Guten Tag,
ich bin glücklich verheiratet und hätte trotzdem mal eine vorsorgliche Frage zum Fall der Scheidung. Meine Ehefrau hat von ihrer Mutter ein Haus überschrieben bekommen. Wir haben das Haus gemeinsam für einen Betrag von insgesamt ca. 100 000 € renoviert. Da ich ca. die Hälfte der Renovierungskosten von meinen Ersparnissen getragen habe, hat mir meine Frau im Schenkungsvertrag eine Grundschuld eintragen lassen. Ich bin mit 50000 € Grundschuld im Grundbuch vermerkt.
Weitere Grundschulden sind nicht vorhanden.
Nun stellt sich mir die Frage, was im Falle der Scheidung passieren würde. Müsste ich nachweisen, dass ich die Renovierungskosten getragen habe und dann die Forderung auf die Grundschuld anmelden. Oder gäbe es noch eine andere Lösung ?
Herzlichen Dank für alle Antworten und Beiträge