Hallo,
mal angenommen es gibt einen Ehemann A, der die Scheidung will. Mann und Frau lebten in einem Haus das der Mann zusammen mit der Frau gebaut hat, auf einem Grundstück das er einem Onkel von ihm abgekauft hat.
Seine Frau B zieht aus und holt sich einen Auszug aus dem Grundbuch. Darin steht das die Frau B zu 50% Eigentümerin des Grundstückes ist. Allerdings gibt es eine Grundschuld ohne Brief über eine Summe X an eine Bank Y.
Was bedeutet das?
Heißt das das Frau B 50% der Summe X an Schulden hat?
Kann man raus finden ob die Summe X noch zu zahlen ist oder nicht?
Oder ist die Grundschuld mit der Summe X der Wert des Grundstückes mit der es im Falle eines Kredites belastet werden kann?
Vielen Dank
Oliver
Hallo Oliver,
Seine Frau B zieht aus und holt sich einen Auszug aus dem
Grundbuch. Darin steht das die Frau B zu 50% Eigentümerin des
Grundstückes ist. Allerdings gibt es eine Grundschuld ohne
Brief über eine Summe X an eine Bank Y.
Was bedeutet das?
der Grundbucheitnrag bedeutet, daß der Frau die Hälfte des Grundstücks gehört. Die Grundschuld hat damit aber nicht zu tun. Die besagt ganz unabhängig von den Eigentumsverhältnissen, daß das Grundstück zum Betrag X der Bank Y „haftet“.
Grundsätzlich ist das Bestehen einer Grundschuld vom Bestehen eines Kredites bzw. von der Höhe des ausstehenden Kreditbetrages unabhängig.
In der Praxis wird aber zwischen Grundschuld und Kredit mittels einer sog. Sicherheitenzweckerklärung ein unauflöslicher Zusammenhang hergestellt. D.h. auch wenn die Grundschuld auf X beläuft, kann der Kreditgeber nur die Rückzahlung des noch ausstehenden Kreditbetrages verlangen, auch wenn die Grundschuld sich auf einen viel höheren Betrag (in der Regel die ursprüngliche Kredithöhe). Auch bei einer eventuellen Verwertung kann die Bank nicht X verlangen, sondern nur den ausstehenden Kreditbetrag (zzgl. Zinsen etx.).
Heißt das das Frau B 50% der Summe X an Schulden hat?
Nicht, wenn sie nicht Kreditnehmerin oder Bürgin ist. Das ergibt sich aus dem Kreditvertrag.
Kann man raus finden ob die Summe X noch zu zahlen ist oder
nicht?
Das erfährt man von der kreditgebenden Bank.
Oder ist die Grundschuld mit der Summe X der Wert des
Grundstückes mit der es im Falle eines Kredites belastet
werden kann?
Nein, die Höhe der Grundschuld hat nichts mit dem Wert des Grundstücks zu tun und wenn der Kreditgeber sich darauf einläßt, kann ein Grundstück auch mit Grundschulden mit dem zehnfachen Betrag seines Wertes belastet werden.
Gruß
Christian
Hallo Christian,
na DAS nenne ich doch mal eine aussagekräftige Antwort.
Nun verstehe sogar ich das.
Vielen Dank
Oliver