Hallo zusammen,
(ich hatte es schon erfolglos im Brett Immobilien versucht… jetzt mal hier)
Die Frage ist: Kann ich eine bestehende Grundschuld umschreiben/löschen?
Hintergrund: Ich warte seit einiger Zeit auf die Bearbeitung eines Darlehenantrags. Das Objekt ist bereits gekauft, die Grundbestellungsurkunde wurde vom Notar bearbeitet. Wäre es jetzt überhaupt noch möglich, die Bank zu wechseln (eben wg. Unzufriedenheit). D.h. die Grundschuld lautet dann auf ein anderes Institut - Kann ich das ohne „Einwilligung“ der ersten (langsamen) Bank machen?
Hi Christian,
Danke! So hätte ich das auch erwartet.
Aber: der Vertrag mit der Bank ist noch gar nicht zustande gekommen. (ist das denn eigentlich immer so? das klingt so, als hätte ich der Bank ohne Unterschrift mal eben die Grundschuld auf mein Grundstück eingetragen. Da muss es doch noch mehr geben; immerhin ist kein Geld geflossen. Wie ist denn da der rechtliche Hintergrund? Kann die Bank da irgendwas mit anfangen, obwohl ich gar keine Schulden bei ihr habe?)
Danke & Grüsse,
b.
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Hallo Ivo,
Ja, unterschrieben beim Notar. (das war wohl recht leichtsinnig, das zu tun, bevor der Vertrag mit der Bank fertig war?!? Aber es musste schnelle gehen und es schien uns „normal“ zu sein)
Grüsse, b.
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ich bin jetzt ein bißchen verunsichert. Du schreibst, die Bestellungsurkunde wurde vom Notar bearbeitet. Ist denn die Grundschuld nun bestellt oder nicht? Im Zweifel mit dem Notar sprechen.
Ist die Grundschuld schon entstanden, brauchst Du auf jeden Fall die MItwirkung der ersten Bank. Ob sie nun die Rechte aus der Grundschuld abtritt oder eine Löschungsbewilligung erteilt (ersteres ist aus Kostengründen vorzuziehen). Im übrigen ist Verpflichtung aus einer Grundschuld - wie Ivo schon schrieb - unabhängig vom bestehen einer Verbindlichkeit.
Ist die Grundschuld noch nicht entstanden (eingetragen ist sie ja wohl nicht) gibt es auch kein Problem.
soweit ich weiß, dein Notar weiß es sicher genau, sind Grundschuldbriefe frei übertragbar. D.h. der Inhaber kann ansprüche erheben.
gruss
winkel
PS: Ich hab mal ähnliches erlebt. Das Ende vom Lied war, daß der Sachbearbeiter von der Bank uns eine Zusage geben hatte, die der Vorgesetzte nicht akzeptierte. Der SB traute sich aber nicht uns dieses mitzuteilen und vertröstete uns genau wie du beschreibst. Sprech mal bei der Bank mit dem Vorgesetzten des SB, warum das so verzögert ist.
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Hallo EXC,
also, der Notar hat die Grundschuldbestellungsurkunde vorliegen - IMHO leitet der diese jetzt doch weiter zum Grundbuchamt, oder? Ich denke nicht, dass ich da jetzt einfach hingehen kann um zu sagen, dass ich diesen Eintrag jetzt doch nicht wünsche?!?
Grüsse,
b
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soweit ich weiß, dein Notar weiß es sicher genau, sind
Grundschuldbriefe frei übertragbar. D.h. der Inhaber kann
ansprüche erheben.
Allerdings steht in der Grundschuldbestellungsurkunde schon der Name der Bank und die Summe. Allerdings kommt mir (dem Laien) das so vor, als wäre es die Frage „was kommt zuerst, das Huhn oder das Ei“: Ohne eingetragene Grundschuld kein Geld von der Bank - ohne Geld keine Bezahlung (okay, das hinkt gewaltig…). Aber es ist wohl so, das der Bankkunde der Bank vertraut; in dem Moment in dem die Grundschuld eingetragen ist und bis zu dem Moment, in dem man das Geld dann bekommt. Ich hoffe, dass da rechtlich keine Ansprüche bestehen in der Zwischenzeit.
Zu deinem PS: Das wäre ja der Hammer (allerdings ist der Herr der Abteilungsleiter der Filiale und ich war so „dreist“, in der letzten „Erinnerungsmail“ seinen Chef mit auf den Email-Verteiler zu nehmen (Cc:smile:
Grüsse,
b.
gruss
winkel
PS: Ich hab mal ähnliches erlebt. Das Ende vom Lied war, daß
der Sachbearbeiter von der Bank uns eine Zusage geben hatte,
die der Vorgesetzte nicht akzeptierte. Der SB traute sich aber
nicht uns dieses mitzuteilen und vertröstete uns genau wie du
beschreibst. Sprech mal bei der Bank mit dem Vorgesetzten des
SB, warum das so verzögert ist.
der war nicht leichtsinnig, da es wohl keine Kreditzusage
(liegt die schon vor? zumindest mündlich?) ohne Grundschuld
gegeben hätte.
Okay. da hast du recht! Die mündliche Zusage lag (natürlich) vor. (wir hätten sonst bestimmt nicht gekauft)
Klar kannst du nun wo anders hin, aber das kostet gleich
wieder nen Haufen Geld so ein GS zu übertragen.
klar…;.(
Ich würde mal bei der Bank vorsprechen und fragen warum das so
lange geht!
Das hab ich natürlich schon mehrfach getan: Ausreden, Ausreden… Urlaub der entscheidenen Bearbeiter, Umstellung der EDV-Anlage, das Grundbuchamt hätte schneller als erwartet gearbeitet… Ich bin wirklich geduldig, aber ich möchte meine Rechnungen pünktlich bezahlen und nicht so behandelt werden, wenn ich viel Geld (Zinsen) bezahle!