Hallo
ein Darlehen in Höhe von 60.000,- bei einer Versicherung ist durch eine Grundschuld auf eine selbstgenutzte Wohnung abgesichert. Dieses Darlehen wird nun gekündigt und vollständig zurückbezahlt. Die Versicherung würde eine Löschbewilligung erstellen.
Die Aufnahme eines weiteren Darlehens von 18.000,- bei einer Bausparkasse zum Erwerb einer weiteren Wohnung ist in absehbarer Zeit (zwischen 3 und 10 Jahren) geplant. Dafür wird voraussichtlich wieder eine Grundschuld benötigt.
Was macht man nun am sinnvollsten (und kostensparendsten) mit der bereits bestehenden Grundschuld? Ich vermute, löschen und und b. B. eine neue eintragen lassen wäre die teuerste Lösung?
LG,
Markus
Hallo ,
du kannst die Grundschuld mitsamt der ausgestellten Löschungbewilligung behalten und irgendwann wieder verwenden. Auch zu dem von dir genannte Zweck. Es kann aber sein, daß die Bausparkasse garkeine Grundschuld als Sicherheit sehen möchte, da sie ohne Grundschuldeintragung bis zu 30 TEUR Darlehen vergeben kann, wenn es sich um ein Bauspardarlehen handelt. Hier wäre nur eine Negativerklärung deinerseits notwendig.
Gruss Harry
Hallo & danke,
du kannst die Grundschuld mitsamt der ausgestellten
Löschungbewilligung behalten und irgendwann wieder verwenden.
Auch zu dem von dir genannte Zweck.
Das klingt gut 
Entstehen der Versicherung dann eigentlich noch Notarkosten (sie will nämlich dafür 91,-, aber mit dem Zusatz, ich solle einen Notar benennen, dem sie die Unterlagen schicken soll)?
Es kann aber sein, daß die
Bausparkasse garkeine Grundschuld als Sicherheit sehen möchte,
da sie ohne Grundschuldeintragung bis zu 30 TEUR Darlehen
vergeben kann, wenn es sich um ein Bauspardarlehen handelt.
Hier wäre nur eine Negativerklärung deinerseits notwendig.
Es wird ein Bauspardarlehen, aber eine entsprechende Zusage werde ich höchstwahrscheinlich jetzt noch nicht bekommen, oder?
Damit klingt die erste Alternative für mich besser.
Gruß
Markus
Hallo & danke,
du kannst die Grundschuld mitsamt der ausgestellten
Löschungbewilligung behalten und irgendwann wieder verwenden.
Auch zu dem von dir genannte Zweck.
Das klingt gut 
Entstehen der Versicherung dann eigentlich noch Notarkosten
(sie will nämlich dafür 91,-, aber mit dem Zusatz, ich solle
einen Notar benennen, dem sie die Unterlagen schicken soll)?
Die Löschungsbewilligung ist eine Urkunde, die die Vers. Gesellschaft nicht selbst beurkunden kann. Das geschieht dann über den Notar. Das kostet halt di eGebühren.
Es kann aber sein, daß die
Bausparkasse garkeine Grundschuld als Sicherheit sehen möchte,
da sie ohne Grundschuldeintragung bis zu 30 TEUR Darlehen
vergeben kann, wenn es sich um ein Bauspardarlehen handelt.
Hier wäre nur eine Negativerklärung deinerseits notwendig.
Es wird ein Bauspardarlehen, aber eine entsprechende Zusage
werde ich höchstwahrscheinlich jetzt noch nicht bekommen,
oder?
Damit klingt die erste Alternative für mich besser.
Es ist keine Frage nach der Alternative. Ich würde die GS behalten und dann bei Abschluss des neuen Kreditvertrages fragen ob die Bausparkasse eine Sicherheit brauch.
Gruß
Markus
Gruss zurück
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Hallo,
Die Löschungsbewilligung ist eine Urkunde, die die Vers.
Gesellschaft nicht selbst beurkunden kann. Das geschieht dann
über den Notar.
Wieder was gelernt.
Ich würde die GS
behalten und dann bei Abschluss des neuen Kreditvertrages
fragen ob die Bausparkasse eine Sicherheit brauch.
So werd ichs mach.
Besten Dank!
Gruß
Markus
Hallo,
vergeben kann, wenn es sich um ein Bauspardarlehen handelt.
