Wenn ein Bodenverband oder Gewässerpflegeverband, Rechte an einem Grundstück hat, z.B. das befahren des Grundstücks und Bodenaushub darauf ablagern zu dürfen, ist das dann eine „Last“ die der Notar beim Erwerb des Grundstücks mit in die Urkunde schreiben muss?
Wenn ein Bodenverband oder Gewässerpflegeverband, Rechte an
einem Grundstück hat, z.B. das befahren des Grundstücks und
Bodenaushub darauf ablagern zu dürfen, ist das dann eine
„Last“ die der Notar beim Erwerb des Grundstücks mit in die
Urkunde schreiben muss?
ob der Notar das in den Kaufvertrag schreibt oder nicht, ist erst einmal sekundär. Entscheidend ist, daß die Last im Grundbuch steht.
Also im Grundbuch steht es genau so wenig wie in der
Notarurkunde. Aber es ist doch ganz offensichtlich eine Last,
oder etwa nicht?
Es ist eine Grunddienstbarkeit.
Meines Wissens ist das je nach Land verschieden. In manchen Ländern werden manche Lasten usw. auch nur in ein Lastenverzeichnis eingetragen. Vielleicht steht da was. -> Gemeinde fragen.
Das nicht, aber was nicht im Grundbuch steht, belastet den neuen Eigentümer auch nicht. Das ist gerade der Witz bei der sog. dinglichen Belastung, dass sie nämlich an das Grundstück und nicht an die Person gebunden ist.
Das nicht, aber was nicht im Grundbuch steht, belastet den
neuen Eigentümer auch nicht.
Juristisch mag das ja in Ordnung sein, aber wenn beispielsweise eine bereits vorhandene Leitung im Grundstück liegt, dann ist ihr der Grundbuchinhalt erstmal egal.