Angenommen, ein Ehepaar kauft ein Haus. Der Kaufvertrag wird
auf die Ehefrau ausgestellt, sie ist also Eigentümer.
Nein, Eigentümer eines Grunstücks wird man nicht schon durch die vertragliche Stellung als Käufer, sondern erst durch die Eintragung ins Grundbuch. Ist sie als Alleineigentümerin eingetragen worden.
Es wird
eine Grundschuld aufgenommen, eine Kreditsicherheit. Nach
einigen Jahren kommt es einkommensbedingt zu
Zahlungsverzögerungen und schließlich zur Zwangsversteigerung.
Um dies abzuwenden löst das Ehepaar die Lebensversicherung
auf. Da dies noch immer nicht reicht, bietet die Schwester des
Ehemannes an, den Restbetrag auszugleichen, etwa 5.000 Euro.
das ist nett von ihr, aber hat sie einen Darlehensvertrag mit den Eheleuten (insbesondere mit der Ehefrau) geschlossen? Welche Rückzahlungsmodalitäten sieht dieser vor? Oder könnte es sich um eine Schenkung an die Eheleute gehandelt haben?
Das Haus ist damit abgezahlt und die Familie kann darin
wohnenbleiben. Wiederum einige Jahre später kommt es zur
Scheidung in beiderseitigem Einverständnis. Der Mann zieht aus
und die Frau behält das Haus. (der Mann hat noch ein
Werkstatt- und Bürogrundstück, in das die Frau übrigens auch
investiert hatte, dieses behält er).
Was passiert nun mit dem von der Schwester bzw. Ex-Schwägerin
übernommenen Grundschuldbetrag? Angenommen die
nichts, die Grundschuld ist ja abgeöst (und auch gelöscht?) worden.
ehemaligen
Ehepartner sterben, kann die Schwester dann den Betrag von den
Kindern einfordern?
nur, wenn sie einen Darlehens- (statt eines Schenkungs-)Vetrags geschlossen hat, der eine Rückzahlung vorsieht. Dann könnte die Schwester vom Darlehensschuldner (das kann der Ehemann sein, die Ehefrau, oder beide gemeinsam) bzw. dessen Erben die Rückzahlung fordern. Die Erben können allerdings das Erbe ausschlagen.
Oder hat sie ein Anrecht auf einen Teil
des Hauses?
moralisch vielleicht, juristisch aber eher nicht (ausser, das Darlehen an die Eheleute war per neuer Grundschuld besichert, aber dies kam im Fall ja nicht vor). Angenommen, die Schwester hat ohne genaue Rückzahlungsmodalitäten das Darlehen gegeben - zu welchem Zweck (Anschaffung, Lebensunterhalt, Hausrettung), ist völlig irrelevant; insbesondere hat die Darlehensgeberin keinerlei Recht auf den mit dem Darlehen finanzierten Zweck (ausser, genau so etwas ist im Darlehensvertrag vereinbart worden).
Vielen Dank für etwaige Hinweise!
Bitte schön