. Empfehle Dir einen guten Notar, Rechtsanwalt oder Schuldnerberatung aufzusuchen um sicher zu sein.
Gruß

wie sieht den der Kaufvertrag aus? Wer verkauft das Haus? der
Besitzer oder die Bank?

noch kein kaufvertrag … der besitzer … aber jetzt habe ich gestern beim durchsehen der papiere die er mir schickte im grundbuch einen eintrag von 98 gelesen da steht ein allgemeines vefügungsverbot …was heisst das denn nun schon wieder ? darf er gar nicht verkaufen ?

oh das ist ja eine schöne gute nacht lektüre :wink:))mann oh mann :wink:

sorry, da kann ich nicht helfen

So ist es, er darf nicht verkaufen. Siehe
http://books.google.de/books?id=3Hi1Wp3DjY8C&pg=PA35…

Hallo,

du kannst die Belastungen nur austragen lassen, wenn diejenigen, die eine Grundschuld eingetragen haben, damit einverstanden sind. Wenn sie nicht damit einverstanden sind, bleiben die Eintragungen im Grundbuch bestehen. Nur weil Versteigerungen nicht erfolgreich waren, heißt das nicht, dass die Sicherungsnehmer automatisch auf diese Sicherheit verzichten. Das müssen sie ausdrücklich dir gegenüber erklären, ansonsten kann ich vom Kauf nur abraten. Es gibt etliche Menschen, die mit einer Schrottimmobilie leben müssen und sie nicht loskriegen. Dennoch produzieren diese Immobilien Kosten. Also pass auf, worauf du dich einlässt.
viele Grüße
Micha

Ich empfehle in diesem Fall einen Besuch beim Notar. Möglichst Grundbuchauszug mitnehmen. Das muss man sich genau ansehen.
Viel Glück

Guten Abend,

Nachdem Sie das Haus inkl. Grundstück notariell erworben haben, gehört Ihnen das Objekt noch lange nicht. Auch wenn Sie einen Notarvertrag haben, so ist die sogenannte Auflassung / Eintragung im Grundbuch ausschlaggebend. Erst wenn diese vollzogen wurde sind Sie der rechtmäßige Eigentümer. Bis zu dieser Zeit kann immer noch eine Rückabwicklung oder anderweitige Rechtsansprüche geltend gemacht werden. Die Auflassung kann bis zu 6 Monate dauern.

Außerdem liegt bei einem belasteten Haus inkl. Grundstück immer noch die Problematik vor, dass die Banken mit ihren eingetragenen Grundschulden die entsprechende Lastenfreiheitserklärung abgeben müssen, wenn die jeweiligen Forderungen erfüllt wurden.

Mit freundlichen Grüssen

Es tut mir leid das ich jetzt erst antworte,aber ich war in Urlaub.Leider kann ich euch nicht helfen,ich habe meine Wohnung verkauft weil es mit der Grundschuld nicht klappte.Sprecht mal mit der Bank die beraten euch richtig.Gruß Elsbeth