Hier wäre nur eine Negativerklärung deinerseits notwendig.
ja, an die Nummer glauben viele. Dummerweise ist eine derartige Negativerklärung nichtig. Ich darf aus dem BGB zitieren:
§ 1136 Rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkung
Eine Vereinbarung, durch die sich der Eigentümer dem Gläubiger gegenüber verpflichtet, das Grundstück nicht zu veräußern oder nicht weiter zu belasten, ist nichtig.
Dumm nur, daß viele Darlehensnehmer den Paragraphen auch nicht kennen.
Gruß
Christian
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Hallo Markus,
ich darf dann auch mal: eine Löschungsbewilligung ist eine schicke Sache, hat aber ihre Nachteile. Soll die Grundschuld als Sicherheit auf einen anderen Kreditgeber übertragen werden, muß der frühere Kreditgeber die Grundschuld zusätzlich an den neuen Kreditgeber abtreten oder aber Du läßt die alte GS löschen und eine neue eintragen. Das kostet natürlich extra.
Besser ist die unbekannte Schwester der Löschungsbewilligung: die löschungsfähige Quittung. Die ist inzwischen auch bei vielen Kreditinstituten unbekannt; im Notfall muß man dann nachhelfen:
http://www.ansahl.com/Geld-und-Finanzen/Baufinanzier…
Der Vorteil ggü. einer Löschungsbewilligung dürfte nach der Lektüre auf der Hand liegen.
Gruß
Christian
Hallo Christian,
Besser ist die unbekannte Schwester der Löschungsbewilligung:
die löschungsfähige Quittung. Die ist inzwischen auch bei
vielen Kreditinstituten unbekannt; im Notfall muß man dann
nachhelfen:
http://www.ansahl.com/Geld-und-Finanzen/Baufinanzier…
Der Vorteil ggü. einer Löschungsbewilligung dürfte nach der
Lektüre auf der Hand liegen.
Eine löschungsfähige Quittung ist dann ja genau das, was ich brauche.
Vielen Dank!
Gruß
Markus
Hallo,
ja, an die Nummer glauben viele. Dummerweise ist eine
derartige Negativerklärung nichtig. Ich darf aus dem BGB zitieren:
Trotzdem arbeiten die Bausparkassen regelmäßig damit. Dem Kunden kann es nur Recht sein.
Gruß
Nordlicht
Guten Tag,
der sinnvollste Weg ist, sich die Löschungsbewilligung aushändigen zu lassen.
Wenn kurz- oder mittelfristig ein Bauspardarlehen in Anspruch genommen wird, würde ich der Bausparkasse die freie Grundschuld NICHT zur Sicherung anbieten.
Begründung:
Die Bausparkassen gegen nach dem Bausparkassengesetz immer in die erste FREIE Rangstelle im Grundbuch - also auch in den Nachrang, wenn der Beleihungsauslauf von 80 % nicht überschritten wird.
Treten Sie jetzt den ersten freien Grundbuchplatz an die Bausparkasse ab und brauchen später nochmals ein Darlehen, wird der Zinssatz teurer, weil der „schöne“ erste Rang schon vergeben ist.
Also, auch wenn der Neueintrag für die Bausparkasse Geld kostet, ist es langfristig gedacht besser, den ersten Rang frei zu halten.
Und gleichzeitig würde ich die Bausparkasse fragen, ob überhaupt ein Eintrag notwendig ist. Es gibt Bausparkassen, die bis zu einem Darlehen von 10.000 Euro ohne Eintrag arbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Melcher
Hallo Cornelia,
(duzen ist hier üblich, ich trau mich deshalb einfach mal
)
besten Dank für deine Antwort.
Und gleichzeitig würde ich die Bausparkasse fragen, ob
überhaupt ein Eintrag notwendig ist. Es gibt Bausparkassen,
die bis zu einem Darlehen von 10.000 Euro ohne Eintrag
arbeiten.
Das Bauspardarlehen wird sich auf 18.000,- belaufen, damit fall ich da eh schon raus.
Harry schrieb ja, dass das bis 30.000,- ginge; ggf. werd ich dann einfach die nette Dame von der LBS befragen, teurer drüfte der Kredit ja durch den Verzicht auf die Eintragung nicht werden, oder?
LG,
Markus