Grundschuld Hausumbau Scheidung

Guten Tag,

ich bin glücklich verheiratet und hätte trotzdem mal eine vorsorgliche Frage zum Fall der Scheidung. Meine Ehefrau hat von ihrer Mutter ein Haus überschrieben bekommen. Wir haben das Haus gemeinsam für einen Betrag von insgesamt ca. 100 000 € renoviert. Da ich ca. die Hälfte der Renovierungskosten von meinen Ersparnissen getragen habe, hat mir meine Frau im Schenkungsvertrag eine Grundschuld eintragen lassen. Ich bin mit 50000 € Grundschuld im Grundbuch vermerkt.
Weitere Grundschulden sind nicht vorhanden.

Nun stellt sich mir die Frage, was im Falle der Scheidung passieren würde. Müsste ich nachweisen, dass ich die Renovierungskosten getragen habe und dann die Forderung auf die Grundschuld anmelden. Oder gäbe es noch eine andere Lösung ?

Herzlichen Dank für alle Antworten und Beiträge

Wird denn nicht im Schenkungsvertrag auf die erbrachten Renovierungsleistungen hingewiesen? Haben Sie eine Grundschuld oder Sicherungshypothek eintragen lassen? Oder einen Eigentümergrundschuldbrief?

Deine Ehefrau hat das Haus offenbar geschenkt bekommen, jedenfalls deute ich dieses „überschrieben“ so. Es ist also das Haus der Frau.

Du hast also rund 50,000 Euro in ein Haus, welches dir nicht gehört, gesteckt und haftest außerdem für weitere 50,000 Euro, ohne dass dir etwas gehört.

Wofür nachweisen?

Es ist doch ganz klar: Das Haus gehört der Frau. Fertig.

Die Rechtslage ist hier ganz gut dargestellt: http://www.recht.help/informationen/ehegattenrecht/zugewinn-guetertrennung-zugewinngemeinschaft-wann-und-wie-der-zugewinnausgleich-durchzufuehren-ist-und-wie-er-berechnet-wird/